Werbeverbot für E-Zigaretten im Online-Shop
Das OLG Bamberg hat mehrere produktbezogene Werbeaussagen für E-Zigaretten in einem Online-Shop als unzulässige Werbung nach dem Tabakerzeugnisgesetz untersagt. Verboten wurden insbesondere Aussagen, die Geschmack, Eignung, Qualität, Aussehen oder einfache Handhabung anpreisen. Der Antrag blieb teilweise ohne Erfolg, soweit ein bloßes Produktbanner und die Preisangabe mit dem Zusatz „nur“ beanstandet wurden. Der Beklagten wurde eine Aufbrauchfrist bis zum 11.02.2026 eingeräumt.

