Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

02. Oktober 2017

Irreführende Werbung für homöopathische Kopfschmerzmittel

Homöopathische Heilmittel, Globuli
Urteil des OLG München vom 04.05.2017, Az.: 29 U 335/17

Ein homöopathisches Kopfschmerzmittel darf nicht mit den Worten „Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“ oder „Effektiv gegen Kopfschmerzen“ beworben werden. Dies erweckt bei einem durchschnittlichen Endverbraucher den Eindruck, das Medikament sei gegen sämtliche der über 350 Arten von Kopfschmerzen wirksam. Ein sicherer Heilungserfolg kann aufgrund der Komplexität und Diversität des menschlichen Organismus allerdings nie garantiert werden. Derartige Slogans sind daher gem. § 3 Satz 2 Nr. 2a HWG irreführend und zu unterlassen.

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02. Oktober 2017

AdBlocker sind wettbewerbs-, kartell- und urheberrechtlich zulässig

Mann sitzt vor Laptop mit Ad-Blocker auf Bildschirm
Pressemitteilung Nr. 57/2017 des OLG München zum Urteil vom 17.08.2017, Az.: 29 U 1917/16

Das Anbieten eines AdBlockers stellt keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar. Das Geschäftsmodell des AdBlocker-Betreibers ist nicht als verbotene aggressive Werbung zu qualifizieren, wenn für die Webseiten-Betreiber die Möglichkeit besteht, durch Zahlung eines angemessenen Entgelts, gewisse Werbeinhalte sichtbar zu machen. Eröffnet ein Website-Betreiber bei Nutzung des Werbeblockers ungehinderten Zugang zu seiner Seite, ist darin eine Einwilligung zu sehen und urheberrechtliche Ansprüche scheiden aus. Ein kartellrechtliches Verbot könnte im Übrigen erst verhängt werden, wenn der Betreiber des AdBlockers eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt des Zugangs zu allen Internetnutzern für Werbung innehat.

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29. September 2017

Werbung mit „Das beste Netz“ ist irreführend

Junge hält sich ein Schnurtelefon an das Ohr
Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Köln vom 19.09.2017, Az.: 6 W 97/17

Wer seine Angebote mit „Das beste Netz“ bewirbt, vermittelt den Eindruck, er sei Inhaber eines eigenen Netzes. Das ist irreführend, wenn der Werbende im Wesentlichen auf die Nutzung fremder Netze angewiesen ist. Daran ändert auch ein tatsächlicher Testsieg nichts, wenn die Werbung nicht auf den konkreten Inhalt des Tests explizit Bezug nimmt. Weiter ist die Nutzung von Firmenzeichen und Farben der Konkurrenz zu unterlassen; vergleichende Werbung ist nur zulässig, wenn sie nicht irreführend ist.

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29. September 2017 Top-Urteil

BGH: Google-Bildersuche verletzt keine Urheberrechte

fiktiver Laptop, auf dem die Google-Startseite angezeigt wird
Pressemitteilung Nr. 146/2017 zum Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 11/16

Die Anzeige urheberrechtlich geschützter Fotos in Form kleiner Vorschaubilder seitens Google verletzt laut BGH keine Urheberrechte. Das gilt auch bei Anzeige von rechtswidrig durch Dritte veröffentlichten Bildern. Vom Anbieter einer Bilderrechercheseite kann nicht erwartet werden, zu überprüfen, ob die von der Suchmaschine automatisch gefundenen Bilder rechtmäßig ins Internet gestellt wurden, bevor er sie als Vorschaubilder wiedergibt. Dies gilt insbesondere, wenn die Suchmaschine Fotos auf frei zugänglichen Internetseiten findet.

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28. September 2017

Online-Händler muss Lastschrift aus dem Ausland akzeptieren

Schwarze glänzende SEPA Kreditkarte
Urteil des LG Freiburg vom 21.07.2017, Az.: 6 O 76/17

Der Betreiber eines Internetversandhandels muss, sofern er als Zahlmethode das SEPA-Lastschriftverfahren anbietet, auch Überweisungen von Konten aus dem EU-Ausland akzeptieren. Geregelt ist dies in Art. 9 Abs. 2 SEPA-Verordnung. Hierbei handelt es sich um eine verbraucherschützende Vorschrift, welche dem reibungslosen Zahlverkehr im innereuropäischen Raum dient. Es darf demnach keinen Unterschied machen, ob ein Kunde online an seinen Wohnsitz in Deutschland etwas bestellt, aber von einem Konto in Luxemburg die Rechnung begleicht.

