Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

20. April 2018 Top-Urteil

Werbeblocker AdBlock Plus wettbewerbsrechtlich zulässig

Logo Adblocker mit Schloss
Pressemitteilung Nr. 78/2018 des BGH zum Urteil vom 19.04.2018, Az.: I ZR 154/16

Das Anbieten eines Werbeblockers verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Diesbezüglich hat der BGH die Klage eines Verlages abgewiesen, der seine redaktionellen Inhalte im Internet zur Verfügung stellt und dieses Angebot durch Werbung finanziert. Der Verlag klagte gegen den Vertreiber des Computerprogramms AdBlock Plus, mit dem Werbung auf Internetseiten unterdrückt werden kann. Werbung, die von bestimmten Filterregeln erfasst wird, wird durch das Programm automatisch blockiert, außer der Werbetreibende bezahlt AdBlock Plus für die Aufnahme in eine Whitelist akzeptabler Werbung. Im Angebot der Beklagten sieht der BGH kein wettbewerbswidriges Verhalten, da nicht unmittelbar auf die von der Klägerin angebotenen Dienstleistungen eingewirkt wird. Vielmehr liege der Einsatz des Programms in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer. Auch habe der Verlag die Möglichkeit, die Inanspruchnahme ihrer Angebote durch Nutzer von AdBlock Plus mittels technischer Mittel zu verhindern.

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11. April 2018

Verbotene Schleichwerbung auf Instagram

Kamera auf Stativ filmt Frau mit Make-Up vor dem Sofa
Urteil des LG Hagen vm 29.11.2017, Az.: 23 O 45/17

Ein Wettbewerbsverband verklagte eine Mode-Bloggerin auf Unterlassung, da diese auf ihrem Instagram-Profil Fotos gepostet hatte, ohne sie explizit als Werbung zu kennzeichnen. Zu sehen war auf den Bildern die Beklagte nebst einer Uhr, einer Handtasche bzw. einem Getränk, wobei die Bloggerin diese mit einem Link versehen hatte, welcher unmittelbar auf die Website der entsprechenden Unternehmen führte. Das Landgericht Hagen sah hierin eine geschäftliche Handlung, welche für die jeweiligen Unternehmen absatzfördernd sein sollte. Daher hätte sie entsprechend als Werbung gekennzeichnet werden müssen.

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11. April 2018

Traubenzucker von Dextro Energy könnte doch dreidimensionalen Markenschutz genießen

Traubenzucker
Beschluss des BGH vom 18.10.2017, Az.: I ZB 3/17

a) Nur solche Formgestaltungen sind technisch bedingt und vom Markenschutz gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen, bei denen die von der Form erzeugte Wirkung technischer Natur ist. Vermittelt ein wesentliches Merkmal der Form allein geschmackliche, optische oder haptische Sinneseindrücke, liegen darin Wirkungen auf nichttechnischem Gebiet, so dass das Schutzhindernis nicht eingreift.

b) Im Löschungsverfahren bilden die drei in § 3 Abs. 2 MarkenG angeführten Schutzhindernisse keinen einheitlichen Streitgegenstand. Dem Bundespatentgericht ist es deshalb verwehrt, ein vom Löschungsantragsteller nicht geltend gemachtes Schutzhindernis von Amts wegen zu prüfen.

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10. April 2018

Fernsehanschluss im Gegensatz zum Internetanschluss nicht lebensnotwendig

Eine Hand hält eine Fernbedienung, im Hintergrund läuft ein Fernseher
Pressemitteilung Nr. 17/2018 des AG München zum Urteil vom 24.10.2017, Az.: 283 C 12006/17

Der vorübergehende Verlust eines TV-Anschlusses begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls. Im Gegensatz zum Internetanschluss dient der TV-Anschluss alleine dem Konsum, wodurch schon kein vermögensrechtlicher Schaden entsteht, sondern eine reine Genussschmälerung eintritt. Nutzungsausfall ist nur zu gewähren, wenn ein Lebensgut entzogen wird, dessen ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist. Selbst wenn man unterstellt, dass der temporäre Wegfall des TV-Anschlusses diese Voraussetzung erfüllt, besteht kein Schadensersatzanspruch, wenn ein Internetzugang für die Zeit zur Verfügung steht, über den Informationsbedürfnisse hinreichend gestillt werden können.

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10. April 2018

Zueignung von verbotenen Inhalten einer Website durch Verlinkung

Links-Taste mit Finger
Beschluss des VGH München vom 05.01.2018, Az.: 7 ZB 18.31

Der VGH München hat entschieden, dass sich der Betreiber einer Website die Inhalte einer anderen Website durch eine Verlinkung zu eigen macht. In dem Rechtsstreit war dem Anbieter einer Website die weitere Verbreitung und Zugänglichmachung einer Verlinkung auf seiner Website aufgrund des abgebildeten rechtsextremen Inhalts untersagt worden. Der streitgegenständliche Bescheid wurde vom Gericht bestätigt, da sich der Inhaber der Website durch die Verlinkung den rechtsextremen Inhalt zu eigen gemacht hatte. Dem steht auch das Vorbringen des Klägers nicht entgegen, ihm seien die betreffenden Inhalte nicht bekannt gewesen und er habe sich mittlerweile von diesen distanziert.

