Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

13. Februar 2008

Domain-Parking

Urteil des LG Düsseldorf vom 13.02.2008, Az.: 2a O 212/07

1. Einem Domainbörsen-Betreiber obliegt keine generelle Prüfungspflicht hinsichtlich etwaiger Markenrechtsverletzungen durch die Platzierung von Domains durch Dritte auf von ihm betriebenen Domain-Parking-Webseiten. ...
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14. Juli 2009

Keine Registrierung einstelliger Domains

Urteil des LG Frankfurt am Main vom 20.05.2009, Az.: 2-6 O 671/08

Einstellige Second-Level-Domains müssen unter der Top-Level-Domain ".de" nicht registriert werden. Das Interesse potentieller Kunden an einstelligen Domains hat sich dem gemeinwohlorientierten Interesse der Registrierungsstelle an der Schaffung bzw. Offenhaltung von Möglichkeiten sinnvoller Zuordnung von Domains zu Personen und Unternehmen unterzuordnen.

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19. Mai 2004

whirlpools.at – „catch-all“-Funktion bei Domains wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshof Österreich vom 19.05.2004, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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20. Juli 2010

Anspruch auf Löschung einer Domain bei evidenter Rechtsverletzung Dritter

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az.: 16 U 239/09 Der Freistaat Bayern klagte gegen den Admin-C von vier Domains, mitunter „regierung-oberbayern.de“, auf Aufhebung der Registrierungen, da er sein Namensrecht beeinträchtigt sah. Dies bestätigte nun auch das OLG Frankfurt am Main in zweiter Instanz, da die Rechtsverletzung hierbei derart offenkundig sei und sich auch Mitarbeitern der Beklagten aufdrängen müsse, so dass eine Löschungspflicht bestünde.
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22. August 2007

spickmich.de: Lehrerbewertung im Internet durch Schüler zulässig

Urteil des LG Köln vom 22.08.2007, Az.: 28 O 333/07 Es stellt keinen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn Lehrer auf Basis eines Schulnotensystems bewertet werden. Auch stellt die Benotung keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil dar und ist damit zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird. ...
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24. September 2012 Kommentar Top-Urteil

„Catch-All“-Funktion einer Internet-Domain kann im Einzelfall zu Markenrechtsverletzung führen

Web-Adresse.
Kommentar von Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild zum Urteil des Kammergerichts Berlin vom 23.05.2012 – Az.: 5 U 119/11

Mit Hilfe der sog. „Catch-All“-Funktion kann der Domaininhaber alle Subdomains auf eine bestimmte Webseite weiterleiten, ohne diese einzeln einrichten zu müssen. Während dies für den Inhaber einer Domain oftmals von Vorteil ist, da Eingabefehler von Nutzern vorgebeugt wird und diese trotzdem auf die Internetseite gelangen, ist Dritten diese Funktion oftmals ein Dorn im Auge, da die Zeichenfolge natürlich auch ein (fremdes) eingetragenes Markenzeichen oder ein Werktitel sein kann.

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30. September 2005

mahngericht.de

Urteil des LG Köln vom 30.09.2005, Az.: 20 U 45/05 Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rechtsstreit um die Domain mahngericht.de verloren: Nachdem die Klage des Bundeslandes gegen eine Privatperson vom OLG Köln abgewiesen und die Revision nicht zugelassen wurde, legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde ein. Der Bundesgerichtshof wies mit einem kurzen Beschluss (Beschluss vom 01.06.2006, Az.: I ZR 186/05) die Beschwerde zurück: die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung und diene auch nicht der Fortbildung des Rechts.
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15. Mai 2012

Parking-Domain kann Wettbewerbsverstoß darstellen

Urteil des OLG Köln vom 10.02.2012, Az.: 6 U 187/11 Wer eine Vielzahl von Tippfehler-Domains betreibt, um diejenigen Nutzer, die sich vertippen, von der eigentlich aufgesuchten Website fern zu halten, behindert den Mitbewerber gezielt, was einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
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20. Januar 2012

Der Startschuss für neue Top-Level-Domains ist gefallen

Vom 12. Januar 2012 bis 12. April 2012 wird die ICANN Anmeldungen für neue generische Top-Level-Domains annehmen. .SHOP, .RADIO, .BAYERN, oder gar .UNTERNEMENSNAME könnten bald die neuen Top-Level-Domains (TLDs) heißen, die den altbekannten generischen TLDs wie .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ oder den Länder-TLDs wie .DE, .AT oder .US Konkurrenz machen. Im Folgenden Artikel stellen wir die Hintergründe, das Verfahren und die Chancen und Risiken für Rechteinhaber, für Anmelder einer generischen Top-Level-Domain und für die Internetgemeinde dar.
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29. Dezember 2009

Bessere Rechtsstellung durch Domainnutzung

Urteil des LG Köln vom 03.09.2009, Az.: 81 O 128/09

Die zeitlich vor der Eintragung gelegene Nutzung einer Domain mit dem Namen einer später eingetragenen Marke verschafft dem Domainnutzer ein älteres und somit besseres Recht an der Bezeichnung, sofern die als Domainnamen gewählte Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennen lässt. Der Domainnutzer darf daher auch weiterhin die Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr nutzen, das LG Köln lehnte eine auf Unterlassung gerichtete Klage des Markeninhabers ab.
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