Urteile aus der Kategorie „Werberecht“
Werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als „Maßhemd“ und „maßgeschneiderte Hemden“ im Internet
Beschluss des KG Berlin vom 11.08.2009, Az.: 5 W 88/09
Die werbende Bezeichnung maßkonfektionierter Bekleidung als "Maßhemd" bei über das Internet zu beziehenden Angeboten ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn der Verbraucher unter diversen Stoffen, Schnitten, Farbkombinationen usw. wählen und er weiterhin eine Vielzahl seiner individuellen Körpergröße (Halsumfang, Brustumfang, Bauchumfang usw.) vorgeben kann. Die werbende Bezeichnung derart maßkonfektionierter Bekleidung als "maßgeschneiderte Hemden" ist hingegen irreführend.Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“
a) Die Vorschrift des § 4 Nr. 4 UWG ist mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar.
b) Bei Verkaufsförderungsmaßnahmen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor der Kaufentscheidung über zeitliche Befristungen der Aktion, über eventuelle Beschränkungen des Teilnehmerkreises, über Mindest- oder Maximalabnahmemengen sowie über mögliche weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme zu informieren.
c) In der Fernsehwerbung kann es genügen, die Bedingungen der Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme nicht vollständig zu nennen, sondern insoweit auf eine Internetseite zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden kann.
d) Die von einem Wettbewerbsverband geltend gemachte Kostenpauschale wird auch für eine Abmahnung geschuldet, die nur teilweise berechtigt ist.
Werbung für Gewinnspielteilnahme bei Angebotsvermittlung verboten
Die Kopplung der auf ein Absatzgeschäft gerichteten Werbung mit der Teilnahme an Gewinnspielen ist im Einzelfall unzulässig. Sie ist verboten, wenn sich die Werbung an unabhängige Berater und Vertreter richtet. Diese sind entsprechend der Erwartungshaltung der Beratenen und Vertretenen zur Neutralität und Objektivität verpflichtet. Die Kopplung mit dem Gewinnspiel birgt die Gefahr, dass sich die Berater und Vertreter durch den möglichen Gewinn bei der Entscheidung zur Vermittlung des beworbenen Geschäfts leiten lassen und nicht länger ausschließlich im Interesse des beratenen Dritten handeln.
Werbung für diätetische Lebensmittel mit „Behandlung“ von Krankheiten verboten
Kein „bekömmlicher“ Wein
Keine Cold Calls bei ehemaligen Kunden
Auch das Anrufen ehemaliger Kunden, die zur Konkurrenz gewechselt sind, stellt einen unerlaubten Werbeanruf dar. Es ist unlauter und damit wettbewerbswidrig. Unternehmen ist es nicht gestattet, durch sogenannte Kaltanrufe den alten Kundenstamm zur Rückkehr zu bewegen; denn allein die Tatsache, dass die Angerufenen einmal Kunden waren, rechtfertigt ungebetene Telefonwerbung nicht.
Schweizer Rechtsanwälte
Die Bezeichnung "Schweizer Rechtsanwälte" eignet sich zur beschreibenden Verwendung, die auf Dienstleistungen, die von Rechtsanwälten aus der Schweiz angeboten oder erbracht werden, hinweist. Zwar bringt der Anmelder dagegen vor, dass die Bezeichnung nach dem üblichen Namensbildungsprinzip bei Kanzleien einer Anwaltskanzlei mit dem Namen "Schweizer" den Namen gibt. Überwiegende Verkehrskreise verbinden den Namen aber mit Anwälten aus der Schweiz. Es bleibt dem Anmelder aber unbenommen, seine Kanzlei so zu bezeichnen, auch wenn der Name nicht eintragungsfähig ist.
Formulierung einer Unterlassungserklärung
In der Formulierung einer Unterlassungserklärung sind der Begriff "Werbemitteilung" und das Kriterium der fehlenden vorherigen Einwilligung als hinreichend bestimmt anzusehen, um die unverlangte Zusendung von Werbe-Emails zu beschreiben. Das Wesentliche bei einer solchen Verletzungshandlung ist nicht der Inhalt der Email, sondern die Belästigung durch ungerechtfertigte Email-Übermittlungen.
Verbraucherinformationen auch auf Mobile-Webseiten unverzichtbar
Bei Fernabsatzverträgen, die über sog. Mobile-Webseiten abgewickelt werden können, dürfen wichtige Verbraucherinformationen wie Widerrufsbelehrung, Versandkostendarstellung und enthaltene Mehrwertsteuer im Kaufpreis nicht fehlen. Es ist nicht zulässig, aufgrund technischer Einschränkungen im Platzangebot darauf zu verzichten und auf eine externe Webseite mit allen Informationen zu verweisen. Alle gesetzlich zwingenden Verbraucherinformationnen müssen über das Fernkommunikationsmittel klar und verständlich dargestellt werden.

