Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

13. Oktober 2017

Schrankenregelung des § 50 UrhG gilt nur, wenn Berichterstatter keine Möglichkeit hat, die Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen

Sprechblase mit Hand
Beschluss des BGH vom 27.07.2017, Az.: I ZR 228/15

1. Lassen die Vorschriften des Unionsrechts zu den Ausnahmen oder Beschränkungen dieser Rechte gemäß Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG Umsetzungsspielräume im nationalen Recht?

2. In welcher Weise sind bei der Bestimmung der Reichweite der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta zu berücksichtigen?

3. Können die Grundrechte der Informationsfreiheit (Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EU-Grundrechtecharta) oder der Pressefreiheit (Art. 11 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta) Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke außerhalb der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen rechtfertigen?

4. Ist die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internetportal eines Presseunternehmens bereits deshalb nicht als erlaubnisfreie Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG anzusehen, weil es dem Presseunternehmen möglich und zumutbar war, vor der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke des Urhebers seine Zustimmung einzuholen?

5. Fehlt es an einer Veröffentlichung zum Zwecke des Zitats gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG, wenn zitierte Textwerke oder Teile davon nicht - beispielsweise durch Einrückungen oder Fußnoten - untrennbar in den neuen Text eingebunden werden, sondern im Internet im Wege der Verlinkung als neben dem neuen Text selbständig abrufbare PDF-Dateien öffentlich zugänglich gemacht werden?

6. Ist bei der Frage, wann ein Werk im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG der Öffentlichkeit bereits rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, darauf abzustellen, ob dieses Werk in seiner konkreten Gestalt bereits zuvor mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht war?

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13. Oktober 2017

Widerrufsrecht bei individualisierter Ware

Wintergarten
Urteil des AG München vom 13.09.2017, Az.: 224 C 18398/15

Das Widerrufsrecht entfällt für Außer-Haustürgeschäfte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge i.S.v. § 312b BGB) erst, wenn der Hersteller mit der individuellen Anfertigung der Ware begonnen hat. Hierfür muss es sich aber auch um individualisierte Ware handeln - was nicht zutrifft, wenn ein Glasanbau aus vorgefertigten Teilen nur noch zusammengesetzt werden muss. In diesem Fall wäre die Ware nicht „speziell auf die Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten“.

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13. Oktober 2017

ÜSTRA darf Straßenbahnen und Busse mit Video überwachen

Überwachungskamera vor einem am Bahnsteig stehenden Zug
Pressemitteilung zum Urteil des OVG Lüneburg vom 07.09.017, Az.: 11 LC 59/16

Die Verkehrsbetriebe Hannovers dürfen mit fest in ihren Bussen und Straßenbahnen installierten Videokameras den Fahrzeugraum von innen aufzeichnen. Da diese Aufzeichnungen der Beweissicherung in Vandalismusfällen sowie der Verfolgung von Straftaten dienen und nach 24 Stunden wieder gelöscht werden, ergeben sich keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Es überwiegt die Wahrnehmung berechtigter Interessen der ÜSTRA, insbesondere bezogen auf Straftaten gegen ihre Betriebsfahrzeuge bzw. deren Verhütung.

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09. Oktober 2017

Keine Verwechslungsgefahr bei moodmusic und Mood Media

Zeigefinger tippt auf ein Smily
Beschluss des BPatG vom 16.05.2017, Az.: 29 W (pat) 8/15

Zwischen der Wort-/Bildmarke „moodmusic“ und der geschäftlichen Bezeichnung „Mood Media GmbH“ sowie der Unionsmarke „MOOD MEDIA“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Diese Zeichen unterscheiden sich in schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht hinreichend deutlich voneinander. Der gemeinsame Zeichenbestandteil „Mood“ nimmt bei Betrachtung des Gesamteindrucks keine prägende Stellung ein.

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09. Oktober 2017

Dringlichkeitsvermutung und Spitzenstellungsbehauptung

Mann misst Blutzucker mit Gerät
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.08.2017, Az.: 6 U 63/17

a) Im Rahmen des § 12 Abs. 2 UWG ist es möglich, einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der gemäß der Zivilprozessordnung geforderten Voraussetzungen zu erlassen. Der Anspruchsinhaber, der nach der Verletzung einige Zeit untätig geblieben ist, darf sich jedoch nur auf diese Dringlichkeitsvermutung stützen, sofern er keine positive Kenntnis von dem Verstoß hatte oder sich der Kenntnisnahme bewusst verschlossen hat. Eine Marktbeobachtungspflicht kommt hier nicht zum Tragen. Jedoch kann durchaus eine Wissenszurechnung innerhalb des Unternehmens stattfinden.

b) Eine Spitzenstellungsbehauptung eines Produkts ist nur zulässig, wenn ein deutlicher Vorsprung vor den Mitbewerbern gegeben ist und dieser von gewisser Stetigkeit ist. Sofern ein Blutzuckermessgerät mit den Worten "das präziseste" umworben wird, ist dies irreführend, wenn nur einzelne Messervorgänge im Vergleich zu den anderen Marktprodukten eine genauere Messung aufweisen.

