Amazon sperrt Marketplace-Händler bei geringstem Verdacht
Amazon Deutschland sperrt zurzeit scheinbar vermehrt Marketplace-Händler. Begründet wird dieser Schritt damit, dass „Prozesse zum Schutz der Kunden und Verkäufer etabliert“ werden.

Amazon Deutschland sperrt zurzeit scheinbar vermehrt Marketplace-Händler. Begründet wird dieser Schritt damit, dass „Prozesse zum Schutz der Kunden und Verkäufer etabliert“ werden.
In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln klagt die Deutsche Telekom kurz vor in Kraft treten der neuen Vorratsdatenspeicherung am 1. Juli 2017 gegen die Speicherverpflichtung für Telekommunikationsanbieter. Geklärt werden soll, ob und in welcher Form Nutzerdaten gespeichert werden müssen. Die Telekom weist jedoch darauf hin, dass sie mit der Einreichung der Klage die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich in Frage stellen will.
Der EU-Ministerrat hat vor wenigen Tagen eine neue EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht für digitale Güter wie Apps, Musik, Filme oder Spiele verabschiedet. So sollen nun auch Anbieter kostenloser und digital erbrachter Inhalte oder Dienstleistungen haften; auch wurde erstmals das Prinzip von „Daten als Währung“ in einer Richtlinie verankert.
Durch eine Änderung des Personalausweisgesetzes dürfen Sicherheitsbehörden künftig auf alle biometrischen Personalausweisbilder zugreifen. Außerdem ist die Onlinefunktion für den Personalausweis künftig automatisch aktiviert. Nicht nur die Opposition meldet Bedenken an. Datenschützer sind alarmiert und befürchten eine zu weit gehende Überwachung. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schar spricht von einem "Big-Brother-Gesetz". Doch bringt das neue Gesetz wirklich so viele Neuerungen mit sich?
Der sogenannte „Sampling-Rechtsstreit“ zieht sich nun schon seit mehr als einem Jahrzehnt durch die Instanzen und noch immer ist kein Ende in Sicht. AKtuell geht es in eine neue Runde: Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr (Urteil vom 31.05.2016, Az.: 1 BvR 1585/13) hierzu Stellung bezogen hat, soll vor dem Bundesgerichtshof erneut verhandelt werden. Zuvor muss aber erst einmal noch der EuGH einige Fragen klären.
Infolge des zunehmendem Volumens im Online-Handel steigt auch die Nutzung von sog. „unbaren Zahlungsmethoden“, denn online abgeschlossene Verträge werden üblicherweise nur in Ausnahmefällen mit Bargeld erfüllt. Regelmäßig werden für Zahlungen per Kreditkarte, PayPal, Lastschrift oder Überweisung jedoch Gebühren fällig, die der Käufer zu leisten hat. Mit Umsetzung einer europäischen Richtlinie werden solche Zusatzzahlungen jedoch ab Januar 2018 unzulässig sein.
Mit Urteil vom 21.12.2016 hat der EuGH (Az.: C-203/15 und C-698/15) die grundlose Vorratsdatenspeicherung in der EU gekippt - eigentlich. Denn Bundesinnenminister Thomas de Maizière will die Datenspeicherung sogar noch ausweiten. Er strebt eine Zusammenlegung des Telekommunikationsgesetzes mit dem Telemediengesetz an. Hat er Erfolg, erstreckt sich die Speicherung von Metadaten auf fast alle Angebote im Internet, so etwa auch Messengerdienste.
Um der zunehmenden Umweltbelastung durch Elektroschrott zu begegnen, wurde auf europäischer Ebene eine Richtlinie erlassen. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Infolgedessen sind Hersteller und Vertreiber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Zum Zwecke der Konkretisierung der Voraussetzungen, wurde auf nationaler Ebene nunmehr ein Änderungsgesetz erlassen.
Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über die verschiedenen Versuche der Markenhersteller, den Händlern in ihren Vertriebssystemen Beschränkungen aufzuerlegen. Negativ fiel hier beispielsweise auch der Sportartikelhersteller Asics auf, der seinen Händlern den Online-Verkauf auf eBay oder Amazon untersagte und weiter die Listung in Preissuchmaschinen verbieten wollte. Bereits das Bundeskartellamt hielt diese Beschränkungen jedoch für unzulässig, nun bestätigte auch das OLG Düsseldorf (zumindest teilweise) diese Ansicht.
Die Bundesregierung hat ein neues Urheberrecht beschlossen. Zentrale Neuerung ist der gesetzlich erlaubte Basiszugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten. Die Urheber der zugänglich gemachten geschützten Werke erhalten eine angemessene Vergütung. Diese wird von Verwertungsgesellschaften eingezogen und an Autoren und Verleger ausgeschüttet. Für über den Basiszugang hinausgehende Nutzungen wird weiterhin eine Lizenz benötigt. Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, begründete die Modernisierung damit, dass man so Bildung und Wissenschaft noch besser fördern könne.
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