Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

06. Oktober 2017

Auskunftsverweigerung bei Berichterstattung über Strafverfahren

weibliche Journalistin mit zwei Mikrofonen, Zettel und Stift
Urteil des Sächsischen OVG vom 16.05.2017, Az.: 3 A 848/16

Gegenüber Presse und Rundfunk darf die im Rahmen eines Strafverfahrens stattfindenden Berichterstattung nicht mit einem pauschalen Verweis auf das SächsDSG verweigert werden. Sächsische Behörden dürfen Auskünfte nur nach Maßgabe des spezielleren SächsPresseG und des Rundfunkstaatsvertrags verweigern, das SächsDSG ist hingegen nicht einschlägig. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut des § 4 SächsPresseG und § 9a RStV. Hiernach dürfen Auskünfte nur verweigert werden, wenn das schutzwürdige private Interesse des Klägers das öffentliche Informationsinteresse überwiegt. Da über den Kläger allerdings aufgrund seiner kommunalen Popularität bereits im Vorfeld des Strafverfahrens berichtet worden war, überwog das Informationsinteresse sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht.

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06. Oktober 2017

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz bezahlen

schwarzes Wirelesszeichen auf weißem Grund
Pressemitteilung Nr. 25/2017 zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.07.2017 (Az.: VI-U (Kart) 16/13)

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen den Kabelnetzbetreibern insgesamt ca. 3,5 Millionen EUR nachzahlen. Grund dafür ist ein bestehender Einspeiseentgeltvertrag. Dieser besteht weiter, weil die 2012 von den Rundfunkanstalten ausgesprochene Kündigung kartellrechtswidrig war. Es besteht die nicht widerlegte Vermutung, dass der Informationsaustausch zwischen den Rundfunkanstalten ursächlich für die Kündigung war und nicht, wie von § 1 GWB gefordert, individuelle wirtschaftliche Erwägungen. Demgegenüber sind Bedenken, dass der Einspeiseentgelt-Vertrag kartellrechtswidrig sei, unbegründet. Eine wirtschaftliche Übermacht des Kabelnetzbetreibers gegenüber der Rundfunkanstalten ist nicht zu erkennen.

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06. Oktober 2017

Mobilcom-debitel muss rechtswidrigen Gewinn an die Staatskasse abschöpfen

Ein Smartphone und Euro Münzen und Geldscheine
Urteil des LG Kiel vom 14.06.2017, Az.: 4 O 95/13

Der Mobilfunkanbieter bediente sich einer rechtswidrigen Klausel in ihren AGBs, wonach Vertragspartner eine Strafgebühr in Höhe von 4,95 Euro zahlen mussten, sofern sie ihren Mobilfunkanschluss in drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht aktiv nutzten. Um den daraus resultierenden Gewinn wurde nun vor dem Landgericht Kiel gestritten. Ergebnis: Mobilcom-debitel muss ihren rechtswidrig erwirtschafteten Gewinn der Staatskasse zuführen. Die Summe der Addition der jeweiligen einzelnen Kleinschäden bleibt abzuwarten.

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05. Oktober 2017

Formularmäßige Klausel für Bearbeitungsentgelte bei Darlehen unzulässig

Drei Würfel mit den Buchstaben "AGB" liegen auf einem Vertragswerk; darüber wird eine Lupe gehalten
Urteil des BGH vom 04.07.2017, Az.: XI ZR 562/15

a) Die in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für den Abschluss von Kreditverträgen mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel "Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss EUR 10.000 €" unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

b) Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte begann auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern nach § 488 BGB mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen (Fortführung von Senatsurteil vom 28. Oktober 2014 ­ XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 Rn. 44 ff.).

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05. Oktober 2017

Zwischen „ELVAPO“ und „EVAPO“ besteht Verwechslungsgefahr

Mann mit Vaporizer vor schwarzem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 08.06.2017, Az.: 6 U 249/16

Für die Geltendmachung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs im Eilrechtsschutzverfahren ist zunächst ein Verfügungsgrund nötig. Dem steht die jahrelange Koexistenz des konkurrierenden Wortkennzeichens nicht entgegen, solange der Antragsteller von ihm keine Kenntnis hatte. Zwischen der Marke „ELVAPO“ und dem Zeichen „EVAPO“ besteht eine hohe klangliche Ähnlichkeit. Mangels glatt beschreibender Bedeutung und der vorliegenden Warenidentität besteht somit Verwechslungsgefahr und damit ein Verfügungsanspruch.

