Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

20. Oktober 2013

Benachteiligung von Frachtführern durch AGB-Klauseln über Standgeld

Urteil des AG Mannheim vom 05.06.2013, Az.: 10 C 65/13 Die AGB-Klausel eines Frachtvertrags, die beeinhaltet, dass 24 Stunden zur Be- bzw. Entladung standgeldfrei sind, benachteiligt den Frachtführer unangemessen. Das Warten des Frachtführers über die gewöhnliche oder vertraglich vereinbarte Ladezeit hinaus stellt eine im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehende Leistung dar, für die er grundsätzlich eine Vergütung verlangen kann. Dieser Vergütungsanspruch entfällt nur dann, wenn die zusätzliche Wartezeit dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind.
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14. Oktober 2013

„Individuell“ formulierte AGB gehen „allgemeinen“ AGB vor

Beschluss des AG Kehl vom 30.08.2013, Az.: 5 C 19/13 Eine Gerichtsstandsvereinbarung in AGB geht den wirksam einbezogenen ADSp (Regelungen der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen) vor.  Individuelle Vertragsabreden gehen den Regelungen der ADSp vor. Nichts anderes muss für individuell formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, wenn sie gleichzeitig auf die ADSp verweisen bzw. diese einbeziehen. Der Verwender derartiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen bringt damit zum Ausdruck, dass er zwar grundsätzlich die ADSp zur Anwendung bringen will, aber mit den individuell formulierten Geschäftsbedingungen von den allgemeinen, für die gesamte Speditionsbranche entwickelten Regelungen abweichen möchte.
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24. September 2013

Unwirksame Widerrufsbelehrung eines Dating-Portals

Urteil des LG Frankfurt (Oder) vom 13.08.2013, Az.: 16 S 238/12 Die Formulierung „Natürlich möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben.“, stellt keine wirksame Widerrufsbelehrung dar. Aufgrund dessen kann ein Vertrag über eine Premium-Mitgliedschaft bei einem Dating-Portal auch noch nach 6 Monaten wirksam widerrufen werden.
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06. September 2013

Anwendung verbraucherschützender Normen auch für B2B-Plattformen

Urteil des AG Mönchengladbach vom 16.07.2013, Az.: 4 C 476/12 Die Anmeldung eines Verbrauchers auf einer B2B-Handelsplattform stellt keine bewusste Täuschung über seinen gewerblichen Status dar, wenn zur Glaubhaftmachung des scheinbar gewerblichen Handels lediglich ein Häkchen mit gleichzeitiger Zustimmung der AGB gesetzt werden muss, der Plattformbetreiber eine Überprüfung des Anmelders unterlässt sowie der Hinweis auf eine ausschließlich auf handelstreibende Unternehmen ausgerichtete Plattform nur im "Kleingedruckten" erfolgt.
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06. September 2013

Unwirksame Preisanpassungsklauseln in AGB von Energieversorgungsverträgen

Urteil des BGH vom 31.07.2013, Az.: VIII ZR 162/09 1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Gasversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Normsonderkunden) verwendet, halten die Klauseln a) "Ändern sich die allgemeinen veröffentlichten Tarifpreise (Haushalt und Gewerbe) [des Versorgungsunternehmens], so ist [das Versorgungsunternehmen] berechtigt, die Vertragspreise angemessen zu ändern. Die Änderungen werden wirksam mit der öffentlichen Bekanntgabe der geänderten Preise ab dem in der Bekanntgabe angegebenen Zeitpunkt ..." b) "Die Preise des Sonderabkommens HS sind an den Tarif H II, die Preise des Sonderabkommens GS an den Tarif G II der ab 1. Oktober 1981 gültigen allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Gas [des Versorgungsunternehmens] gebunden. Ändern sich die Grundpreise dieser Tarife, so ändern sich auch die Grundpreise der Sonderabkommen im gleichen Verhältnis;
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23. August 2013

AGB-Klauseln mit unbefristet möglicher Angebotsannahme unwirksam

Urteil des BGH vom 07.06.2013, Az.: V ZR 10/12 Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist.
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08. August 2013 Top-Urteil

Prämien aus dem Vielfliegerprogramm einer Airline sind frei übertragbar

Flugzeit im Landeanflug bei Sonnenuntergang.
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2013, Az.: 5 U 46/12

Die Einschränkung der Teilnahmebedingungen eines Vielfliegerprogramms dahingehend, dass erworbene Prämiendokumente nicht weiterveräußert oder sonst weitergegeben werden dürfen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und somit einen Verstoß gegen § 307 Abs. 1 BGB dar. Der Kunde sei dadurch in der Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen - die Einlösung gesammelter Meilen in Form von Prämiendokumenten - gestört, wohingegen das Interesse der Fluggesellschaft - nämlich die Bindung der Kunden an ihr Unternehmen - als nicht anerkennenswert schutzwürdig anzusehen ist. Somit muss dem Kunden auch die Nutzung von Prämiendokumenten in dem Umfang zugesichert werden, dass er sie frei übertragen kann.

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29. Juli 2013

Einige AGB-Klauseln zur Haftungsbeschränkung von Textilreinigungsunternehmen unwirksam

Pressemitteilung Nr. 113/2013 des BGH zum Urteil vom 04.07.2013, Az.: VII ZR 249/12 Der Textilreinigungsverband fertigte sog. „Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes“ an, die einen Vorschlag an Textilreinigungsbetriebe für die Abfassung von AGB darstellen sollen. Diese AGB sind teilweise unwirksam, weil dadurch die Haftung des Textilreinigunsunternehmens für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden am Reinigungsgegenstand auf den Zeitwert eingegrenzt wird. Eine weitere Bestimmung, die bei leicht fahrlässiger Beschädigung des Reinigungsgutes die Höhe der Haftung auf das 15fache des Reinigungspreises beschränkt, benachteiligt den Kunden gemäß Treu und Glauben und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, da der Preis für die Reinigung in keinerlei Verhältnis zur Begrenzung der Haftung steht.
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12. Juli 2013

Unwirksame Klausel bezüglich Schönheitsreparaturen in Mietverträgen

Urteil des BGH vom 29.05.2013, Az.: VIII ZR 285/12 Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht: "Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts", ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
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