Urteile aus der Kategorie „Widerrufsrecht“

24. Oktober 2018

Zustimmung des Mieters zu Mieterhöhung unterliegt nicht dem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht

Widerrufsrecht gelb markiert und unterstrichen
Pressemitteilung Nr. 168/18 des BGH zum Urteil vom 17.10.2018, Az.: VIII ZR 94/17

Gemäß § 558b BGB ist zur Mieterhöhung die Zustimmung des Mieters erforderlich. Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach den §§ 558 Abs. 1, 558a Abs. 1 BGB zu, so ist diese Zustimmung nicht vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen umfasst. Der Mieter sei durch die Vorschriften in den §§ 558 ff. BGB bereits ausreichend geschützt. Ein anderes Ergebnis wäre mit dem Regelungszweck der §§ 558 ff. BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) und den Bestimmungen über das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen nicht vereinbar und die Vorschriften demnach einschränkend auszulegen.

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02. August 2018

Kein Wertersatz ohne regelkonforme Widerrufsbelehrung

Paragraphenzeichen mit einem gerollten Blatt, auf dem "Widerrufsrecht" geschrieben ist
Urteil des AG Dümeln vom 13.03.2018, Az.: 3 C 282/17

Grundsätzlich hat ein Unternehmer bei Rückabwicklung eines Vertrags, aufgrund eines wirksamen Widerrufs, einen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung des Kaufgegenstands, sofern diese über die bloße Prüfung der Sache hinaus geht. Allerdings besteht dieser Anspruch auf Wertersatz nur, wenn der Unternehmer eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung vorgenommen hat. Ein bestehender Anspruch kann, zumindest teilweise, mit der Rückzahlung des Kaufpreises aufgerechnet werden.

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16. Mai 2018

BGH äußert sich zum Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

Zwei Menschen sitzen an einem Schreibtisch mit einem Vertrag zur Unterschrift
Beschluss des BGH vom 23.01.2018, Az.: XI ZR 298/17

Bei bereits beendeten Verbraucherdarlehensverträgen darf der Darlehensgeber auf das Unterbleiben eines Widerrufs durch den Darlehensnehmer vertrauen. Dies gilt auch dann, wenn der Verbraucher bei Abschluss des Darlehensvertrags nur unzureichend deutlich über das ihm zukommende Widerrufsrecht belehrt wurde und auch in der Folgezeit eine Nachbelehrung versäumt wurde. Der Entscheidung des BGH lag eine Klage auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungsentgelten in Folge der vorzeitigen Beendigung von Darlehensverträgen zu Grunde, die das Gericht als unbegründet ansieht. Das Widerrufsrecht des Klägers sei verwirkt, da der Beklagte geraume Zeit nach der Erfüllung der Verträge nicht mehr mit einem Widerruf rechnen müsse, sondern auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen dürfe.

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06. März 2018

Widerrufsbelehrung darf keinen zum Muster-Widerrufsformular verschiedenen Adressaten aufweisen

Widerrufsbelehrung; Widerrufsrecht
Urteil des OLG Hamm vom 30.11.2017, Az.: I-4 U 88/17

Geht aus einer Widerrufsbelehrung nicht eindeutig hervor, an wen ein etwaiger Widerruf zu richten ist, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Derart widersprüchliche Informationen liegen insbesondere dann vor, wenn in der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular zwei verschiedene Adressaten genannt werden.

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05. Februar 2018

Umfang der Informationspflicht bei Fernabsatzverträgen

Kommunikationsmittel
Beschluss des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 163/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Können die Mitgliedstaaten eine Bestimmung vorsehen, die - wie die Bestimmung des Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGBGB - den Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen vor Abgabe von dessen Vertragserklärung nicht nur gegebenenfalls, sondern stets seine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen?

2. Bedeutet die in der deutschen Sprachfassung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU verwendete Wendung "gegebenenfalls", dass ein Unternehmer nur über in seinem Unternehmen bereits tatsächlich vorhandene Kommunikationsmittel informieren muss, er also nicht gehalten ist, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw. ein E-Mail-Konto neu einzurichten, wenn er sich entschließt, in seinem Unternehmen auch Fernabsatzverträge abzuschließen?

3. Falls die Frage 2 bejaht wird: Bedeutet die in der deutschen Sprachfassung des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU angeführte Wendung "gegebenenfalls", dass nur solche Kommunikationsmittel bereits in einem Unternehmen vorhanden sind, die vom Unternehmer tatsächlich jedenfalls auch für den Kontakt zu Verbrauchern im Rahmen des Abschlusses von Fernabsatzverträgen eingesetzt werden, oder sind auch solche Kommunikationsmittel im Unternehmen vorhanden, die vom Unternehmer bislang ausschließlich zu anderen Zwecken, wie etwa der Kommunikation mit Gewerbetreibenden oder Behörden, genutzt werden?

