Abbruch einer eBay-Auktion
Urteil des LG Bonn vom 05.06.2012, Az.: 18 O 314/11
Das Einstellen eines Artikels in eine eBay-Auktion ist grundsätzlich ein verbindliches Verkaufsangebot. Der unverzügliche Abbruch einer solchen Auktion kann jedoch dann zulässig sein, wenn der Verkäufer noch während des Auktionszeitraumes bemerkt, dass der zu verkaufende Artikel nicht der Artikelbeschreibung entspricht. Ein Kaufvertrag mit dem aktuell Höchstbietenden kommt daher nicht zustande.
