Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
Auflagenstärkste Fachzeitschrift nicht automatisch marktbeherrschend
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.10.2009, Az.: VI-W (Kart) 3/09
Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen ist verboten. Allerdings lässt sich allein aus der Tatsache, dass eine Fachzeitschrift die stärkste Auflage aufweist, nicht auf eine marktbeherrschende Stellung schließen. Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller marktrelevanten Faktoren und Umstände erforderlich. Mangels Darlegung weiterer relevanter Kriterien, wie etwa Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten, wurde die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.Anzahl der Seitenaufrufe zur Bezifferung des Schadens notwendig
Empfehlung durch Dritte ersetzt nicht die Einwilligung in Werbeanrufe und Werbefaxe
Urteil des OLG Hamm vom 26.03.2009, Az.: 4 U 219/08
Werbemaßnahmen ohne Einwilligung des betroffenen Verbrauchers sind unzulässig. Erfolgt ein Werbeanruf aufgrund einer Empfehlung durch einen Dritten, ist hierzu dennoch die Einwilligung des Angerufenen erforderlich. Dies gilt auch bei einem Thema von hochgradigem öffentlichen Interesse. Gegenüber Unternehmen kommt es bei der Beurteilung des mutmaßlichen Interesses des Angerufenen immer auf dessen Sicht an und nicht auf die eines Dritten. Entsprechendes gilt zudem für Faxzusendungen.Nachgebauter NINTENDO-DS-Adapter verletzt Urheber- und Wettbewerbsrecht
Werbung für Arzneimittel: „keine Generika“
Die Werbung mit der Aussage, dass ein bestimmtes Marken- Arzneimittel kein Generikum sei, ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn es aus klinisch-praktischer Perspektive betrachtet tatsächlich ein nach Wirkstoff, Darreichungsform und Bioverfügbarkeit gleiches, jedoch preiswerteres Präparat gibt. Es besteht insofern ein Unterlassunsanspruch aus § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 3 HWG.
Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile
Wettbewerbsverbote können nach Auffassung des Kartellsenats des BGH dann wirksam in Gesellschaftverträge aufgenommen werden, wenn diese notwendig sind, um das im Übrigen kartellneutrale Unternehmen zu schützen. Das Verbot war im vorliegenden Fall daraufhin gerichtet, dass das Unternehmen vor einer Aushöhlung von innen geschützt werden sollte. Der entsprechende Satzungsbestandteil fällt dann nicht unter § 1 GWB.
Von falschen Geschirrspülern neben richtigen Preisen…
Wird in einem Werbeprospekt neben einem richtigen Preis ein nicht zu dem beschriebenen Modell passender Geschirrspüler abgebildet, so stellt dies keinen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. Derartige Werbung spricht einen allgemeinen Verkehrskreis ohne spezifische Vorkenntnisse an, bei welchem der Anlockeffekt mit einem tatsächlich hochwertigeren abgebildeten Produkt ausnahmsweise unterbleibt, da ein Geschirrspüler mangels eines spezifischen Aussehens rein optisch keinen Rückschluss auf die Qualität zulässt.
Eine Pressemitteilung mit Werbecharakter
„Atlasprof.“ – von der Irreführung mit Amtstiteln
Die Werbung im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit der Bezeichnung "Atlasprof." ist laut OLG Hamm irreführend und somit unlauter. Der Bestandteil "prof." rufe bei den angesprochenen Verkehrskreisen den unrichtigen Eindruck hervor, dass es sich um einen Professor für Atlas(Wirbel) handle. Damit liegt ein Verstoß gegen § 5 UWG vor, da hierdurch das Vertrauen der Verbraucher durch die Verwendung eines Amtstitels gewonnen werde. Die Doppeldeutigkeit von "prof." als Abkürzung sowohl für "Professor" als auch für "professionell" muss der Werbende gegen sich gelten lassen.

