Kein Geld für die Darstellung auf den Euro-Scheinen
Der Schöpfer der Europa-Grafik auf den Euro-Geldscheinen hat keinen Anspruch auf eine nachträgliche Vergütung in Höhe von rund fünf Millionen Euro. Zwar wurde sein Bild bei der Gestaltung der Banknoten verwendet, dieses aber dergestalt abgeändert, dass ein selbstständiges neues Werk geschaffen worden ist, so das Landgericht Frankfurt.