Urteile aus der Kategorie „Arzneimittelrecht“

14. Dezember 2015

Zum Verbot der Zuweisung von Verschreibungen auch bei Applikationsarzneimitteln

Hand eines Arztes übergibt ein Rezept an den Patienten
Urteil des BGH vom 18.06.2015, Az.: I ZR 26/14

a) Eine Verurteilung zur Unterlassung ist von Amts wegen aufzuheben, wenn ein im Unterlassungsantrag enthaltenes Merkmal der zu verbietenden Hand-lung im Urteilsausspruch fehlt und das vom Gericht ausgesprochene Unter-lassungsgebot daher weiter reicht als der Unterlassungsantrag.

b) Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Fall 3 ApoG ist grundsätzlich auch bei Arzneimitteln zu beachten, die in der Arztpraxis am Patienten angewen¬det werden sollen (sogenannten Applikationsarzneimitteln) und daher zum Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Behandlung in der Arztpraxis vor-handen sein müssen, sowie speziell bei Medikamenten, die für die Erstein-stellung und Ersteinweisung von Hepatitis-C-Patienten benötigt werden.

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11. Dezember 2015

„Rotbäckchen“-Saft darf mit gesundheitsbezogenen Angaben werben

kleiner Junge hält ein Glas Fruchtsaft in der Hand und zeigt den Daumen
Pressemitteilung Nr. 203/2015 zum Urteil des BGH vom 10.12.2015, Az.: I ZR 222/13

Die Angaben „Lernstark“ und „Mit Eisen … zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ auf dem Flaschenetikett eines Mehrfruchtsaftes für Kinder verstoßen nicht gegen die sogenannte Health-Claims-Verordnung und stellen somit eine zulässige gesundheitsbezogene Angabe dar. Die Zulässigkeit der Angabe „lernstark“ ergibt sich hierbei aus der Beifügung der von der Vorordnung zugelassenen Angabe „Eisen trägt zur normalen kognitiven Entwicklung bei Kindern bei“.

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27. November 2015

Werbung eines Augenoptikers mit „Gratis-Glas“ zulässig

Frau setzt Brille auf
Urteil des OLG Hamm vom 06.08.2015, Az.: 4 U 137/14

Die Werbeaussage eines Augenoptikers "Das D-Gratis-Glas zu jeder Brille!" bzw. "1 Glas geschenkt", stellt keine unzulässige Zuwendung nach § 7 I 1 HWG dar, wenn es sich um ein einheitliches Angebot handelt, für das der Kunde einen Gesamtpreis zu zahlen hat. Für einen Durchschnittsverbraucher besteht grundsätzlich kein Interesse an einem einzelnen "Gratis"-Brillenglas, sondern an der kompletten Brille und er rechnet damit, dass Waren von nicht unerheblichem Wert nicht ohne weiteres verschenkt werden.

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26. November 2015

Biosiegel auf Arzneimittelverpackungen haben verbotenen Werbecharakter

grünes Bio-Siegel auf weißem Grund
Beschluss des OVG NRW vom 26.10.2015, Az.: 13 A 2597/14

Auf äußeren Umhüllungen und Verpackungsbeilagen von Arzneimitteln sind Angaben mit Werbecharakter nicht zulässig. Bei der Information, dass der Grundstoff eines Arzneimittels aus biologischem Anbau stammt, handelt es sich um eine Aussage mit Werbecharakter, da das firmeneigene Bio-Siegel dem Ziel dient, den Absatz des Produkts zu fördern und ihm keine Bedeutung für die Anwendung des Arzneimittels oder die Gesundheit des Patienten zukommt.

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20. November 2015

Erstattungsfähigkeit der Abmahnung über Parallelimporte von Arzneimitteln

Tabletten und Medikamentenpackungen
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.09.2015, Az.: 6 U 127/14

Die Kosten einer Abmahnung wegen einer Vorabinformation des Parallimporteurs über einen Parallelimport eines Arzneimittels sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Auch nicht nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn der Vertrieb des Importarzneimittels eine Markenverletzung dargestellt hätte.

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29. Oktober 2015

E-Zigarette ist kein Medizinprodukt

Frau mit E-Zigarette
Pressemitteilung Nr. 68/2014 zum Urteil des BVerwG vom 20.11.2014, Az.: BVerwG 3 C 25.13; BVerwG 3 C 26.13; BVerwG 3 C 27.13

Nikotinhaltige Liquids, welche mittels der E-Zigarette verdampft und inhaliert werden, stellen kein Arzneimittel dar. Es fehlt ihm an der objektiven Geeignetheit, zu therapeutischen Zwecken eingesetzt zu werden. Die Verbraucher messen dem nikotinhaltigen Liquid keine arzneiliche Zweckbestimmung bei, sondern gebrauchen es als Genussmittel. Somit ist die E-Zigarette auch kein Medizinprodukt.

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12. Oktober 2015

Abbildung einer Wiese mit Pollen legt keine pflanzlichen Wirkstoffe nahe

grün-weiße Tablettenkapseln, in grün-weißer Verpackung auf der "Cure for Stress" steht und darunter "New Formula", auf der Verpackung sind ausserdem grüne Blätter abgebildet
Urteil des OLG Köln vom 12.06.2015, Az.: 6 U 188/14

Die bildhafte Darstellung des Anwendungsgebietes eines Arzneimittels auf deren äußeren Umhüllung stellt nur dann unzulässige Werbung dar, wenn sie „werblichen Überschuss“ enthält oder zu Werbezwecken eingesetzt wird. So suggeriert die Verpackung eines Anti-Allergikums, auf der eine Wiese mit stilisierten Pollen zu sehen ist nicht, dass es sich hierbei um ein pflanzliches Arzneimittel handelt oder es einen pflanzlichen Wirkstoff enthalte.

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21. September 2015

Werbung eines Arzneimittels mit von der Zulassung abweichender Dosierung ist wettbewerbswidrig

Verschiedende Pillen vor Verpackung
Urteil des OLG Hamburg vom 30.07.2015, Az.: 3 U 93/14

Die Werbung eines Arzneimittels mit einer von der Zulassung abweichenden Dosierungsangabe stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung nach § 3a HWG dar, da der Verbraucher davon ausgehen kann, dass die Dosierungsempfehlung Gegenstand des Zulassungsverfahrens war und die erforderliche medizinisch-pharmakologische Überprüfung auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels daher gegeben ist.

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20. August 2015

Kosmetik-Produkt der Hautpflege als Präsentationsarzneimittel?

Frau scannt in der Apotheke den Code eines Kosmetikprodukts mithilfe ihres Smartphones
Urteil des OLG Hamburg vom 16.07.2015, Az.: 3 U 215/14

Ein Kosmetik-Produkt, welches der Hautpflege dient, ist nicht schon allein deshalb ein Präsentationsarzneimittel, weil es zusammen mit einer Hautkrankheit eingesetzt werden soll. Vielmehr entscheidend ist, ob der angesprochene Verkehrskreis die Zweckbestimmung des Produkts anhand von objektiven Merkmalen als Pflegeprodukt oder zur Behandlung einer bestimmten Krankheit einordnet.

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