Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
Wettbewerbswidrige Werbung mit „TÜV-geprüfter Nachhilfe“
Lässt eine Schülernachhilfe seine Unternehmensabläufe und das eigene Qualitätsmanagementsystem vom TÜV untersuchen und entsprechend zertifizieren, so sagt dies noch nichts über die Qualität der Nachhilfe als Dienstleistung aus. Entsprechend ist die Werbung mit "TÜV-geprüfter Nachhilfe" insofern irreführend, als dass potentielle Kunden davon ausgingen, dass der Unterricht vom TÜV auf Inhalt und Qualität überprüft und für gut befunden worden ist.
Murks bleibt Murks
Kennzeichnungspflichten beim Verkauf von Haushaltslampen
Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2010, Az.: 406 O 232/09
Beim Anbieten von mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampen müssen verschiedene Pflichtangaben, u.a. die Energieeffizienzklasse und der Lichtstrom, angegeben werden. Mit Netzspannung betrieben sind dabei alle Haushaltslampen, die zu ihrem Betrieb an das Stromnetz angeschlossen werden können, mag die Netzspannung von 230 Volt auch für den Betrieb der Lampe auf eine niedrigere Spannung transformiert werden. Vom Geltungsbereich der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen sind insoweit lediglich Lampen, die in erster Linie für den Einsatz mit anderen Energiequellen, z. B. Batterien, vermarktet werden.Preisnachlass nur für Vorratsware
Unzulässiger Ausschluss einer Sorgfaltspflicht
Wenn in einer AGB-Klausel vom Wortlaut her nicht ausdrücklich von einem "Verzicht" oder "Einverständnis" des Kunden mit dem Wegfall einer bestimmten Sorgfaltspflicht die Rede ist und diese lediglich als eine einschränkende Leistungsbeschreibung formuliert ist, kann darin ein unzulässiger Ausschluss einer Sorgfaltspflicht gesehen werden. Dies gilt erst recht, wenn durch die sprachliche Formulierung beim Kunden fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, dass eine gesetzliche Verpflichtung zu der gegenständlichen Sorgfaltspflicht grundsätzlich nicht besteht.
Kauf auf Probe und danach Widerrufsrecht
„Der beste Powerkurs aller Zeiten“
Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 W 175/10
Maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussauge nach § 5 UWG ist, wie der angesprochene Verkehrskreis die beanstandete Werbung versteht. Auszugehen ist hierbei von dem Wortsinn der Werbeaussage. In der Bewerbung eines Sprachkurses mit dem Spruch "Der beste Powerkurs aller Zeiten" ist keine Alleinstellungsbehauptung zu sehen. Der angesprochene Verbraucher erkennt vielmehr, dass es sich um eine zulässige werbetypische und reklamehafte Anpreisung handelt.Rechtsmissbrauch durch Prozessfinanzierung
Beschluss des KG Berlin vom 03.08.2010, Az.: 5 U 82/08
Die Geltendmachung einer Vielzahl von Unterlassungsansprüchen ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG, wenn ein Mandant aufgrund der Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer und einem Rechtsanwalt ganz vom Kostenrisiko freigestellt wird, der Mandant dabei jedoch von anfallenden Vertragsstrafen profitiert. Ein solches Modell der Rechtsverfolgung lässt vermuten, dass Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden, als zur Erzielung von Einnahmen des Klägers und seines Rechtsanwaltes.„POWER BALL“ – Verantwortlichkeit eines Unternehmens von Suchmaschinenergebnissen
Urteil des BGH vom 04.02.2010, Az.: I ZR 51/08
Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.
