Urteile aus der Kategorie „AGB-Recht“

27. Mai 2014

Verbraucherschützer erreichen Erfolg gegen englisch verfasste AGB von WhatsApp

Versäumnisurteil des LG Berlin vom 09.05.2014, Az.: 15 O 44/13

Durch das Vorhalten von lediglich englisch verfassten AGB beim Kurznachrichtendienst WhatsApp werden diese Verbrauchern nicht zumutbar zur Kenntnis gebracht. Dies gilt umso mehr, als Verbraucher im Übrigen (z.B. auf der Webseite des Kurznachrichtendienstes) nur auf deutsch angesprochen werden und nicht davon ausgegangen werden kann, dass Verbraucher die ohnehin schon schwer verständlichen Rechtstexte in einer anderen Sprache verstehen können. Darüber hinaus kam der Dienst seinen Informationspflichten nach § 5 TMG nicht nach, da es Nutzern unter anderem weder postalische Anschrift des Unternehmens noch einen zweiten Kommunikationsweg anbot.

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20. Oktober 2013

Überraschende Verlängerungsklausel unwirksam

Urteil des AG Minden vom 19.12.2012, Az.: 22 C 463/12 Eine Verlängerungsklausel in den AGB eines Online-Dienstleistungsportals, die sich im Bestellformular unterhalb der Fußnoten und des "Zurück"-Buttons befindet, ist aufgrund dieser Positionierung überraschend und wird nicht Vertragsbestandteil.
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09. Januar 2014

Unzulässige AGB-Klauseln einer Auslandskrankenrücktransportversicherung

Urteil des OLG Stuttgart vom 07.11.2013, Az.: 7 U 3/13

Eine Klausel im Rahmen einer Auslandskrankenrücktransportversicherung, die für den Versicherungsnehmer auch für Fälle von erheblichen Erkrankungen im Ausland allein einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Versicherer vorsieht, ist wegen der damit verbundenen Gefährdung der Erreichung des Vertragszweckes eines solchen Versicherungsvertrages unwirksam. Eine derartige Regelung schränkt die Rechte des Versicherungsnehmers massiv ein und höhlt den Versicherungsvertrag seinem Gegenstand nach aus, mit der Folge, dass eine solche Klausel mit wesentlichen Rechten oder Pflichten einer Auslandskrankenrücktransportversicherung nicht vereinbar ist.

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12. Juni 2018

AGB-Klausel, die automatische Trinkgeld-Abbuchung beinhaltet, ist unzulässig

Teller mit Münzen und dem Zettel "Danke"
Urteil des LG Koblenz vom 30.10.2017, Az.: 15 O 36/17

Eine AGB-Klausel, die vorsieht, dass bei einer Kreuzfahrt die Trinkgeldempfehlung in Höhe von 10,- € pro Person pro Nacht automatisch an Bord abgebucht wird, ist unzulässig. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Klausel ebenso vorsieht, dass der Kunde den Betrag an der Rezeption kürzen, streichen oder erhöhen kann. Denn bei Trinkgeld-Leistungen handelt es sich um eine über die Hauptleistung hinausgehende zusätzliche Leistung. Eine solche müsste ausdrücklich (individuell) vereinbart werden. Der Kreuzfahrt-Reisende soll selbst entscheiden dürfen, ob und in welcher Höhe er Trinkgeld geben möchte und für angemessen hält.

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12. August 2014

Anbieter und Verantwortlicher von jugendgefährdenden Angeboten in Telemedien

Urteil des VG Hamburg vom 21.08.2013, Az.: 9 K 507/11

Eine Definition, wer Anbieter von Telemedien i.S.d. JMStV ist, gibt es nicht. Vielmehr ist der Anbieterbegriff weit auszulegen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Angeboten zu gewährleisten. Anbieter von Telemediendiensten ist demnach derjenige, der konkret Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung einer Internetseite hat. Hierunter fällt zum einen der Domaininhaber selbst sowie auch die im Impressum einer Internetseite als Anbieter genannte Person. Auch die im Rahmen eines Internetangebots in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Betreiber der Webseite genannte Person kann als Anbieter und somit Verantwortlicher für unzulässigen Seiteninhalt angesehen werden.

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05. Januar 2017

Pauschales Entgelt für Dispositionskredit unwirksam

Schriftzug Dispo auf einem Blatt mit vielen Zahlen auf welchem auf Geldmünzen liegen
Urteil des BGH vom 25.10.2016, Az.: XI ZR 387/15

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, nach denen für geduldete Überziehungen eines Girokontos ein Entgelt von 2,95 € pro Monat berechnet wird, wenn die angefallenen Sollzinsen diesen Betrag nicht übersteigen, und Sollzinsen in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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05. November 2014

Vorleistungspflicht und Stornopauschalen bei Reisen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.09.2014, Az.: I-6 U 161/13 Reiseveranstalter dürfen zwar grundsätzlich sofort mit Erhalt der Reisebestätigung eine angemessene Anzahlung vom Reisenden verlangen. Dabei stellt jedoch die sofortige Fälligkeit des Reisepreises in Höhe von 30 % ein "wesentlicher Teil des Gesamtpreises" dar und benachteiligt den Reisenden unangemessen. An die Zulässigkeit für eine in den AGB geregelte Staffelung für Rücktrittspauschalen, die sich anhand von Resttagen vor Reisebeginn orientiert, sind hohe Anforderungen gestellt. Insbesondere müssen Stornopauschalen die ersparten Aufwendungen des Reiseanbieters hinreichend berücksichtigen. Hierfür ist der Anbieter in der Beweispflicht.
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25. August 2014

Anteilige Anrechnung von Gutscheinen auf Amazon ist rechtswidrig

Pressemitteilung der VZ Baden-Württemberg zum Urteil des LG München I vom 14.08.2014, Az.: 17 HK O 3598/14

Eine anteilige Anrechnung von Gutscheinen durch Amazon auf einzelne Artikel einer Sammelbestellung zum Nachteil seiner Kunden ist als unlautere Geschäftspraxis unzulässig, wenn darüber keine Aufklärung in den Gutscheinbedingungen erfolgt.

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08. Juni 2015

Pfandgebühr für SIM-Karte ist unzulässig

Rote SImkarte
Urteil des OLG Schleswig vom 19.03.2015, Az.: 2 U 6/14

Ein Mobilfunkanbieter darf von seinem Kunden kein SIM-Karten Pfand verlangen, wenn dieser nach Beendigung des Vertrages die deaktivierte SIM-Karte nicht zurückschickt. Eine derartige Regelung in den AGB des Anbieters ist unwirksam. Auch darf der Mobilfunkanbieter keine Gebühr verlangen, wenn der Kunde in einem gewissen Zeitraum keine SMS verschickt und keine Anrufe tätigt (Nichtnutzungsgebühr).

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23. Dezember 2013

Erbnachweisklausel in Sparkassen-AGB unwirksam

Urteil des BGH vom 08.10.2013, Az.: XI ZR 401/12 Die dem Muster von Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel einer Sparkasse "Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird." ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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