4. Ist die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU erfolgte Aufzählung der Kommunikationsmittel Telefon, Telefax und E-Mail abschließend, oder kann der Unternehmer auch andere, dort nicht genannte Kommunikationsmittel - wie etwa ein Internet-Chat oder ein telefonisches Rückrufsystem - einsetzen, sofern dadurch eine schnelle Kontaktaufnahme und eine effiziente Kommunikation sichergestellt ist?

5. Kommt es bei der Anwendung des Transparenzgebots des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU, nach dem der Unternehmer den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über die in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2011/83/EU genannten Kommunikationsmittel informieren muss, darauf an, dass die Information schnell und effizient erteilt wird?

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17. Oktober 2017

Vertrag über individuellen Personenaufzug kann widerrufen werden

Aufzug Schild
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.09.2017, Az.: 6 U 76/16

Einem Verbraucher steht bei Lieferung individuell herzustellender Waren in der Regel kein Widerrufsrecht zu. Ob der Unternehmer mit der Anfertigung bereits begonnen hat, ist hierfür irrelevant. Schuldet der Unternehmer allerdings die Errichtung eines Senkrechtlifts für die Außenfassade eines Wohnhauses, besteht das Widerrufsrecht dennoch, weil neben der Produktion des Aufzugs auch dessen Einbau geschuldet ist. Der Vertrag ist deshalb insgesamt als Werkvertrag zu qualifizieren und als solcher nicht von der Ausschlussklausel gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB erfasst.

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13. Oktober 2017

Widerrufsrecht bei individualisierter Ware

Wintergarten
Urteil des AG München vom 13.09.2017, Az.: 224 C 18398/15

Das Widerrufsrecht entfällt für Außer-Haustürgeschäfte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge i.S.v. § 312b BGB) erst, wenn der Hersteller mit der individuellen Anfertigung der Ware begonnen hat. Hierfür muss es sich aber auch um individualisierte Ware handeln - was nicht zutrifft, wenn ein Glasanbau aus vorgefertigten Teilen nur noch zusammengesetzt werden muss. In diesem Fall wäre die Ware nicht „speziell auf die Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten“.

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02. Oktober 2017

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

Schild mit Aufschrift Versandapotheke vor Apotheker-Kittel
Urteil des LG Konstanz vom 28.04.2017, Az.: 6 O 183/16

a) Bestellt ein Verbraucher bei einer Versandapotheke online ein Medikament, ist er verpflichtet seine Telefonnummer anzugeben. Seitens der Versandapotheke reicht es dabei nicht aus, lediglich ein mit Sternchen gekennzeichnetes Pflichtfeld zu generieren, sondern es muss auch ein Hinweis darauf vorhanden sein, dass die Telefonnummer des Verbrauchers zur aktiven Beratung genutzt werden kann.

b) Aufgrund der Arzneimittelsicherheit ist es unlauter, wenn für die Kundenberatungshotline ein Entgelt in Höhe von 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und 60 Cent für Anrufe aus dem Mobilfunknetz erhoben wird.

c) Der Besteller hat insoweit kein Anspruch auf eine Speicherungsmöglichkeit der AGB bei Abgabe seiner Angebotserklärung, lediglich erst bei Vertragsschluss. Der Vertrag als solcher kommt erst mit der Bestellbestätigung zustande. Die bloße Übersicht über die Waren einer Internetseite stellt rechtlich noch kein Angebot dar.

d) Auch ein Vertrag über verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Medikamente kann widerrufen werden, da ansonsten eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers gegeben wäre.

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17. August 2017

Widerspruch gegen wettbewerbswidrige E-Mail-Werbung

Spam-E-Mail
Urteil des KG Berlin vom 31.01.2017, Az.: 5 U 63/16

Gibt ein Verbraucher einem Händler seine E-Mail-Adresse zum Zwecke der E-Mail-Werbung frei, so darf der Händler diesem solange Werbe-E-Mails schreiben, bis er der weiteren Verwendung seiner E-Mail-Adresse widersprochen hat. Sind dem Händler mehrere E-Mail-Adressen des Verbrauchers, die jeweils einem anderen Anbietern von E-Mail-Anbietern zuzuordnen sind, bekannt, so muss sich der Widerspruch konkret auf die jeweiligen E-Mail-Adressen beziehen.

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