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09. Oktober 2017

Aussetzung eines Markenverletzungsverfahrens bis zur Rechtskraft eines Nichtigkeits-Teilurteils

Time-Out
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 25.07.2017, Az.: 6 W 60/17

Sofern in einem Verletzungsverfahren über eine Unionsmarke der Beklagte Nichtigkeitswiderklage wegen des Bestehens einer älteren nationalen Marke erhebt, ist es grundsätzlich möglich, die Marke durch Teilurteil für nichtig zu erklären und den Rechtsstreit über die Verletzungsklage bis zur Rechtskraft des Teilurteils gem. § 148 ZPO auszusetzen. Eine Aussetzung des Rechtsstreits über die Nichtigkeitswiderklage bis hin zur Rechtskraft des Teilurteils ist dann aber nicht geboten, wenn zugleich eine Klage auf Zustimmung in die Löschung wegen Nichtbenutzung seitens des Klägers erhoben wurde. Grund hierfür ist, dass der Einwand der Nichtbenutzung auch einredeweise geltend gemacht werden kann und somit die für § 148 ZPO notwendige Vorgreiflichkeit fehle.

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09. Oktober 2017

Haftung von Videoportalen für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer

Online-Videorekorder am Laptop
Urteil des OLG Hamburg vom 01.07.2015, Az.: 5 U 87/12

Betreiber von Videoportalen sind in erster Linie nicht verpflichtet, zu überwachen, ob Nutzer die Rechte an den Musiktiteln haben, welche sie in ihren Videoclips über die Plattform der Öffentlichkeit zugänglich machen. Werden die Betreiber jedoch auf konkrete Rechtsverletzungen von Nutzern aufmerksam gemacht, so sind sie verpflichtet, das Video unverzüglich zu sperren. Ob im weiteren Verlauf eine Pflicht ihrerseits besteht, zukünftig weiterer solcher Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken, ist von den Umständen des jeweiligen Falles abhängig.

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09. Oktober 2017

Aussetzung eines Markenverletzungsverfahrens

Markenrecht-Akte-Hammer
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 03.07.2017, Az.: 6 W 54/17

Ein Verletzungsverfahren ist auszusetzen, sofern bei Klageerhebung aus einer Unionsmarke schon Löschungsantrag beim EUIPO gestellt ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung verlangen. Ein solcher Grund kann unter anderem darin gesehen werden, dass der Antrag auf Löschung ganz offensichtlich aussichtslos ist.

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09. Oktober 2017

Umfang des Auskunftsanspruchs bei wettbewerbswidriger E-Mail-Werbung

Laptop mit Spam-Mails
Urteil des OLG Dresden vom 20.06.2017, Az.: 14 U 50/17

Versendet ein Verkäufer von Frankiermaschinen unerlaubt Werbe-E-Mails, so muss er einem Unternehmer, welcher mit dem Verkäufer in einem Wettbewerbsverhältnis steht (Mitbewerber), Auskunft über die an ihn zum Zweck des Vertriebs von Frankiermaschinen, unerlaubt versandten E-Mails geben. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich dagegen nicht auf die Anzahl, den Zeitraum, die Namen und Anschriften aller anderen unerlaubt angeschriebenen Personen.

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06. Oktober 2017

Umfang des Auskunftsanspruchs eines Versicherungsnehmers nach Abrechnung des Rückkaufswertes durch den Versicherer

Lebensversicherungsvertrag, garantierter Rückkaufswert
Urteil des AG München vom 08.08.2017, Az.: 172 C 1891/17

Nach Auszahlung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung durch den Versicherer steht dem Versicherungsnehmer ein Auskunftsanspruch über gewisse Daten zu. Der Anspruch umfasst die Herkunft der zum Versicherungsnehmer gespeicherten Daten, die Empfänger, an welche der Versicherer die Daten des Versicherungsnehmers weitergegeben hat, und den Zweck der Datenspeicherung. Demgegenüber muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer keine Daten zur Höhe der Abschluss-, Risiko-, Storno- oder Verwaltungskosten preisgeben. Ebenso wenig hat der Versicherer Angaben zur Höhe vereinnahmter und geleisteter Provisionszahlungen und Gebühren oder zur Höhe des dynamischen Steigerungssatzes zu machen.

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