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10. April 2018

Kündigungsfrist für DSL-Vertrag bei Umzug ist verbraucherschutzkonform

Post-It mit "Kündigung" geklebt auf Terminplaner
Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.12.2017, Az.: I-20 U 77/17

Ein Telekommunikationsdienstleister, der seinen Kunden im Falle eines Umzugs eine dreimonatige Kündigungsfrist ab Umzugsdatum für Verträge zur Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste zugesteht, verstößt dadurch nicht gegen Verbraucherschutzrecht. Die Kündigungsfrist für Kabel-, DSL- und LTE-Verträge sollte nach Ansicht des Klägers schon vor dem tatsächlichen Umzug beginnen, weil nach dem Umzug keine Leistung durch den Anbieter erbracht werde. Die Klage blieb erfolglos, da Verbraucher nach Ansicht des Gerichts durch den Hinweis der Beklagten auf die Kündigungsfrist nicht davon abgehalten werden, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Kündigungserklärung abzugeben. Die beanstandete Äußerung sei deshalb weder gemäß § 3 Abs. 1 UWG unlauter noch stelle sie eine verbraucherschutzwidrige Praktik nach § 2 UKlaG dar.

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10. April 2018

Doch kein Sexualstraftäter: Google-Snippet erweckt falschen Eindruck

Finger zeigt auf Mann, der den Kopf in die Hände stützt
Urteil des OLG Köln vom 25.01.2018, Az.: 15 U 57/17

Eine anhand eines Algorithmus erfolgte Zusammenstellung eines Suchmaschinenergebnisses bestehend aus Überschrift und davon inhaltlich unabhängigem „Snippet“ kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Das Snippet zeigt bei Suchergebnissen unterhalb der Überschrift einen Ausschnitt der sich auf der Seite befindlichen Inhalte. In vorliegendem Fall war nach Eingabe des Namens des Klägers in der Überschrift eines Suchergebnisses auf einen „nicht therapierbaren Sexualstraftäter“ - eine Meldung, die nichts mit dem Kläger zu tun hatte - und im Snippet auf den sich „derzeit in B in Sicherungsverwahrung“ befindenden Kläger hingewiesen worden. Durch die konkrete Kombination wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handle sich beim Kläger um einen nicht therapierbaren Sexualstraftäter. Der Umstand, dass ein Internetuser den hervorgerufenen Eindruck durch Anklicken und Lesen der verlinkten Seite beseitigen kann, ändert am eingetretenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nichts.

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10. April 2018

AdWords-Anzeige für Marke darf keine Produkte anderer Marken verlinken

Adwords vor kariertem Hintergrund
Urteil des OLG München vom 11.01.2018, Az.: 29 U 486/17

Das Schalten einer AdWords-Anzeige, in der eine geschützte Marke ausdrücklich genannt wird, ist markenrechtlich unzulässig, wenn der in der Anzeige vorgesehene Link auf eine Angebotsseite führt, auf der auch Produkte anderer Marken angeboten werden. Nach Ansicht des OLG München geht der Verbraucher aufgrund der Gestaltung solcher Anzeigen davon aus, dass er nur Produkte der beworbenen Marke als Treffer angezeigt bekommt und nicht etwa Alternativangebote von anderen Herstellern. Der Kunde erkenne – wenn überhaupt – erst nach genauerer Ansicht der Angebote, dass es sich um Angebote von Drittanbietern handelt. Darin sah das Gericht eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke.

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09. April 2018

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie

Mann schützt Gesicht mit Hand
Beschluss des BVerfG vom 08.02.2018, Az.: 1 BvR 2112/15

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der öffentlichen Ausstellung einer künstlerischen Straßenfotografie ohne vorherige Einwilligung der abgebildeten Person abgelehnt. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung seiner Kunstfreiheit sowie seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. Das Gericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer zwar durch seine Verurteilung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die wegen der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos entstanden sind, in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt ist. Demgegenüber überwiege allerdings die besondere Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Person aufgrund der großformatigen Präsentation des Bildes an einer verkehrsreichen Straße.

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29. März 2018

Crocs unterliegt im Streit um Geschmacksmuster vor dem EuG

Crocs in rosa und blau im Sand
Pressemitteilung Nr. 31/18 des EuG zum Urteil vom 14.03.2018, Az.: T-651/16

Das EuG hat eine Geschmacksmusterklage des amerikanischen Schuhherstellers Crocs abgewiesen und damit die Nichtigerklärung der Eintragung des Geschmacksmusters für Crocs durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aus dem Jahr 2016 bestätigt. Ein französisches Unternehmen hatte im Jahr 2013 die Nichtigerklärung des Geschmackmusters aufgrund mangelnder Neuheit des Designs beantragt. Das Unionsrecht sieht den Schutz eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nur vor, soweit es neu ist und Eigenart hat. Dieses Kriterium erfüllt das Design von Crocs nach Ansicht des Gerichts nicht, da es bereits vor dem Zeitraum von zwölf Monaten vor dem Zeitpunkt der Einreichung der Patentanmeldung in den USA unter anderem über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden war.

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