Keine Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von „Google Maps“ zur Fahrtkostenabrechnung
Die Verwendung von „Google Maps“ zur Überprüfung von Entfernungsangaben einer Fahrtkostenabrechnung unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Eine dafür notwendige Leistungs- oder Verhaltenskontrolle durch eine technische Einrichtung als Mitbestimmungstatbestand ist nicht gegeben, da die Überprüfung durch menschliches Verhalten bewirkt wird.