Bereits im Juni diesen Jahres hat das Europaparlament nach einer fast dreijährigen Debatte eine neue Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, die den Online-Handel europaweit vereinheitlichen soll.
Pressemitteilung Nr. 45/11 des AG München zum Urteil vom 07.04.2011, Az.: 213 C 4124/11
Die Entgeltlichkeit und Gewinnerzielungsabsicht eines Angebots zur Eintragung in ein Gewerbeverzeichnis resultiert nicht automatisch aus der Verwendung des Wortes "gewerblich". Vielmehr muss deutlich auf etwaige Kosten hingewiesen werden.
Urteil des AG Gießen vom 26.05.2011, Az.: 47 C 12/11 Der Vertrag eines "Single-Portals", bei dem Männer für eine „Premium-Mitgliedschaft“ eine Vergütung zahlen müssen, wohingegen diese für Frauen kostenlos ist, ist nicht gem. § 134 BGB aufgrund eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz unwirksam. Es liegt zwar eine unmittelbare Ungleichbehandlung vor, allerdings ist diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Durch den kostenfreien Zugang zur Premium-Mitgliedschaft werden Frauen dazu gebracht, sich bei einem "Single-Portal" anzumelden.
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011, Az.: 6 W 55/11
Enthält eine AGB-Klausel eine Lieferzeitbestimmung mit dem Zusatz "in der Regel", so ist diese unwirksam. Für den Kunden ist hier nicht ersichtlich, wann ein Regelfall und wann ein Ausnahmefall vorliegt.
Herr Rechtsanwalt Alexander Wagner aus unserem Hause erstritt ein für die Praxis interessantes Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 11.05.2011, Az.: 3-08 O 140/10, welches nun in der Oktoberausgabe der Kommunikation & Recht abgedruckt wurde.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 08.09.2011, Az.: 16 U 43/11 Eine AGB-Klausel ist unwirksam, wonach die Flugreise lediglich angetreten werden kann, wenn die Kredit- bzw. Debitkarte vorgelegt wird, mit der das Ticket bezahlt wurde.
Urteil des BGH vom 13.07.2011, Az.: VIII ZR 215/10 a) Der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher fällt, auch soweit es sich um branchenfremde Nebengeschäfte handelt, im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126, zum Verbraucherdarlehensvertrag). b) Beim Verbrauchsgüterkauf ist bei einem behebbaren Sachmangel eine Fristsetzung zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag auch im Falle eines - unwirksamen - formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses nicht entbehrlich (Aufgabe des Senatsurteils vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 44).
Beschluss des KG Berlin vom 04.02.2011, Az.: 19 U 109/10
Eine Werbeagentur schuldet, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, nicht die Erstellung eines Logos frei von Markenrechten Dritter, sondern lediglich die Erstellung eines den graphischen Ansprüchen des Auftraggebers entsprechenden Logos. Allerdings wird auch ohne ausdrückliche Abrede, eine rechtmäßige Werbemaßnahme geschuldet, wobei die Prüfung im konkreten Einzelfall durch die Zumutbarkeit begrenzt wird. Daran gemessen war eine Markenrecherche vor Erstellung des Logos im konkreten Einzelfall weder zumutbar noch zwischen den Parteien - stillschweigend - vereinbart.
Urteil des LG Hamburg vom 14.06.2011, Az.: 310 O 225/10
Der Betreiber einer Sharehosting-Plattform ist als Störer für die über seinen Dienst begangenen Urheberrechtsverletzungen haftbar. Der Betreiber hatte durch eine Abmahnung Kenntnis von den Urheberrechtsverletzungen, so dass eine besondere Vorsorge getroffen werden musste, um weitere Rechtsverletzungen möglichst zu verhindern. Ausreichende Maßnahmen sind insbesondere nicht der Einsatz eines Hash-Filters und eines unzureichend eingestellten Wortfilters.
Urteil des BGH vom 22.06.2011, Az.: I ZR 159/10 Vervielfältigen mehrere Nutzer nach Art und Umfang für sich genommen jeweils unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank bilden, liegt ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Datenbankherstellers aus § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nur vor, wenn diese Nutzer die Vervielfältigungen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vorgenommen haben.
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