Spähsoftware „DroidJack“: „dual use“ laut Staatsanwaltschaft ausgeschlossen
Die Spähsoftware „DroidJack“ wird pauschal als illegal eingestuft. Den Käufern des Programms wird daher das verbotene Ausspähen von Daten und Computerbetrug vorgeworfen. Vergangene Woche durchsuchten Polizeibeamte bundesweit 13 Wohnungen von Verdächtigen, in der Presse wurde daraufhin Kritik laut: es könne nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Software nur für illegale Zwecke eingesetzt werde.