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Nach Schauspielerin Anna Loos sieht sich nun auch Schalke-Torwart Timo Hildebrandt einem sog. "Shitstorm" im Internet ausgesetzt. Nicht zuletzt aufgrund deren Anonymität stehen öffentliche Beschimpfungen in Internet-Foren und sozialen Netzwerken geradezu an der Tagesordnung. Im Interview mit Radio Fantasy gab Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. Auskunft, ab wann derartige Beiträge eine strafbare Beleidigung darstellen sowie Tipps, wie Betroffene gegen eine solche Internet-Hetze vorgehen können.
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Öffentliche Beschimpfungen im Internet sind aufgrund der Anonymität in Foren und sozialen Netzwerken oft an der Tagesordnung. Auch die Schauspielerin Anna Loos war jüngst Opfer eines Cyber-Mobbings. Wie kann man sich als Betroffener in solchen Fällen wehren und wann liegt eine strafbare Beleidigung vor? Zu dieser Thematik befragte die Augsburger Allgemeine Herrn Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz. Herr Rechtsanwalt Hild beleuchtete im Interview die Thematik aus der Praxis und gab Tipps was Betroffene beachten müssen.
Die RŽD, die russische Eisenbahn AG, sieht im Icon der iOS-App „Railway Tarif“ ihre Rechte am eigenen Logo verletzt. Ein Moskauer Gericht hat im April nun über eine Rechtsverletzung zu entscheiden, wobei auch ein Vergleich nicht ausgeschlossen scheint. Zwar geben beide Seiten keine Stellungnahme ab, doch hat Apple immerhin schon das streitgegenständliche Logo aus der App verbannt. Pikanterweise ist dies für den US-Konzern, der selbst beispiellos rigoros gegen Markenverletzungen vorgeht, bereits die zweite rechtliche Auseinandersetzung mit einer Eisenbahngesellschaft binnen kurzer Zeit.
Pressemitteilung des BayVGH zum Beschluss vom 10.01.2013, Az.: 1 CS 12.2638
Eigentümer eines Baudenkmals müssen dulden, dass Denkmalschutzbehörden nicht nur das Grundstück besichtigen und fotografieren dürfen, sondern das Gebäude auch zu Dokumentationszwecken einsehen dürfen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn das zu schützende Gebäude von außen bereits marode erscheint und sich der Verdacht aufdrängt, der Eigentümer komme seinen gesetzlichen Verpflichtungen, das Bauwerk zu erhalten, nicht nach.
Aktuell geht eine Abmahnwelle durch die Gastronomie: Wer passend zum von dem Maya-Kalender vorhergesagten Weltuntergang eine Party feierte, hatte mit etwas „Glück“ bereits an Silvester eine Abmahnung im Haus. Ein findiger Gastronom aus Hof hatte sich nämlich den Begriff „Weltuntergang“ als Marke für den Gastronomiebereich schützen lassen. Er selbst veranstaltete auch mehrere Events unter diesem Label und sieht nun in Partys anderer Veranstalter eine Verletzung seiner Markenrechte.
Urteil des LG Köln vom 21.11.2012, Az.: 28 O 328/12
Unterhaltende Berichterstattung und Bildveröffentlichungen in Medien können vom Schutz der Pressefreiheit umfasst sein, wenn zwischen den Rechtspositionen der Pressefreiheit sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgewogen wurde und die Veröffentlichung der Meinungsbildung der Öffentlichkeit dient. Die heimliche Aufnahme und die Berichterstattung über ein privates Essen eines Fernsehmoderators und des deutschen Außenministers in einem Nobelrestaurant, ist jedoch der reinen Privatsphäre der Abgebildeten zuzuordnen und somit unzulässig.
Urteil des LG Köln vom 18.12.2012, Az.: 33 O 803/11
Das LG Köln entschied jüngst, dass der von Lindt produzierte „Goldteddy“, ein in Goldfolie eingewickelter Schokoladenteddy, die Wortmarke "Goldbären" von Haribo verletzen würde.
Begründet wurde das Urteil damit, dass der Lindt-Bär mit seiner goldenen Verpackung, der roten Schleife um den Hals und den schwach ausgeprägten Gliedmaßen nichts anderes als die dreidimensionale Ausgestaltung der Wortmarke "Goldbären" sei.

Musiklegende Joe Cocker verklagte einen Fan, der eine CD seines Konzertes im Netz verkaufte. Die CD, die er Jahre zuvor erwarb, stellte sich als Schwarzaufnahme heraus, weswegen der Musiker auf Unterlassung klagte. Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. rät zu besonderer Vorsicht beim Kauf solcher CDs.
Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 234/10
In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen.
Urteil des LG Düsseldorf vom 01.03.2012, Az.: 14c O 302/11
Das Schokoladenpuddingprodukt "Flecki" verletzt nicht das Geschmacksmuster des Schokoladenpuddings "Paula". Eine Nachahmung des Produkts sei nicht gegeben und mangels eines übereinstimmenden Gesamteindrucks scheidet eine Designverletzung aus. Zudem kann "Flecki" kein Wettbewerbsverstoß angelastet werden, da beide Produkte wesentliche Unterschiede in der Optik und Verpackungsanpreisung aufweisen.
Urteil des LG Düsseldorf vom 17.10.2012, Az.: 12 O 473/08
Die widerrechtliche Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes kann gemäß § 98 Abs. 1 UrhG einen Vernichtungsanspruch des Rechteinhabers gegenüber dem Besitzer oder Eigentümer der Fälschung begründen. Streitgegenstand im vorliegendem Fall war das durch ein Wiener Auktionshaus in ihrer Düsseldorfer Repräsentanz angebotene 120x100 cm große Bild mit dem Titel "Ready-Made de l'Histoire dans Café de Flore", bei dem es sich um eine unerlaubte Reproduktion des Originalgemäldes handelte.
Urteil des LG Stuttgart vom 19.01.2012, Az.: 35 O 95/11 KfH
Das LG Stuttgart urteilte zu Beginn des Jahres, dass die Werbung eines Sportartikelherstellers mit einem Gewinnspiel, dessen Preis zwei VIP-Tickets für das UEFA Champions League ("UCL") Finale 2012 waren, wettbewerbswidrig war.
Der Grund hierfür war, dass der Sportartikelhersteller keinen Sponsoringvertrag mit dem europäischen Kontinentalverband des Fußballs unterhalten hatte und so in wettbewerbswidriger Weise den guten Ruf der UEFA Champions League ausbeutete.
Pressemitteilung Nr. 14/2012 des LG Düsseldorf vom 20.11.2012, Az.: 4b O 141/12
Erneut musste das LG Düsseldorf ein Urteil im "Puddingstreit" zwischen Dr. Oetker und Aldi fällen und Dr. Oetker musste eine weitere Niederlage einstecken. Es ging dabei wieder einmal um die Puddingsorten "Paula" und "Flecki". Dabei wurde entschieden, dass weder der Pudding "Flecki" an sich noch seine Herstellung patentverletzend sei. Beide Endprodukte unterschieden sich optisch erheblich, ebenso sei das Herstellungsverfahren verschieden. Das Patent von Dr. Oetker werde nicht verletzt.
Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Beschluss des LG Bonn vom 10.10.2012, Az.: 11 O 39/12
Einem Telekommunikationsanbieter wurde untersagt, in seinem Onlineshop das iPhone 5 anzubieten, ohne dabei frühzeitig auf den eingesetzten Netlock zu verweisen. Dieser Hinweis fand sich nur unter den FAQ und im letzten Bestellschritt. Da eine solche Beschränkung jedoch ganz entscheidend zur Bewertung der Preiswürdigkeit und der Attraktivität des Angebots ist, wurde das Unternehmen zur Unterlassung dieser Praxis verurteilt.
