Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

28. Juli 2025 Top-Urteil

Werbung mit PAYBACK-Punkten im Wert von mehr als 1€ bei Medizinprodukten unzulässig

mehrere Zeitschriften mit der Aufschrift "Werbung" auf einem Stapel
Pressemitteilung Nr. 135/25 des BGH zum Urteil vom 17.07.2025, Az.: I ZR 43/24

Für die Bewerbung von Medizinprodukten gelten strenge Regelungen, damit keine unsachliche Motivation zum Kauf eines Heilmittels führt. Trotz des Verbots des Anbietens, Ankündigens und Gewährens von Werbegaben nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG können Gutschriften wie die gegenständlichen PAYBACK-Punkte gewährt werden, da sie keine unmittelbar wirkenden Preisnachlässe und Zahlungen darstellen. Allerdings dürfen sie nur in Form von geringwertigen Kleinigkeiten bestehen, d.h. eine relevante unsachliche Beeinflussung muss ausgeschlossen erscheinen. Insofern hat der BGH nun die Grenze bei 1€ festgesetzt, wobei die Gesamtsumme der gewährten PAYBACK-Punkte abzustellen ist.

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15. Juli 2025

Facebook-Nutzer bekommt wegen DSGVO-Verstößen Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen

Laptop mit Datenschutz Symbol
Pressemitteilung des LG Leipzig zum Urteil vom 04.07.2025, Az.: 05 O 2351/23

Das LG Leipzig hat einem Facebook-Nutzer eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zugesichert. Die europäische Facebook-Mutter Meta Platforms Ireland würde gegen europäische Datenschutzvorschriften verstoßen, indem ihre Business Tools, die auch in Drittseiten eingebaut werden, personenbezogene Daten verarbeitet und durch die personalisierte Werbung Milliardengewinne erwirtschaften. Dabei stützte das Gericht den Anspruch lediglich auf Art. 82 DSGVO und nicht, wie die Gerichte in vergleichbaren Fällen, auf nationales Recht. Auch von einer Anhörung des Klägers sah das Gericht ab, da keine konkrete Beschreibung des Schadens erwartbar war. Daher zog das Gericht einen aufmerksamen und verständigen „Durchschnitts“-Betroffenen zur Bestimmung der Entschädigung heran.

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02. Juni 2025 Top-Urteil

Vergleichsportale sind keine Mitbewerber zu den verglichenen Versicherern

Logo für Preisvergleich mit Würfeln und Münzen
Urteil des EuGH vom 08.05.2025, Az.: C-697/23

Auf die Vorlagefrage des LG München I hat der Europäische Gerichtshof erklärt, dass es sich bei Online-Vergleichsportalen, die selbst keine Versicherungsleistungen anbieten, sondern verschiedene Versicherer mittels eines Notensystems vergleichen, um keine Mitbewerber zu den verglichenen Dienstleistern handelt. Es fehle insofern an dem entscheidenden Kriterium der Substituierbarkeit. Die Märkte der Versicherungs- bzw. Vergleichsdienstleistungen seien unterschiedlich, solange das Vergleichsportal keine eigene Versicherungsleistung anbiete. Daher sei die auslegungsbedürftige „vergleichende Werbung“ nach Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/114 nicht anwendbar. Zur näheren Prüfung wurde das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen.

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24. März 2025

Streit um Domain „fucklockheedmartin.com“

Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 07.03.2025, Claim Number: FA2502002140073

Die Lockheed Martin Corporation machte im Rahmen eines UDRP-Verfahrens eine Markenrechtsverletzung wegen der Domain "fucklockheedmartin.com" geltend. Hierbei bedurfte insbesondere der Webseitenzweck des Domaininhabers einer genaueren Prüfung.

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24. Februar 2025

Dubai-Schokolade keine Irreführung

Querschnitte von zwei Tafeln Dubaischokolade, die in der Hand gehalten werden
Beschluss des LG Frankfurt vom 21.01.2025, Az.: 2-06 O 18/25

Die Bezeichnung einer Schokolade als "Dubai-Schokolade", ohne dass diese tatsächlich aus Dubai stammt, ist laut dem LG Frankfurt keine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, 2 Nr. 1 UWG. Grund hierfür ist, dass es sich bei "Dubai-Schokolade" nicht um einen Rohstoff oder ein einheitliches Produkt handelt, sondern ein aus mehreren Bestandteilen (u.a. Pistazien, Engelshaar/Künefe) bestehendes Lebensmittel. Die Verwendung des Wortbestandteils "Dubai" lässt dann nach der Verkehrsauffassung nicht zwingend auf den Ursprungsort schließen, sondern ist vielmehr als Gattungsbegriff für bestimmte Rezepturen aufzufassen.