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28. September 2017

Unterlassungsschuldner haftet grundsätzlich nicht für Weiterverbreitung verbotener Berichterstattung durch Dritte

Computerbildschirm mit Suchmaschine
Beschluss des OLG Celle vom 21.08.2017, Az.: 13 W 45/17

Die Verpflichtung, unberechtige Veröffentlichungen von Inhalten im Internet zu unterlassen, erschöpft sich nicht in einem „Nichtstun“, sondern verpflichtet zur Beseitigung des Störungszustandes. Dies umfasst die Löschung von eigenen Webseiten und Löschungsaufforderungen gegenüber den größten Suchmaschinen. Der Schuldner hat jedoch für das selbständige Handeln Dritter nur dann einzustehen, sofern ihm dieses wirtschaftlich zugutekommt und er mit deren Handeln ernstlich rechnen musste. Es ist dem Schuldner nicht zumutbar, anlasslos die Verbreitung der Inhalte über jegliche Sozialen Netzwerke oder Video-Plattformen zu kontrollieren.

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21. September 2017

Haftung eines Online-Lieferdienstes für Wettbewerbsverstöße seiner Partnerrestaurants

Schriftzug Essen Online bestellen auf Tasten einer Tastatur
Urteil des KG Berlin vom 21.06.2017, Az.: 5 U 185/16

Betreibt ein Online-Lieferdienst eine Webseite, auf der er Speisekarten von Partnerrestaurants für die Öffentlichkeit zugänglich macht, so haftet er für fehlerhafte Preisangaben und Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungspflichten in den Angeboten seiner Lieferanten. Sowohl aus objektiver Sicht als auch aus Kundensicht ist das Portal in den Liefer- und Abwicklungsbetrieb der Lieferanten fest mit eingebunden, indem es die Inhalte der Partner selbst in seine Datenbank einträgt. Es handelt sich gerade nicht um ein automatisiertes Verfahren ohne Kenntnis des Webseitenbetreibers.

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19. September 2017 Kommentar

Ansprüche aus einem Domain-Vertrag können unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit vollstreckungsfähig sein

Schriftzug „gepfändet“
Kommentar zum Urteil des BFH vom 20.06.2017, Az.: VII R 27/15

Ob teure Unterhaltungselektronik, der neueste Flachbildfernseher oder auch der rassige Sportwagen, sie alle können unter Umständen Gegenstände einer Pfändung sein. Dasselbe gilt tatsächlich auch für eine Internet-Domain - jedenfalls für die aus dem Domain-Vertrag resultierenden schuldrechtlichen Ansprüche. Diese Möglichkeit ist nicht neu: Bereits im Jahr 2005 hat der Bundesgerichtshof Ansprüchen aus einem Domain-Vertrag als vollstreckungsfähige andere Vermögensrechte i.S.d. § 857 Abs. 1 ZPO und § 321 Abs. 1 AO anerkannt (Az.: VII ZB 5/05). Nun hat sich der Bundesfinanzhof dahingehend geäußert, dass eine solche Pfändung jedoch nur dann rechtmäßig ist, wenn diese auch verhältnismäßig erfolgt.

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18. September 2017

BGH: 15.000 EUR Streitwert bei Filesharing eines Computerspiels

Frau schaut schockiert auf Abmahnungsschreiben
Urteil des BGH vom 30.03.2017, Az.: I ZR 124/16

Der Gegenstandswert einer urheberrechtlichen Abmahnung darf nicht einfach mit dem Doppelten einer fiktiven Lizenzgebühr angesetzt werden. Er muss gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG nach billigem Ermessen bestimmt werden. Hierbei rechtfertigt das Angebot zum Herunterladen eines ganzen Films oder Musikalbums einen höheren Gegenstandswert als das Angebot nur eines Musiktitels. Berücksichtigt werden müssen auch Aktualität und Popularität des Werks. So ist für ein durchschnittlich erfolgreiches Computerspiel kurz nach seinem Erscheinungstermin ein Wert von nicht unter 15.000 EUR angemessen.

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18. September 2017

Gesundheitsbezogene Angaben auf Mineralwasser

Wasser wird aus einer Wasserflasche in ein Glas eingeschenkt
Beschluss des BGH vom 30.01.2017, Az.: I ZR 257/15

Wird Mineralwasser mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben, müssen die Vorgaben der Health Claims Verordnung eingehalten werden. Die Mineralwasser-Richtlinie begründet insoweit keine Ausnahmen. Produktunabhängige Angaben bezüglich der positiven Eigenschaften von Calcium und Magnesium dürfen beim Endverbraucher nicht den Eindruck vermitteln, dass sich diese auf die Produkte des Herstellers und nicht allgemein auf die Mineralien selbst beziehen. Ein Lebensmittel darf daher nur als Mineralstoffquelle bezeichnet werden, wenn es tatsächlich mindestens die gesetzlich geforderte Menge dieses Mineralstoffs enthält.

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