Urteil zum BKA-Gesetz: Verfassungsrichter fordern mehr Schutz für Privatsphäre
Das Bundeskriminalamt hat seit Anfang 2009 auf der Grundlage des BKA-Gesetzes weitreichende Befugnisse zur Terrorabwehr. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die derzeitige Ausgestaltung der Befugnisse zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt und das BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt.