

NEU im abmahnBAROMETER:
Der Rechtsanwalt Volker Jakob mahnt im Namen von Herrn Martin Schriefer einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung durch einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Urteil des BGH vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12
Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht.
Neu im abmahnBAROMETER:
Die Rechtsanwälte von Stein mahnen im Auftrag der H & K Management UG wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und des Jugendschutzgesetzes ab.
Neu im abmahnBAROMETER:
Unser Mandant erhielt von Rechtsanwalt Strauß eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Unser Mandant soll über die Internetplattform amazon.de Filme mit Altersbeschränkung angeboten haben, ohne die nach dem JuSchG erforderlichen Vorkehrungen eingehalten zu haben.
Urteil des OLG Hamm vom 31.07.2012, Az.: I-4 U 21/10
Konzessionierte Glückspielveranstalter und Vermittler (Lottoannahmestellen) haben die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen auszuschließen. Das Vorgehen eines Vereins bei dem die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gegeben sind, ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn dieser gezielt nur die Beklagten in Anspruch nimmt oder wenn dieser das Vorgehen gegen die staatlichen Lotteriegesellschaften mittelbar zum Vereinszweck erhebt.
Seit wenigen Tagen kann man wieder online Lotto spielen. Dies war zwar bereits kurz nach dem Millennium möglich, doch bescherte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2006 dem Online-Lotto das Aus: das Staatsmonopol auf Glücksspiel sei nicht gerechtfertigt, da der Gedanke der Suchtprävention in den Hintergrund abgerutscht sei und Profit die größere Rolle spiele.
Dem wurde im neuen Rundfunkstaatsvertrag - den Sie übrigens im Anschluss an diesen Artikel finden - Sorge getragen. Dieser beschäftigt sich unter anderem auch mit der Neuregelung von GEZ-Gebühren für Menschen, die mit einer Behinderung leben und dabei finanziell gut gestellt sind.
Pressemitteilung Nr. 26/12 vom 04.06.2012 zum Urteil des AG München, Az.: 244 C 25788/11
Die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern ist gemäß dem Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland verpflichtet, den Jugend– und Spielerschutz zu gewährleisten. Die allgemeine Geschäftsanweisung für die Vertriebsorgane vor Ort der staatlichen Lotterieverwaltung (also der Lottoannahmestellen) regeln, dass sicherzustellen ist, dass minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme an Lotterien und Wetten ausgeschlossen sind. Gemäß dieser Geschäftsanweisung können bei Verstößen Abmahnungen erteilt, eine Vertragsstrafe in Höhe einer durchschnittlichen Wochenprovision einbehalten und die Verpflichtung zu einer kostenpflichtigen Nachschulung ausgesprochen werden. Zur Ermittlung können minderjährige Testkäufer eingesetzt werden.
Es erfreut sich großer Beliebtheit, Domains, die noch nicht benutzt werden, zu parken. Auf der Parkseite werden üblicherweise Werbelinks angezeigt. Auch wenn der Domaininhaber hierdurch nicht reich werden wird, kann er hoffen, dass jedenfalls die Registrierungsgebühren bei der DENIC gedeckt werden. Nach einer Entscheidung des VG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10, könnte es allerdings passieren, dass solche Werbelinks dem Domainhaber teuer zu stehen kommen.
Urteil des VG Düsseldorf vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10
Der Domaininhaber haftet als Störer, wenn im Rahmen des Domain-Parkings auf pornographische Inhalte verlinkt wird.
Unser Mandant erhielt von Rechtsanwalt Cojger eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Unser Mandant soll über die Internetplattform Xjuggler.de jugendgefährdende Filme angeboten haben, ohne die nach dem JuSchG erforderlichen Vorkehrungen eingehalten zu haben.

Die Rockgruppe Rammstein hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Hintergrund ist eine Ordnungsverfügung der Stadt Dortmund, in welcher der Band untersagt wurde, ein zu dem Zeitpunkt indexiertes Lied auf einem Konzert zu spielen. Zu den Hintergründen der Klage wurde Herr Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild von der Bild-Zeitung interviewt.
