Urteile aus der Kategorie „Datenschutzrecht“

30. Dezember 2022 Top-Urteil

Pflicht für Suchmaschinen zur Löschung von nachweislich falschen Inhalten

Hände tippen auf Laptop, auf dessen Bildschirm Google geöffnet ist.
Urteil des EuGH vom 08.12.2022, Az.: C‑460/20

Die DSGVO sieht vor, dass ein Recht auf Löschung ausgeschlossen ist, wenn andere Grundrechte überwiegen, sowie das Recht auf freie Information, weshalb grundsätzlich eine Abwägung vorzunehmen ist. Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten überwiegt aber in jedem Fall, wenn es sich um falsche Tatsachen handelt. Den Nachweis für die Unrichtigkeit des Inhalts muss die betroffene Person erbringen. Eine gerichtliche Entscheidung, die dies feststellt, ist als Nachweis nicht erforderlich. Die Anzeige von Vorschaubildern, die die betroffene Person zeigen, stellt einen besonders starken Eingriff in das Recht auf den Schutz des Privatlebens. Es ist auch hier eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen, wobei der Kontext der Veröffentlichung bei der Bewertung des Informationswertes unberücksichtigt bleiben soll.

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22. Februar 2022

Cookiedienst Vereinbarkeit mit DSGVO nicht im Eilverfahren beurteilbar

Cookie auf einer Laptop-Tastatur
Beschluss des VGH Hessen vom 17.01.2022, Az.: 10 B 2486/21

Der Antragsteller, der sich gegen die Nutzung von Cookies im Rahmen einer Website wendet, besitzt keinen Anordnungsgrund. Er begehrt mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Regelung, die der im Klageverfahren zu erlangenden Regelung gleichkäme, so dass hierin eine jedenfalls zeitweilige Vorwegnahme der Hauptsache zu sehen ist.

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10. Februar 2022

Verarbeitung von sensiblen Daten im Asylverfahren erlaubt

Würfel mit DSGVO-Aufschrift und Paragraphenzeichen auf einer Tastatur
Beschluss des VG Berlin vom 17.01.2022, Az.: 3 L 664/21 A

Ein Bundesamt, das einem Asylantragssteller im Zuge eines den Flüchtlingsstatus betreffenden Widerrufsverfahrens eine Mitwirkungsaufforderung erteilt, darf in dessen Rahmen sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Dies gilt auch in Fällen, bei denen der Adressat aufgefordert wird, Belege einer Konversion zu einer anderen Religion oder Engagements in einer Glaubensgemeinde vorzulegen. Die Mitwirkungsaufforderung und die anschließende Verarbeitung der Daten sind mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung vereinbar. Im Einzelnen betonte das Gericht, dass es dem Bundesamt ohne die Verarbeitung dieser Daten kaum möglich wäre, eine Prüfung von Widerrufsvoraussetzungen vorzunehmen. Folglich sind die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. g) DSGVO gegeben.

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11. Januar 2024

Entscheidung über Schadensersatz wegen des Facebook-Datenlecks

Facebook F auf einer blauen Taste einer Tastatur
Urteil des OLG Stuttgart vom 22.11.2023, Az.: 4 U 20/23

Ein Schadensersatzanspruch gegen Meta wegen des Facebook-Datenlecks von 2018 besteht nicht, da ein immaterieller Schaden nicht dargelegt wurde. Es kam zwar zu einem Kontrollverlust der Daten, wobei jedoch eine spürbare immaterielle Beeinträchtigung nicht vorlag, da es lediglich zu Lästigkeiten und Unannehmlichkeiten kam. Unterlassungsansprüche können nicht auf nationales Recht, sondern nur auf Art. 17 DSGVO gestützt werden, wobei nur ein Anspruch auf Unterlassung der Speicherung von Daten geltend gemacht werden kann.

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27. Januar 2023

Recht auf Auskunft über Empfänger von personenbezogenen Daten

Persönliche Daten, die im Rahmen eines Formulars angegeben werden sollen
Urteil des EuGH vom 12.01.2023, Az.: C‑154/21

Der Oberste Gerichtshof in Österreich richtete sich an den EuGH mit der Frage, inwieweit die DSGVO es den für Datenverarbeitung Verantwortlichen freistellt, die Empfänger von personenbezogenen Daten der betroffenen Person mitzuteilen. Der EuGH stellte klar, dass der betroffenen Person auf Anfrage die Identität der Empfänger mitzuteilen ist, denn dieses Auskunftsrecht (Art. 15 Abs 1 Buchst. c DSGVO) ist erforderlich, um weitere Rechte aus der DSGVO ausüben zu können (Recht auf Berichtigung, Recht auf Vergessenwerden, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, usw.). Dieses Auskunftsrecht ist aber einzuschränken, wenn es (noch) nicht möglich ist die Empfänger zu identifizieren, dann reicht die Angabe der Kategorie der Empfänger. Diese Einschränkung gilt auch, wenn der Verantwortliche nachweisen kann, dass der Antrag offenkundig unbegründet oder exzessiv sei.

