Urteile aus der Kategorie „Wirtschaftsrecht“

13. August 2008

Tariflicher Zeitzuschlag – Bemessungsgrundlage

Urteil des BAG vom 11.06.2008, Az.: 5 AZR 448/07

Auf Grund des Stufenaufstiegs innerhalb tarifvertraglicher Vergütung wächst der Arbeitnehmer aus dem Regelentgelt heraus. Daneben wird, wenn das Entgelt für Überstunden aus dem Stundenentgelt sowie den Zeitzuschlägen besteht, eine differenzierte Berechnung beabsichtigt.
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18. Mai 2015

Zwangsgeld kann gegen Gesellschaft und Geschäftsführer verhängt werden

gelb markierter Schriftzug "Ordnungsgeld"
OLG Frankfurt a. M. vom 09.04.2015, Az.: 6 W 32/15

Ein zur Erzwingung einer Auskunftsverpflichtung angesetztes Zwangsgeld kann sowohl gegen die verurteilte juristische Person, als auch gegen den zur inhaltlich übereinstimmenden Auskunft verurteilten Geschäftsführer verhängt werden. Die Rechtsprechung des BGH zur Vollstreckung aus Unterlassungstiteln, wonach ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO einzig gegen die juristische Person festzusetzen ist, finden auf die Auskunftsvollstreckung nach §888 ZPO keine Anwendung.

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05. Juli 2012

„Goldankauf im Bäckereicafè“

Pressemitteilung Nr. 9/2012 des OLG Schleswig-Holstein vom 03.05.2012, Az.: 6 U 6/11

Der gewerbsmäßige An- und Verkauf von Ware außerhalb der gewöhnlichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung eines Kunden ist rechtlich als Reisegewerbe zu bewerten. Einem Reisegewerbe ist es jedoch untersagt, mit Edelmetallen zu handeln. Der Ankauf von Gold im Rahmen regelmäßiger Aktionen in einer Bäckerei ist somit wettbewerbswidrig und unzulässig.
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01. Februar 2003

Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

Die formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe wegen vertragswidriger Lösung vom Arbeitsvertrag ist nach § 309 nr. 6 BGB seit dem 01.01.2002 unzulässig. Der Unzulässigkeit einer derartigen Vereinbarung stehen keine im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 BGB entgegen. Eine der Höhe nach unwirksame Vertragsstrafe kann nicht herabgesetzt werden (LAG Hamm 10 Sa 1158/02).
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21. Juli 2014

Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 30.06.2014, Az.: 2 HKO 32/14

Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der Nürburgring GmbH i. E. zu. Der Werktitel „Rock am Ring“ genießt seit dem Jahre 1986 rechtlichen Schutz. Inhaber des geschützten Werktitels ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Nürburgring GmbH i. E.  als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG beteiligt waren. Dieser Werktitelschutz setzt sich gegen die Wortmarke „Rock am Ring“ der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG mit Priorität 1993 durch.

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30. April 2012

Keine Zusatzgebühr für Pfändungsschutzkonto

Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. zum Urteil vom 28.03.2012, Az.: 19 U 238/11 Wird ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt, darf die Bank keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Da die Bank mit der Führung eines Pfändungsschutzkontos eine gesetzliche Pflicht erfüllt, darf sie für diese Leistung keine Zusatzgebühren verlangen.  Entsprechende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligen die Kunden unangemessen und sind damit nichtig.
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26. August 2014

Außerordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung von Patientenbildern auf Facebook

Urteil des LArbG Berlin vom 11.04.2014, Az.: 17 Sa 2200/13

Das LArbG Berlin hatte zuletzt eine Entscheidung (wir berichteten bereits) über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung einer Krankenhausmitarbeiterin wegen unerlaubter Veröffentlichung von Patientenbildern auf Facebook zu fällen. Obwohl dieses Verhalten grundsätzlich zu einer außerordentlichen Kündigung führen kann, erachtete das Gericht im konkreten Fall eine Abmahnung der Angestellten durch das Krankenhaus für ausreichend. Konsequenzen für Verstöße gegen die Schweigepflicht und das Persönlichkeitsrecht von Patienten bestimmen sich jedoch stets nach den Umständen des Einzelfalls.

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01. Dezember 2016

Handelsrechtliche Offenlegungspflichten sind Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG

Ausdruck einer Bilanz mit Taschenrechner, Lupe und Kugelschreiber
Urteil des LG Bonn vom 31.08.2016, Az.: 1 O 205/16

Sofern zwei Unternehmer auf demselben Markt Waren aus der gleichen Produktklasse vertreiben, stehen sie in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Die Verletzung von Marktverhaltensregelungen des einen Marktteilnehmers kann dann von dem anderen mithilfe des UWG abgewehrt werden. Da die Offenlegungspflichten des §§ 325 ff. HGB insbesondere dem Gläubiger und der übrigen Marktteilnehmer einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mitbewerbers ermöglichen sollen, kommt ihnen auch eine wettbewerbsrechtliche Schutzfunktion zu. Deren Missachtung stellt deshalb einen Wettbewerbsverstoß dar.

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30. September 2013

CEPS-Pipeline

Urteil des BGH vom 05.12.2012, Az.: I ZR 92/11 a) Wird bei der Veräußerung eines nur einmal vorhandenen Gegenstandes (Unikats) durch die öffentliche Hand auf ein bedingungsfreies Bieterverfahren verzichtet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein für das Kaufobjekt tatsächlich gebotener Preis beihilfefrei ist. Vielmehr muss dann eine objektive Wertermittlung erfolgen. b) Ein Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot führt weder nach Unionsrecht noch nach deutschem Recht zwingend zur Gesamtnichtigkeit des Kaufvertrags, durch den eine Beihilfe gewährt wird. Ist Beihilfeelement ein zu niedriger Kaufpreis, reicht es zur Beseitigung des rechtswidrig erlangten Wettbewerbsvorteils aus, wenn vom Beihilfeempfänger die Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem vereinbarten und dem höheren beihilfefreien Preis zuzüglich des bis zur Rückforderung entstandenen Zinsvorteils verlangt wird.
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15. März 2012

Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

Pressemitteilung des BGH vom 14.03.2012, Az.: VIII ZR 113/11 und VIII ZR 93/11 Ein Kunde kann sich dann nicht auf die Unwirksamkeit einer Preiserhöhung berufen, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach Zugang der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigenden Jahresabrechnung, widersprochen hat. Dies ergibt sich aus der ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB.
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