Urteile aus der Kategorie „Datenschutzrecht“

26. Oktober 2006

IP-Speicherung bei Flatrate unzulässig

Urteil des BGH vom 26.10.2006, Az.: III ZR 40/06 Bei einem sogenannten Flatrate-Tarif ist die Speicherung der IP-Daten eines Internetnutzers durch den Provider nach Beendigung der Verbindung unzulässig.
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11. Februar 2009

Richtlinie über die Vorratspeicherung von Daten ist auf eine geeignete Rechtsgrundlage gestützt

Pressemitteilung Nr. 11/09 des EuGH zum Urteil vom 10.02.2009, Az. C-301/06 Die Richter des europäischen Gerichtshofs haben in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Art. 95 EG, der den Erlass von Maßnahmen erlaubt, die die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben, die geeignete Rechtsgrundlage für die den Betreibern auferlegte Verpflichtung sei, die Daten für einen bestimmten Zeitraum auf Vorrat zu speichern.
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05. Juli 2007

Speicherung von IP-Adresse bis zu 7 Tage zulässig

Urteil des AG Bonn vom 05.07.2007, Az.: 9 C 177/07 Hat ein Kunde einen Flatrate-Tarif gewählt, so ist das kurzzeitige Speichern von Internet-Verkehrsdaten für die Entgelt-Ermittlung nicht zulässig. Zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen ist dagegen eine Speicherung von bis zu sieben Tagen gerechtfertigt.
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26. August 2009

Unzulässige Klauseln in Servicebedingungen

Urteil des LG Hamburg vom 07.08.2009, Az.: 324 O 650/08 Die Richter des LG Hamburg entschieden, dass Klauseln in Servicebedingungen, die den Nutzer unangemessen benachteiligen, als unzulässig anzusehen sind und somit nicht zur Anwendung kommen. Eine der streitgegenständlichen Klauseln ermächtigte den Beklagten dazu, sämtliche Informationen und Daten des Klägers ohne konkreten Anlass und ohne Benachrichtigung zu überprüfen und auch ggf. zu ändern oder zu löschen. Laut Gericht gehe das zu weit und sei nach geltendem AGB-Recht für den Nutzer auch zu intransparent.

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06. Juli 2012

Abtretung von Ansprüchen aus Telekommunikationsdienstleistungen

Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 06.10.2011, Az.: 18 C 128/11 Die Abtretung von Forderungen aus Telekommunikationsdienstleistungen ist nichtig. Der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Hierzu zählen nicht nur der Inhalt der Kommunikation, sondern auch dessen nähere Umstände. Die Weiterleitung der Daten an den neuen Gläubiger der Forderung würde daher zu einen Grundrechtseingriff beim Kunden führen.
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08. Oktober 2008

IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten

Urteil des AG München vom 30.09.2008, Az.: 133 C 5677/08

Dynamische IP-Adressen stellen keine personenbezogenen Daten dar, weil ihnen die notwendige Bestimmbarkeit fehlt. Die dahinterstrehende Person kann nur illegal durch den Access-Provider ermittelt werden. Diese Möglichkeit genügt dem Begriff der Bestimmbarkeit nicht.
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05. November 2010

Offenlegung von Daten ohne Kenntnis des Betroffenen verletzt Telekommunikationsgeheimnis

Beschluss des OLG Köln vom 05.10.2010, Az.: 6 W 82/10

Die richterliche Anordnung der Auskunftserteilung durch Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen kann den Anschlussinhaber in dem grundrechtlich geschützten Telekommunikationsgeheimnis verletzen. Dem Anschlussinhaber muss die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen eine solche Maßnahme zur Wehr zu setzten, und ihm  steht daher gegebenenfalls ein Beschwerderecht zu. Außerdem besteht der Anspruch auf Auskunftserteilung nur im Falle der Verletzung des Urheberrechts in gewerblichem Ausmaß, wofür ein Downloadangebot eines älteren Musikalbums ohne weitere Umstände nicht ausreicht.
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03. Juni 2013

Unzulässigkeit von Einladungsmails und Unwirksamkeit von Klauseln in den AGB von Facebook

Urteil des LG Berlin vom 06.03.2012, Az.: 16 O 551/10 Emails, die von Facebook im Rahmen der Registrierung von Nutzern an Email Kontake aus ihren Email Adressbüchern versendet werden, um sie ebenfalls zur Anmeldung bei Facebook einzuladen, stellen eine unzumutbare Belästigungen dar. Dies folgt insbesondere daraus, dass die Empfänger nicht wirksam in die Zusendung der Mails eingewilligt haben. Des Weiteren sind auch die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien benannte "IP-Lizenz", so wie die Klausel: "Über Werbung auf Facebook" unwirksam, da sie den Nutzer unangemessen benachteiligen.
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18. März 2009

Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet

Pressemitteilung des VG Wiesbaden vom 27.02.2009, Az.: 6 K 1045/08

Eine Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet ist, nach dem VG Wiesbaden, ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. Zwar werde damit das Ziel verfolgt mehr Transparenz zu schaffen, allerdings stellt dies keinen eigenständigen Zweck dar, wobei auch die Geeignetheit der Internetveröffentlichungen fraglich ist. Deshalb legt das VG zwei EG-Verordnungen dem EuGH zur Überprüfung vor.
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15. Juli 2008

Bank haftet für den Schaden des Phishing-Opfers

Urteil des AG Wiesloch vom 20.06.2008, Az.: 4 C 57/08 Wenn ein Kunde kein wirksames Angebot auf Abschluss eines Überweisungsvertrages abgibt, so kann sein Konto nicht belastet werden. Falls es zu einer missbräuchlichen Verwendung von Passwörtern oder anderen Identitätsmerkmalen, so z.B. PIN und TAN im Rahmen des Phishing, kommt, so liegt eine Rechtsscheinhaftung des Bankkunden nicht vor. Grundsätzlich trägt das Fälschungsrisiko die Bank.
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