Urteile aus der Kategorie „Datenschutzrecht“

24. März 2010

Anforderungen an die Beschlagnahme von E-Mails

Beschluss des BGH vom 24.11.2009, Az.: StB 48/09 (a) Die Anordnung der Beschlagnahme des gesamten auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mail-Bestandes eines Beschuldigten verstößt nach Ansicht des BGH regelmäßig gegen das Übermaßverbot und ist deshalb nur dann zulässig, wenn der gesamte E-Mail-Bestand potentiell beweiserheblich ist. Eine Beschlagnahme des beweiserheblichen Teils des Datenbestands hingegen kann anhand von Suchkriterien in Betracht kommen. Ein derartiges Vorgehen ist dem Betroffenen und den Verfahrensbeteiligten bekanntzumachen – auch dann, wenn die Daten aufgrund eines Zugriffs beim Provider sichergestellt werden.
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01. Juli 2013

Unwirksame AGB-Klauseln in Samsungs App-Store

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 06.06.2013, Az.: 2-24 O 246/12 In einem weiteren Verfahren hat die Verbraucherzentrale Bundesverband feststellen lassen, dass auch Samsung 12 verschiedene unzulässige AGB-Klauseln in seinen Apps-Servicebedingungen, Nutzungsbedingungen und der Endanwender-Lizenzvereinbarung für Applikationen verwendet. Das südkoreanische Unternehmen behielt sich unter anderem die völlige Änderung von Leistungen gegenüber dem Kunden vor und beschränkte in unzulässiger Weise die eigene Haftung. Zudem forderte es die umfassende Zustimmung des Verbrauchers in die Schaltung von Werbung.
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20. März 2012

Thomas Anders muss schweigen

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 16.03.2012, Az.: 13 O 4/11

Die Verschwiegenheitsverpflichtung in der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen dem Künstler Thomas Anders und seiner ehemaligen Frau ist wirksam. Herr Anders muss es deshalb unterlassen sich über Einzelheiten des Zusammenlebens, der Ehe und der Ehescheidung sowie über nicht allgemein bekannte persönliche Eigenschaften und Handlungen des anderen Teils und über den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung zu äußern.
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25. März 2010

Datenschutz

Internet-, Telekommunikations- und Telefonüberwachung, Navigationssysteme und Handyortung, Kundenbindungsprogramme, EC- und Kreditkartenzahlungen, öffentliche Videoaufzeichnungen und Google Streetview, biometrische Reisepässe, Personensuchmaschinen und soziale Internet-Netzwerke. Wir alle hinterlassen eine unübersehbare Datenspur – in den Rechnern von Behörden, Unternehmen oder einfach nur privat als Internet- und Telefonnutzer. Unsere Daten werden tagtäglich gespeichert, verarbeitet, weitergegeben und kommerziell genutzt.
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16. Dezember 2011

EU-Datenschutzverordnung

Der erste Entwurf der geplanten EU-Datenschutzverordnung ist im Internet aufgetaucht. Dies nahm die kanzlei.biz – Anwaltskanzlei Hild & Kollegen zum Anlass die wesentlichen Regelungen und Neuerungen kurz zusammenzufassen.
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19. November 2009

EDÖB für mehr Privatsphäre im (Google) Online-Dienst Street View

Klage vor BVerwG, Medienmitteilung vom 13.11.2009

Mangels Reaktion seitens Google auf die Forderung des EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) nach Maßnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View, klagte dieser jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht.
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11. November 2008

Einstweilige Anordunung zur Aussetzung der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Beschluss des BVerfG vom 28.10.2008, Az.: 1 BvR 256/08

Eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherungspflicht von Telekommunikationsdienstleister selbst scheidet sowohl unter dem Gesichtspunkt des Datenmissbrauchs, wie auch mit Blick auf die damit verbundenen Mehrkosten aus - die Entscheidung in der Hauptsache ist abzuwarten. Erfolgreich kann jedoch vorläufig gege die Nutzung der Daten zur Gefahrenabwehr vorgegangen werden, soweit es sich nicht um Gefahren von besonderem Gewicht handelt.
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27. September 2012

Alles kann besser werden

Beschluss des BGH vom 19.04.2012, Az.: I ZB 80/11 a) Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung bestehende Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben.
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11. Dezember 2018

Bildaufnahmen durch Polizeibeamte bei Versammlungen stellen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar

Deutsche Polizisten überwachen eine Demonstration
Urteil des VG Gelsenkirchen vom 23.10.2018, Az.: 14 K 3543/18

Das Anfertigen von Lichtbildern durch Polizeibeamte bei Versammlungen und die Veröffentlichung dieser im Internet stellt einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar und ist somit rechtswidrig. Dies gilt unabhängig davon, ob auf den Bildern einzelne Versammlungsteilnehmer zu erkennen sind. Nach dem heutigen Stand der Technik sind auch in Übersichtsaufzeichnungen die Einzelpersonen individualisierbar miterfasst und können erkennbar gemacht werden. Das Verhalten der Beamten ist auch nicht gerechtfertigt, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

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