Urteile aus der Kategorie „Verbraucherrecht“

19. Juli 2012

Mobilfunkanbieter müssen über Roaming-Gebühren informieren

Urteil des AG Wiesbaden vom 03.07.2012, Az.: 91 C 1526/12

Ein Mobilfunkanbieter darf nicht einfach davon ausgehen, dass nur technisch versierte Handy-Nutzer zu seinen Kunden gehören, denen die Problematik um sog. Roaming-Gebühren bekannt ist. Deshalb gehört es zur vertraglichen Nebenpflicht, die Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung zu schützen. Im Rahmen derer ist der Mobilfunkanbieter verpflichtet, bei einem Vertrag mit Internet-Flatrate den Kunden auch über etwaige Zusatzgebühren zu informieren, die bei einer Internetnutzung per Handy im Ausland anfallen können.
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19. Juli 2012

In AGB erhobene Nichtnutzungs- und Pfandgebühren bei Mobilfunkverträgen rechtswidrig

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 03.07.2012, Az.: 2 U 12/11 Das OLG Schleswig-Holstein bestätigte jüngst eine Entscheidung des LG Kiel, über die wir berichteten: Die in den AGB eines Mobilfunkanbieters geforderten Gebühren für „Nichtnutzung“, wenn man binnen dreier Monate weder telefoniert, noch Nachrichten verschickt, sowie die „Pfandgebühr“, die fällig wird, wenn man die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückschickt, sind unzulässig.
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16. Juli 2012

Hinweis auf mögliche Entstehung außerordentlich hoher Kosten bei Prepaid-Vertrag zwingend

Geldscheine und Münzen liegen auf einer Telefonrechnung.
Urteil des KG Berlin vom 28.06.2012, Az.: 22 U 207/11:

Wird bei Abschluss eines Prepaid-Tarifes die Tarifoption "automatische Aufladung" gewählt und gelten die bei der Tarifwahl angegebenen Warnfunktionen zur Kostenkontrolle nicht bei allen Nutzungsmöglichkeiten, so kann es zu hohen, nicht kontrollierbaren Kosten für den Tarifnehmer kommen. Der Mobilfunkanbieter ist dazu verpflichtet, den Kunden sowohl vor Wahl der Tarifoption als auch während des laufenden Vertragsverhältnisses auf dieses Risiko der Entstehung außerordentlich hoher Kosten hinzuweisen.

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12. Juli 2012

Unterschrift auf Schreibtablet genügt nicht Schriftformerfordernis

Pressemitteilung Nr. 06/12 des OLG München zum Urteil vom 04.06.2012, Az.: 19 U 771/12

Die Unterzeichnung eines Vertrages auf einem elektronischen Tablet genügt nicht den Anforderungen an die sogenannte Schriftform gemäß § 126 BGB. Erforderlich ist die dauerhafte Verkörperung von  Schriftzeichen auf einem Schreibmaterial, gleich welcher Art. Daran fehlt es allgemein bei einem elektronischen Dokument und auch bei der handgeschriebenen elektronischen Unterschrift auf einem Unterschriftenpad, wobei das Dokument zwar elektronisch gespeichert wurde, aber zu keinem Zeitpunkt körperlich vorhanden war.
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06. Juli 2012

Unwirksame AGB in Rechtsschutzversicherungsverträgen

Urteil des OLG München vom 22.09.2011, Az.: 29 U 1360/11

Die von einer Versicherungsgesellschaft in Rechtsschutzversicherungsverträgen mit Verbrauchern verwendete AGB „Der Versicherungsnehmer hat, sowie seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder Erschwerung der Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.“ weist den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten es ankommt, nicht mit der gebotenen Klarheit darauf hin, welche konkreten Verhaltensweisen ihm durch diese Klausel auferlegt werden. Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt, benachteiligt den Vertragspartner entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen. Demnach ist die verwendete Klausel wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot und Benachteiligungsverbot gem. § 307 BGB unwirksam.
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06. Juli 2012

Abtretung von Ansprüchen aus Telekommunikationsdienstleistungen

Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 06.10.2011, Az.: 18 C 128/11 Die Abtretung von Forderungen aus Telekommunikationsdienstleistungen ist nichtig. Der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Hierzu zählen nicht nur der Inhalt der Kommunikation, sondern auch dessen nähere Umstände. Die Weiterleitung der Daten an den neuen Gläubiger der Forderung würde daher zu einen Grundrechtseingriff beim Kunden führen.
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05. Juli 2012

Irreführende Werbung für iPhone 4

Urteil des LG Hanau vom 28.09.2011, Az.: 5 O 52/11 Fehlt bei einer Werbung für Mobiltelefone ein deutlicher Hinweis, dass eine Abgabe des beworbenen Mobiltelefons nur unter der Bedingung des gleichzeitigen Abschlusses eines, weitere Kosten, auslösenden Mobilfunkvertrages erfolgt, so liegt eine Irreführung des Verbrauchers vor. Das in einem Werbeprospekt blickfangmäßig hervorgehobene iPhone 4 mit dem zugeordneten Preis von 99, 00 Euro vermittelt dem angesprochenen Verkehr den Eindruck, das Produkt zu diesem Kaufpreis erhalten zu können, was tatsächlich nicht der Fall ist.
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05. Juli 2012

„Goldankauf im Bäckereicafè“

Pressemitteilung Nr. 9/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 03.05.2012, Az.: 6 U 6/11

Der gewerbsmäßige An- und Verkauf von Ware außerhalb der gewöhnlichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung eines Kunden ist rechtlich als Reisegewerbe zu bewerten. Einem Reisegewerbe ist es jedoch untersagt, mit Edelmetallen zu handeln. Der Ankauf von Gold im Rahmen regelmäßiger Aktionen in einer Bäckerei ist somit wettbewerbswidrig und unzulässig.
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29. Juni 2012

Werbung mit Wadenkrampfbehandlung

Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.04.2012, Az.: 1 U 338/11 - 101

Der Vertrieb einer „Waden-Massage Pflegelotion“ in Verbindung mit einem „Massageroller“ zur Bekämpfung von Wadenkrämpfen ist zulässig. Bei einer „Waden-Massage Pflegelotion“ wird der durchschnittlich informierte Verbraucher aufgrund der Bezeichnung als „Lotion“ zunächst von einer pflegenden Wirkung ausgehen. Diesem ist auch hinlänglich bekannt, dass bei einem Wadenkrampf mechanische Einwirkungen zur Schmerzlinderung von Nöten sind. Der Verbraucher weiß daher, dass allein die Lotion keine überwiegende Gewähr dafür bietet, dass der Wadenkrampf bekämpft, bzw. einem solchen vorgebeugt werden kann. Er wird in Kenntnis dieses Umstandes auch nicht durch die konkrete Bewerbung der Lotion über deren überwiegende Wirkungsweise getäuscht.
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