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20. April 2023

Schadensersatzansprüche gegen Facebook wegen sog. Scrapings?

Urteil des LG Offenburg vom 28.02.2023, Az.: 2 O 98/22

Werden öffentlich einsehbare persönliche Informationen (z.B. Name, Alter) von Dritten abgeschöpft, so begründet dies nicht unbedingt einen Schadensersatzanspruch in Verbindung mit der DSGVO. Im vorliegenden Fall klagte eine Privatperson gegen Facebook, da die Abschöpfung öffentlicher Daten zu Ruhelosigkeit und Unwohlsein geführt hätte. Glaubhaft fand das LG Offenburg dies jedoch nicht - schließlich könne der Kläger selbst entscheiden, welche Daten er veröffentlicht.

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07. Juli 2023

Weitreichender Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers

Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.12.2018, Az.: 17 Sa 11/18

Der Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers nach Art. 15 DSGVO bezieht sich auch auf solche Daten, die in einem Betriebsinternen Hinweisgebersystem gespeichert werden. Ein solches Hinweissystem wurde von der Beklagten, einem Automobilhersteller, dazu genutzt Compliance Checks durchzuführen. Problematisch war in diesem Verfahren, dass der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gemäß Art. 23 DSGVO i.V.m. § 34 Abs. 1 BDSG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BDSG nicht besteht, wenn durch die Auskunft Informationen veröffentlicht werden, die aufgrund von berechtigten Interessen von Dritten geheim bleiben müssen. Aufgrund dessen verweigerte der Automobilhersteller den Auskunftsanspruch und argumentierte, dass er Personen schützen müsse, die Informationen an das betriebsinterne Hinweisgebersystem lieferten. Dem stimmte das Gericht zwar grundsätzlich zu, allerdings hätte in diesem Fall genauer dargelegt werden müssen, an welchen konkreten Informationen ein Geheimhaltungsinteresse bestehe, weshalb der Kläger einen Auskunftsanspruch hat.

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09. Juni 2022

Videoüberwachung im Fitnessstudio nicht datenschutzrechtlich zulässig

Kraftraum mit Kraftgeräten
Urteil des VG Ansbach vom 23.02.2022, Az: AN 14 K 20.00083

Fitnessstudiobetreiber können keine Videoüberwachung über den gesamten Trainingsbereich anbringen, um beispielsweise Diebstählen, Sachbeschädigungen oder gar sexuellen Übergriffen zuvorzukommen und diese gegebenenfalls aufklären zu können . Die permanente Überwachung der Trainierenden stellt einen erheblichen Eingriff in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Zudem kann eine Einwilligung der Trainierenden in die Videoüberwachung nicht in der bloßen Kenntnisnahme der Hinweise auf die Videoüberwachung in den Datenschutzhinweisen und Hinweisschildern an der Eingangstür des Fitnessstudios gesehen werden, so das VG Ansbach in seinem Urteil.

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04. April 2022

Datenverarbeitung auf Online-Portal für Arztbewertungen

Ein Arzt hält eine Schiefertafel in den Händen
Urteil des OLG München vom 19.01.2021, Az.: 18 U 7243/19 Pre

Bei Online-Arztbewertungen erfolgt die Datenverarbeitung nicht zu „journalistischen Zwecken“ im Sinne des Art. 85 Abs. 2 DSGVO, da die Online-Plattform eher eine vermittelnde Rolle innehat und nicht selbst journalistisch-redaktionell tätig sind. Bezüglich der Datenverarbeitung durch das Online-Portal muss durch Interessenabwägung ermittelt werden, ob diese zulässig ist. Die besagte Arztbewertungswebsite bietet Premiumaccounts für Ärzte an, wodurch diese Vorteile gegenüber Nicht-Inhabern solcher Accounts zuteilwerden. Dadurch ist das Online-Portal kein neutraler Informationsvermittler und ihr Interesse an der Datenverarbeitung erliegt dem des Klägers auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die freie Berufsausübung.

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16. Dezember 2022

Schufa Werbung bei bloßer Datenkopie unzulässig

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Urteil des OLG Dresden vom 15.11.2022, Az.: 14 U 849/22

Das Bewerben mit den Angaben SCHUFA*®-Bonitätsauskunft benötigt?“ und/oder „Antragsassistent für kostenlose SCHUFA*®-Bonitätsauskunft" eines Produkts ist irreführend, wenn das Produkt nur die für eine Fremdvorlage erforderlichen Informationen, nicht aber sämtliche bei der Schufa gespeicherten Daten, gegenüber Dritten offenbart. Das OLG Dresden begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass bei den Verbrauchern durch die Werbung der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, bei der Werbenden die SCHUFA-Bonitätsauskunft und nicht bloß eine Datenkopie erhalten zu können.

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