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13. Januar 2025

Mineralstofftabletten dürfen nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“ beworben werden

Eine Hand hält ein Schild mit der Aufschrift Werberecht
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.11.2024, Az.: 6 UKl 1/24

Das OLG Frankfurt am Main wertete die Angabe „Anti-Kater“ als irreführende Werbung im Zusammenhang von Mineralstofftabletten aufgrund der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung. Die Einordnung als Lebensmittel erfolgte, da die Mineralstoffe vom Menschen aufgenommen würden. Bei der Einstufung des Alkoholkaters als Krankheit legte das Gericht eine weite Auslegung des Verordnungsbegriffs an mit der Begründung, dass der Gefahr, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne zureichende Aufklärung konsumiert würden, begegnet werden müsste.

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29. November 2024 Top-Urteil

Desinfektionsmittel darf nicht als „hautfreundlich“ beworben werden

Ein Pfleger benutzt einen Hände Desinfektionsspender in einem Krankenhaus
Urteil des BGH vom 10.10.2024, Az.: I ZR 108/22

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Zulässigkeit einer Werbeaussage hinsichtlich eines Desinfektionsmittels zu entscheiden. Konkret bezeichnete die Drogeriemarktkette "dm" ein solches Mittel während der Coronapandemie als "hautfreundlich". Dem ging eine Klage der "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V." voraus, welcher das Unterlassen dieser Bezeichnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens begehrte. Der BGH urteilte unter Berücksichtigung einer EuGH-Entscheidung zu Ungunsten der Drogeriemarktkette. Aus Art. 72 Abs. 3 S. 2 Biozid-VO ergebe sich, dass jede Werbebezeichnung eines Biozidproduktes, das irreführend auf die Gesundheit von Mensch und Tier Bezug nimmt und dadurch die Risiken verharmlost, unzulässig ist. "Hautfreundlich" stehe als positive Eigenschaft derart im Vordergrund, dass die Risiken dadurch vereitelt werden.

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08. Oktober 2024

„20 % Rabatt auf alle Ostersüßwaren […]“: Einschränkung des Wortes „alle“ mittels Fußnote nicht rechtmäßig

Stapel mit Zeitungen
Urteil des OLG Nürnberg vom 23.07.2024, Az.: 3 U 392/24 UWG

Entgegen der Vorinstanz entschied das OLG Nürnberg, dass die in einem Supermarktprospekt abgedruckte Blickfangwerbung "20% Rabatt auf alle Ostersüßwaren [...]" eine eindeutig falsche Werbebezeichnung ist, wenn tatsächlich nicht alle Ostersüßwaren aller Marken dieses Supermarktes von dieser Aktion eingeschlossen sind. Eine Berichtigung der Werbung mittels einer Fußnote ändere daran nichts. Begründet wird dies damit, dass der Begriff "alle" von einem Durchschnittsverbraucher unzweifelhaft als Begriff verstanden wird, der keine Relativierungen enthält. Das Argument der Beklagten, dass ein Verbraucher bei einer solchen offensichtlich gesetzten Fußnote, die vor dem Begriff "alle" erscheint, zuerst die Fußnote und dann den restlichen Werbetext liest, vermag beim OLG nicht zu überzeugen.

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07. Oktober 2024

Die Angabe des Referenzpreises bei Preisermäßigungen in Werbeprospekten darf für den Verbraucher nicht irreführend sein

Urteil des OLG Nürnberg vom 24.09.2024, Az.: 3 U 460/24 UWG

Das OLG Nürnberg hatte über die Werbemaßnahme eines Lebensmitteldiscounters zu entscheiden. Der Lebensmitteldiscounter informierte den Verbraucher in viererlei Weise über den Preis: eine prozentuale Ermäßigung „-36 %“, der aktuelle Preis „4,44 €“, der zuvor verlangte Preis (durchgestrichen) „6,99 €“ und der niedrigste Preis der letzten 30 Tage „4,44 €“ (sog. Referenzpreis). Unabhängig von der Frage, ob die Werbung mit Preisnachlässen anhand des Referenzpreises berechnet werden müssen, war bereits unklar was der Referenzpreis sei, da die Menge an unklaren Preisnachlässen eine eindeutige Zuordnung unmöglich machte.

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10. September 2024

Medienbruch: Verweis auf AGB im Internet in Werbebrief unzulässig

3 Würfel mit den Buchstaben "AGB" auf einem beschriebenen Papier mit einem Stift
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.2024, Az.: 20 UKl 1/24

Nachdem ein Telekommunikationsunternehmen Werbebriefe an Verbraucher schickte, um sie von einem Wechsel zu ihren Verträgen zu überzeugen, sah ein Verbraucherschutzverband darin einen unzulässigen Medienbruch und bekam vor dem OLG Düsseldorf recht. Der Medienbruch kommt dadurch zustande, dass der Hinweis, die AGB seien im Internet aufrufbar, nicht den Anforderungen des § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB bezüglich einer zumutbaren Kenntnisnahme entspricht. Sowohl die Annahme, jeder Verbraucher würde über einen hinreichenden Internetanschluss sowie ein fähiges Endgerät verfügen als auch die fehlende Notwendigkeit – die AGB hätten ebenfalls mit dem Brief versandt werden können – rechtfertigt diesen Medienbruch laut dem Gericht nicht.

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