Bundesrat berät über Gesetzesentwurf, der Gaffen und Fotografieren am Unfallort strenger sanktionieren will
Die Länder Niedersachsen und Berlin haben einen neuen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, durch den das Gaffen und Fotografieren am Unfallort effektiver bekämpft werden soll. Die Ergänzung des Strafgesetzbuchs um einen neuen § 115 und Änderungen an den §§ 201a, 205 StGB sollen in § 114 StGB bestehende Strafbarkeitslücken schließen und das Persönlichkeitsrecht von Verstorbenen stärken.

