Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

05. Dezember 2013

Zum Ausschluss von Verbrauchern auf B2B-Handelsplattformen

Urteil des LG Leipzig vom 26.07.2013, Az.: 08 O 3495/12 Ein Online-Händler kann grundsätzlich sein Angebot auf Geschäftskunden beschränken, mit der Folge, dass verbraucherschützende Normen nicht einschlägig sind. Erforderlich für einen solchen Ausschluss von Privatkunden ist, dass dieser für den Besteller transparent und klar ist. Eine entsprechende AGB-Klausel und verschiedene Hinweise auf der Internetseite, dass es sich um einen B2B-Marktplatz handelt, die aber leicht übersehen werden können, reichen hierfür nicht aus.
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04. Dezember 2013

Vertragsschluss auf Handwerksmesse begründet kein Widerrufsrecht

Urteil des AG München vom 25.04.2013, Az.: 222 C 6207/13 Schließt ein Verbraucher einen Kaufvertrag auf einer Handwerksmesse, so kann er sich im Nachhinein nicht darauf berufen, ihm müsse ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zustehen, wie es beim Vertragsschluss im Rahmen einer Freizeitveranstaltung der Fall wäre. Einer Handwerksmesse fehlt sowohl der Aspekt des Freizeiterlebnisses, als auch eine Ablenkung auf Grund des im Vordergrund stehenden Unterhaltungswertes. Bei einer Handwerksmesse steht der Verkauf im Vordergrund, womit es sich hierbei um eine Verkaufsmesse handelt.
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02. Dezember 2013

Unzulässige ABG-Klausel bei Stromlieferungsverträgen mit Sonderkunden

Urteil des OLG Celle vom 26.09.2013, Az.: 13 U 30/13 Eine Klausel in einem Stromlieferungsvertrag mit einem Sonderkunden, die zur Aufschiebung einer Zahlung nur berechtigt, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, ist unwirksam, wenn sie sich zwar aus § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV ableiten lässt, diese Norm jedoch nicht vollständig übernommen wird. Dabei reiche jedenfalls nicht aus, wenn angeführt wird, dass der Energieverbrauch im Vergleich zum Vorjahr ein deutlich höherer sein soll und zudem ein Widerspruch zum tatsächlichen Energieverbrauch beanstandet wird.
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29. November 2013

Unwirksamer Sachmangelhaftungs- und Gewährleistungsausschluss in den Versteigerungsbedingungen eines Auktionshauses

Urteil des BGH vom 09.10.2013, Az.: VIII ZR 224/12 a) Einer auf einer Kunstauktion zu einem erheblichen Ausrufpreis als museal angebotene Skulptur, die entgegen einer im Auktionskatalog erfolgten Zuschreibung zu einer in früherer Zeit liegender Stilepoche eine neuzeitliche Fälschung ist, fehlt die bei derartigen Kunstgegenständen zu erwartende Eignung als Sammlerstück und Wertanlage; sie ist deshalb mangelhaft (Fortführung von BGH, Urteile vom 15. Januar 1975 - VIII ZR 80/73, BGHZ 63, 369, 371; vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 26/79, WM 1980, 529 unter II 2). b) Die Regelung in den Versteigerungsbedingungen eines Auktionshauses, wonach der Käufer gegen das Auktionshaus keine Einwendungen oder Ansprüche wegen Sachmängeln erheben kann, verstößt gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB und ist deshalb insgesamt unwirksam.
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28. November 2013

VBL-Gegenwert

Urteil des BGH vom 06.11.2013, Az.: KZR 58/11 a) Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist jedenfalls im Zusammenhang mit der Berechnung von Gegenwertansprüchen gegen frühere Beteiligte ihrer Zusatzversorgung Unternehmen im Sinne des deutschen Kartellrechts (Klarstellung zu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, BGHZ 195, 93). b) Die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch marktbeherrschende Unternehmen kann einen Missbrauch im Sinne von § 19 GWB darstellen. c) Die entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB nach § 33 Abs. 3 Satz 5 GWB ist bei einem Verstoß gegen § 19 Abs. 1 GWB auf Fälle beschränkt, in denen sich der Missbrauch auf eine Entgeltforderung des Missbrauchsopfers bezieht.
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25. November 2013

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Arzneimitteln

Urteil des LG Halle vom 08.01.2013, Az.: 8 O 105/12 Das Widerrufsrecht ist bei Fertigarzneimitteln mangels Verkehrsfähigkeit ausgeschlossen, wenn aus Gründen der Arzneimittelsicherheit diese nicht ein zweites Mal in den Verkehr gebracht werden dürfen. Zwar existiert für Fertigarzneimittel kein eindeutiges Verbot zum Wiederverkauf, aber Apotheken und Arzneigroßhandel sind rechtlich dazu verpflichtet, zurückgenommene Arzneimittel getrennt von den zur Abgabe bestimmten Waren zu lagern und als „nicht verkehrsfähig“ zu kennzeichnen, abzusondern und der Vernichtung zuzuführen, da eine fachgerechte Lagerung zuvor bei Verbrauchern nicht gewährt werden kann.
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21. November 2013

Zahlreiche Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google rechtswidrig

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband vom 19.11.2013 zum Urteil des LG Berlin, Az.: 15 O 402/12 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns Google sind rechtswidrig, da sie zu unbestimmt formuliert sind oder Verbraucherrechte unzulässig einschränken. So ist es Verbrauchern teilweise nicht möglich nachzuvollziehen, wozu sie ihre Zustimmung erteilen, wenn sie Google-Dienste nutzen und es können seitens Google personenbezogene Daten der Nutzer ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden.
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18. November 2013

AGB-Klausel von SAP behindert unzulässig Verkäufer von Gebrauchtsoftware

Urteil des LG Hamburg vom 25.10.2013, Az.: 315 O 449/12 Eine AGB-Klausel, die den Weiterverkauf gebrauchter Software lediglich mit Zustimmung des Software-Herstellers zulässt, ist wegen Verstoßes gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz in § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG unwirksam. Eine solche Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, da sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, indem sie von der gesetzlichen Regelung des § 69 c Nr. 3, S. 2 UrhG abweicht. Eine weitere Klausel, wonach jede weitere Nutzung der Software beim Software-Hersteller anzuzeigen sei, sah das Gericht als Behinderung i.S.d. § 4 Nr. 10 UWG, da sie den Zweck habe, den Vertrieb gebrauchter Software zu behindern und zu erschweren. Vorliegend war der Software-Händler susensoftware wegen der AGB-Klauseln gegen SAP vorgegangen.
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06. November 2013

Abbruch einer eBay-Auktion wegen vergessener Angabe eines Mindestverkaufspreises

Beschluss des LG Gießen vom 25.07.2013, Az.: 1 S 128/13 Der Abbruch eines Verkaufsangebots auf eBay ist nach den AGB der Verkaufsplattform im Falle eines Irrtums nur dann möglich, wenn nach §§ 119 ff. BGB der Nachweis seitens des Verkäufers geführt wird, dass tatsächlich ein Irrtum vorliegt und unmittelbar nach Erlangen der Kenntnis von dem Irrtum eine Anfechtung erklärt wird. Eine Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB ist auch dann nicht anzunehmen, wenn durch die fehlende Angabe eines Mindestverkaufspreises ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung droht.
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