Keine Gewinnherausgabe für Kohl-Protokolle
Der Bundesgerichtshof hat Ansprüche der Witwe von Dr. Helmut Kohl auf Auskunft und Gewinnherausgabe wegen des Buchs „Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle“ verneint. Die Verwertung angeblicher Äußerungen greift nicht in die vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein. Geschützt sind insoweit Persönlichkeitsmerkmale wie Bildnis, Stimme und Name, nicht aber der gedankliche Inhalt gesprochener oder verschriftlichter Äußerungen. Zugleich bestätigte der BGH Unterlassungsverbote für bestimmte Buchpassagen und verwies den Rechtsstreit hinsichtlich weiterer Passagen teilweise zurück.

