Urteile aus der Kategorie „Arzneimittelrecht“

09. September 2009

Apotheker äußert sich in Apothekerzeitung abwertend über ein Pharma-Unternehmen

Beschluss des KG Berlin vom 18.08.2009, Az.: 5 W 95/09 In einer abwertenden Aussage eines Apothekers über ein Pharma-Unternehmen, das mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat, ist noch keine geschäftliche Handlung zu sehen. Der Apotheker wies in seinem satirisch verfassten Leserbrief auf möglicherweise auftretende Lieferprobleme und die geringen Einsparpotenzialen des Rabattvertrages hin. Die geäußerte Meinung hatte keine wirtschaftlichen Zwecke zum Ziel sondern sollte vor allem andere Apotheker informieren.
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31. August 2009

Irreführende Werbung bei Arzneimitteln

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 23.04.2009, Az.: 3 U 211/08

Bei Vergleichender Werbung zwischen Originalpräparaten und Generika darf nicht damit geworben werden, dass das Generikum eine kostengünstigere Alternative sei, wenn die Anwendungsbereiche beider Medikamente nicht identisch sind. Dies gilt auch dann, wenn sie sich in großen Teilen bezüglich Wirkstoff und Behandlunsgspektrum decken. Werbung für Medikamente unterliegt strengen Voraussetzungen aufgrund des hohen Schutzgutes der Gesundheit und bedarf stets der Eindeutigkeit, Klarheit und Richtigkeit.
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28. August 2009

Packungsgestaltung beim co-branding

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.06.2009, Az.: 3 U 16/09

Die Gestaltung der Verpackung von Arzneimitteln im Rahmen des co-brandings ist streitig. Wird ein Logo im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Angabe "Pharmazeutischer Unternehmer" angebracht, so bringt es zum Ausdruck, dass dieser der Parallelimporteur ist. Dabei ist unerheblich, dass die Tätigkeit nicht mit "Import, Umpackung und Vertrieb" bezeichnet wird. Wird die vom Hersteller selbst gewählte Packungsgestaltung unverändert übernommen, gleicht sie somit der Originalverpackung aus dem Exportland. Ist die Packung daher sauber und ordentlich gestaltet, entspricht dies dem vom Publikum gewohnten Standard des Herstellers.
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17. August 2009

Metoprolol-Verpackung

Urteil des BGH vom 05.02.2009, Az.: I ZR 124/07

Auf der äußeren Umhüllung eines Arzneimittels können im Rahmen der weiteren Angaben i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 4 AMG einzelne Anwendungsgebiete angegeben werden. Dabei können statt der im Zulassungsbescheid gebrauchten Fachbegriffe im selben Sinne gebräuchliche umgangssprachliche Begriffe verwendet werden.
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11. August 2009

Keine Werbung für Arzneimittel gegen Kopfläuse

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.06.2009, Az.: 3 U 13/09

Die Verwendung der Bewertung der Stiftung Warentest in Form des Logos samt Qualitätsurteil für ein Arzneimittel gegen Kopfläuse in einem Internetprotal ist durch die darin enthaltene fachliche Empfehlung eine werbende Anpreisung und nicht erlaubt. Einem in die Werbung eingebundenem Testurteil kommt eine meinungsbildende und handlungsleitende Wirkung zu. Der Verbraucher wird in der Eilsituation der Erkrankung an Kopfläusen, wenn ihm das positive TEstergebnis werblich begegnet, der starken Anziehungskraft ausgesetzt und möglicherweise von einer reflektierten Kaufentscheidung abgehalten.
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10. August 2009

Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Beschluss des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 223/06

Der BGH legt folgende Frage zur Vorabentscheidung beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vor:
Erfasst Art. 88 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel auch eine Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie allein Angaben enthält, die der Zulassungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorgelegen haben und jedem, der das Präparat erwirbt, ohnehin zugänglich werden, und wenn die Angaben dem Interessenten nicht unaufgefordert dargeboten werden, sondern nur demjenigen im Internet zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht?
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23. Juni 2009

Gesetzliche Krankenkassen: Verbot der Werbung mit billigen Auslandsversandapotheken

Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 04.06.2009, Az. L 5 KR 57/09 B ER

Deutsche gesetzliche Krankenkassen dürfen nicht mit einem Bonussystem für ihre Mitglieder werben, wodurch diese Geld sparen, wenn sie ihre Medikamente bei einer ausländischen Internet- und Versandapotheke bestellen. Vielmehr verstieße so ein Vorgehen gegen geltende Arzneimittelverträge (ALV) der einzelnen Bundesländer. Darüber hinaus ist diese Form der Werbung auch unlauter, da sie gegen das grundrechtlich normierte Neutralitätsgebot verstößt.

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20. Mai 2009

DocMorris – Nur ein Apotheker darf Apotheken betreiben

Urteil des EuGH vom 19.05.2009, Az.: C-171/07 und C-172/07 Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass das deutsche Apothekengesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Folglich darf nur ein ausgebildeter Apotheker in Deutschland eine Apotheke betreiben. Die EU-Richter legten fest, dass zum Schutze einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arztmittelversorgung eine derartige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bei Apotheken gerechtfertigt sei.
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16. April 2009

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“

Urteil des BGH vom 09.10.2008, Az.: I ZR 100/04 Jede Werbung für Arzneimittel unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des  Heilwesens. Bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise ist der Text "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben (§ 4 HWG).
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27. März 2009

Vergleichende Arzneimittelpublikumswerbung grundrechtlich geschützt

Pressemitteilung des BGH vom 26.03.2009, Az.: I ZR 213/06 Ein Verstoß gegen das Verbot der Publikumswerbung gem. § 10 Abs. 1 HWG kommt dann nicht in Betracht, wenn ein Unternehmen seinen grundrechtlich geschützten Standpunkt auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 I S. 1 GG in einer öffentlichen Diskussion um die Arzneimittelfestbetragsfestsetzung in Form einer ganzseitigen Zeitungsanzeige äußert. Ein Produktvergleich mit der Konkurrenz ist hierfür zulässig, wenn dadurch aufgezeigt werden kann, dass sein Arzneimittel nicht von der gesetzlichen Festbetragsregelung erfasst wird.
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