Urteil des LG Köln vom 10.10.2012, Az.: 28 O 195/12
Eine ungenehmigte Bildnisveröffentlichung einer unverpixelten Fotografie, auf der eine Mutter mit ihrem Kind während eines Spazierganges zu sehen ist, greift in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht und die geschützte Eltern-Kind-Beziehung ein. Die Zuerkennung einer Geldentschädigung kommt hierbei jedoch nicht grundsätzlich, sondern vielmehr als ultima ratio in Betracht. Insbesondere die lediglich einzelne Veröffentlichung eines neutral zu bewertenden Bildes ohne herabsetzenden Charakter begründet keinen Schadensersatzanspruch.
Beschluss des VG München vom 13.09.2012, Az.: M 22 E 12.4275
Im Rahmen einer Razzia wurden durch die Münchner Lebensmittelüberwachung in zahlreichen Filialen einer Metzgereikette verdorbene Fleischwaren gefunden. Dem Auskunftsanspruch der Presse wurde durch die zuständige Behörde nachgekommen, was die Metzgerei im einstweiligen Rechtsschutz zu unterbinden suchte. Dies lehnte das VG München jedoch ab: Da den Informationen ein Mindestbestand an Beweistatsachen zugrundelag, die Berichterstattung objektiv war und gerade keine Vorverurteilung enthielt und die Ereignisse darüber hinaus einen Vorgang gravierenden Gewichts darstellten, überwog das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Urteil des OLG Dresden vom 03.05.2012, Az.: 4 U 1883/11
Der Artikel "ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf" auf der Internetplattform www.stern.de, in dem ein Pädophilieverdacht geäußert wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffen dar. Aufgrund der Schwere des Eingriffs kann dieser nur durch eine Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die Grenzen der Verdachtsberichterstattung werden nämlich dann überschritten, wenn die Behauptungen als sichere Tatsachen dargestellt werden. Den Lesern muss vielmehr eindeutig mitgeteilt werden, dass es sich um einen bloßen Verdacht handelt und vor Veröffentlichung muss dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Höhe der Geldentschädigung bei Internetveröffentlichungen ist dabei jedoch nicht höher anzusetzen als bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einer gedruckten Tageszeitung. Auch sind für die Höhe der Geldentschädigung weder die...
Urteil des LG Köln vom 11.01.2012, Az.: 28 O 627/11
Ein Journalist muss es nicht hinnehmen, dass er bei Fotoarbeiten am Grundstück eines Moderators, der wegen Vergewaltigungsvorwürfen in den Fokus der Medien geriet, von selbigem fotografiert wird und dieser die Bilder mit verächtlichem Kommentar bei Twitter ins Netz stellt. Im Rahmen der Abwägung ist insbesondere die Pressefreiheit zu berücksichtigen. Die geschützte Informationsbeschaffung würde grundsätzlich eingeschränkt, wenn Journalisten befürchten müssten, bei einer vergleichbaren Recherchearbeit im Bild gezeigt zu werden. Ferner ist zu bedenken, dass der Journalist hierdurch einer Prangerwirkung ausgesetzt ist, die er angesichts der von ihm entfalteten Tätigkeit nicht hinzunehmen braucht.
Pressemitteilung des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 135/10
Weder die Verwendung von "zappa.com" noch "Zappa Records" stellen eine rechtserhaltende Benutzung der Marke „ZAPPA“ dar. Durch den Verfall der Marke kann diese auch nicht durch die Verwendung des Begriffs "Zappanale" für ein Musikfestival verletzt werden.
Der Online-Buchhändler Libri will in Zukunft auf eine Verwendung von Zitaten aus Buchrezensionen der FAZ und SZ verzichten. Ausschlaggebend war hierfür eine Entscheidung des OLG Frankfurts, in dem dem Online-Magazin Perlentaucher vorgeworfen wird, das Urheberrecht zu verletzen, indem es Rezensionen aus den vorbenannten Verlagshäusern zusammen fasste und an Online-Buchhändler verkaufte.
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