Urteil des LG Saarbrücken vom 22.06.2011, Az.: 10 S 60/10
Wer Minderjährige animiere, unbefugt in den Geldbeutel der Eltern zu greifen, handele sittenwidrig, auch wenn die Eltern so fahrlässig seien, den Geldbeutel nicht wegzuschließen.
Urteil des OLG Koblenz vom 01.12.2010, Az.: 9 U 258/10
Die Durchführung von Testkäufen (durch Minderjährige) im größeren Umfang ist nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG. Veranstalter und Verkaufsstellen von autorisierten öffentlichen Glücksspielen haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Dabei haftet der Veranstalter für das Verhalten des Verkaufspersonals. Der Verkauf von Rubbellosen ist nicht kerngleich zu der Teilnahme an allen übrigen öffentlichen Glücksspielen. Geschäftsführer einer GmbH haften, wenn sie entweder persönlich die Rechtsverletzung begangen oder die eines anderen gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert haben.
Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 20.01.2011, Az.: 6 S 1685/10
Da der Erfolg im Spiel anfangs davon abhängt, ob aus den zufällig erhaltenen Karten eine gewinnträchtige Pokerhand gebildet werden kann, handelt es sich bei der Pokervariante "Texas Hold'em" um ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV, dessen Veranstaltung im Internet trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2010 weiterhin der behördlichen Erlaubnis bedarf und ohne diese verboten ist.
Beschluss des VG Berlin vom 16.12.2010, Az.: 27 L 355.10
Der Betreiber eines Internetportals, in dem erotische Kunst in Form von Literatur, Bildern und Videomaterial veröffentlicht wird, muss diese durch ein Jugendschutzprogramm oder andere Vorkehrungen schützen, da Jugendliche dadurch in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden können. Dem stehe auch die Kunstfreiheit nicht entgegen, da im Fall der Kollision zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz dem Verfassungsgebot des Jugendschutzes Rechnung zu tragen ist.
Beschluss des VG Köln vom 31.05.2010, Az.: 22 L 1899/09
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss bei der Indizierung eines Musikalbums im Rahmen einer konkreten Abwägung des Kunst- und Jugendschutz ausreichende Gründe anführen, weshalb sie diese Erwägung für notwendig hält. Eine Indizierung ist daher erst bei einem deutlichen Gefährdungsgrad und einer erheblichen Intensität der Gefahr zur Jugendgefährdung zulässig. Erfolgt eine Indizierung sind die entsprechenden Erwägungsgründe nicht pauschal sondern detailliert und genau aufzuführen.
Urteil des VG Köln vom 23.03.2010, Az.: 22 K 181/08
Die Aufnahme einer (elektronischen) Zeitschrift des Landesverbands der NPD-Jugendorganisation in die Liste jugendgefährdender Medien ist rechtmäßig. Nach dem Jugendschutzgesetz werden Träger- und Telemedien aufgenommen, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Heranwachsenden oder ihre Erziehung zu gefährden. Wenn auch die vorliegend dargestellten Meinungen und Bewertungen historischer und politischer Ereignisse nach Ansicht der Richter noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, so halten diese einer Abwägung mit den Belangen des Jugendschutzes nicht mehr stand. Die Indizierungsentscheidung war somit rechtmäßig.
Urteil des LG Hamburg vom 09.10.2009, Az.: 324 O 943/08
Einem Verlag ist es unter besonderen Umständen gestattet, Aussagen eines Kindes zu verwenden, das angeblich sexuell missbraucht worden ist. Grundsätzlich seien die Aussagen zwar geeignet, das betroffene Kind in seiner Intimsphäre zu verletzen. Jedoch überwog im vorliegenden Fall das öffentliche Berichterstattungsinteresse, da das Kind und seine Eltern von sich aus an die Presse gingen und gerade die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen Hauptthema der Veröffentlichung ist.
KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010
Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
Pressemitteilung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 15.02.2010, Az.: 2-27/09
Nach einem Revisionsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg ist bereits das bewusste und gewollte Betrachten von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt strafbar. Das OLG Hamburg erweiterte durch Auslegung den Besitzbegriff des § 184b Abs. 4 StGB dahingehend, dass bereits das Herunterladen von Dateien aus dem Internet in den Cache des Browsers darunter fällt.
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