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05. Oktober 2017

Gratis-Inspektion bei Hörgeräten ist nicht unlauter

Frau testet beim Ohrenarzt verschiedene Hörgeräte aus
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 03.08.2017, Az.: 6 U 35/17

Eine von einem „Hörzentrum“ angebotene Gratis-Inspektion von Hörgeräten ist nicht unlauter. Der durchschnittliche Verbraucher fühlt sich allein deshalb nicht dazu verpflichtet, weitere kostenpflichtige Leistungen des Anbieters in Anspruch zu nehmen; es folgt daraus mit anderen Worten kein „psychischer Kaufzwang“. Unzulässig ist hingegen die Firmenbezeichnung mit dem Zusatz „Zentrum“, wenn es sich in Wahrheit um ein einzelnes, kleines Ladengeschäft handelt.

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05. Oktober 2017

Zum Persönlichkeitsrecht von Promi-Kindern

Fotograf macht heimliche Aufnahme aus dem Auto mit seiner Kamera
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom. 27.04.2017, Az.: 2-03 O 214/16

Die Tochter eines weltbekannten Sportlers willigt durch ihre Teilnahme an einem Reitturnier nicht in die Veröffentlichung privater Fotos ein. Ihr Persönlichkeitsrecht wird in unzulässiger Weise beeinträchtigt, wenn der Bericht über das Turnier lediglich als Vorwand genutzt wird, um in Wahrheit über die familiäre Situation zu berichten sowie alte Privatfotos zu veröffentlichen. Eine diesbezüglich ehemals von den Eltern erklärte Einwilligung ist ferner unbeachtlich, wenn die Tochter mittlerweile selbst volljährig ist und deren Publikation ablehnt.

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02. Oktober 2017

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

Schild mit Aufschrift Versandapotheke vor Apotheker-Kittel
Urteil des LG Konstanz vom 28.04.2017, Az.: 6 O 183/16

a) Bestellt ein Verbraucher bei einer Versandapotheke online ein Medikament, ist er verpflichtet seine Telefonnummer anzugeben. Seitens der Versandapotheke reicht es dabei nicht aus, lediglich ein mit Sternchen gekennzeichnetes Pflichtfeld zu generieren, sondern es muss auch ein Hinweis darauf vorhanden sein, dass die Telefonnummer des Verbrauchers zur aktiven Beratung genutzt werden kann.

b) Aufgrund der Arzneimittelsicherheit ist es unlauter, wenn für die Kundenberatungshotline ein Entgelt in Höhe von 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und 60 Cent für Anrufe aus dem Mobilfunknetz erhoben wird.

c) Der Besteller hat insoweit kein Anspruch auf eine Speicherungsmöglichkeit der AGB bei Abgabe seiner Angebotserklärung, lediglich erst bei Vertragsschluss. Der Vertrag als solcher kommt erst mit der Bestellbestätigung zustande. Die bloße Übersicht über die Waren einer Internetseite stellt rechtlich noch kein Angebot dar.

d) Auch ein Vertrag über verschreibungspflichtige oder apothekenpflichtige Medikamente kann widerrufen werden, da ansonsten eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers gegeben wäre.

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02. Oktober 2017

Testkauf: Privat oder gewerblich?

Einkaufskorb in Mäusefalle - Testkauf
Urteil des BGH vom 11.05.2017, Az.: I ZR 60/16

a) Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich.

b) Auf ein entsprechendes Verhalten eines Testkäufers kann der Gläubiger die Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht stützen.

c) Der fragliche Testkauf begründet keine Erstbegehungsgefahr für ein rechtswidriges Verhalten des Gegners gegenüber einem Verbraucher.

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02. Oktober 2017

DIN-Normen urheberrechtlich geschützt

Messschieber mit DIN-Symbol
Urteil des OLG Hamburg vom 27.07.2017, Az.: 3 U 220/15

Überträgt eine deutsche Normierungsorganisation die von einer europäischen Normierungsorganisation erarbeiteten DIN-Normen in nationale Normen, so stehen der deutschen Organisation die ausschließlichen ureberrechtlichen Nutzungsrechte zu. Darin wird sie verletzt, wenn die Normen von einem Webseiten-Betreiber der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zum Download angeboten werden. In Deutschland ist eine kostenlose Einsicht in solche DIN-Normen nur in sogenannten Auslagestellen möglich. Alternativ kann nur gegen ein Entgelt eine Druckausgabe erworben werden.

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