Urteile aus der Kategorie „Werberecht“
Gratis – aber nur für einen Tag
Wettbewerbsrechtlich unzulässige Traditionswerbung
Urteil des OLG Oldenburg vom 22.04.2010, Az.: 1 W 16/10
Ein Unternehmen darf grundsätzlich mit einer langjährigen Familientradition werben. Da eine sogenannte Alterswerbung jedoch versteckte Qualitätsmerkmale enthält, die den Verbraucher in seiner Kaufentscheidung beeinflussen können, darf sie nur in einem bestimmten Umfang erfolgen. Eine Bewerbung mit einer Unternehmenskontinuität muss auch während des hervorgehobenen Zeitraums angedauert haben. Eine Werbung mit einer 110jährigen Familientradition, obwohl das Unternehmen erst vor 18 Jahren neu gegründet wurde, ist unzulässig und wettbewerbswidrig.Unzulässiges Marketing eines Medienverlages mit Top 100-Ranking
Urteil des LG Hamburg vom 26.04.2010, Az.: 315 O 99/10
Aus den bundesweit durchschnittlichen Umsatzzahlen einzelner Zeitschriftentiteln erstellt der "dnv" ein Top 100-Ranking der umsatzstärksten Zeitschriften aller Verlage. Auch wenn ein großer Teil der darin aufgeführten Zeitschriften unter einem Medienverlag veröffentlicht wird, darf dieser, wenn er nicht gegen wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorschriften verstoßen möchte, nur in bestimmten Grenzen mit diesem für ihn eventuell vorteilhaften Ranking werben. Es muss einmal für den Händler wie auch für den Endverbraucher deutlich werden, dass in dem Ranking alle deutschen Verlage berücksichtigt wurden. Weiter dürfen die Pressegrossisten die Einzelhändler im Rahmen einer Marketingaktion nicht dazu auffordern oder unterstützen, die umsatzstärksten Zeitschriften in größerem Umfang anzubieten.Bestimmter Unterlassungsantrag für Arzneimittelwerbung ohne Pflichtangaben
Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergeben, sind in der Regel zu unbestimmt. Soweit die Verletzungshandlung aber unstreitig ist und sich das mit dem Antrag Begehrte aus dem Sachvortrag des Klägers eindeutig ergibt, führt die Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut in der Formulierung des Verbotsantrags nicht zu dessen Unbestimmtheit. Gesetzliche Ausnahmetatbestände müssen nicht in den Unterlassungsantrag aufgenommen werden, wenn dieser die konkrete Verletzungshandlung beschreibt. Ist der Antrag aber über die konkrete Verletzungshandlung hinaus allgemein abstrakt gefasst, müssen gesetzliche Ausnahmen mit aufgenommen werden, da dieser ansonsten auch erlaubte Verhaltensweisen erfassen würde.
„Sondernewsletter“ – Werbung für Internet-Zugang über Kabelanschluss
Urteil des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 149/07
Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Telefon-Tarif oder eine Internet-Flatrate unter Angabe von Preisen wirbt, muss, wenn die Inanspruchnahme dieser Leistungen einen Kabelanschluss des Anbieters voraussetzt, in der Werbung hinreichend deutlich auf die Kosten des Kabelanschlusses hinweisen. Wer in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbung für einen Internet-Zugang über ein Kabelnetz unter Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit wirbt, braucht nicht darauf hinzuweisen, dass diese Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, nicht durchgängig erreicht werden kann. ...Marke „Just for me!“ für Werbung und Dienstleistungen eines Fitnessstudios eintragbar
Die Wortfolge "Just for me!" ist für die Bereiche Werbung, Physiotherapie und Fitnessstudios als Marke eintragbar. Die sloganartige Wortkombination, welche aus allgemein geläufigen Wörtern des englisches Grundwortschatzes besteht, weist die für den Verkehr erforderliche Unterscheidungskraft auf.

