Berichterstattung über angeblichen Gewichtsverlust eines prominenten Patienten kann Unterlassungsanspruch begründen
Wird in einer Illustrierten behauptet, ein Prominenter habe während seines Krankenhausaufenthaltes einen dramatischen Gewichtsverlust erlitten, der aber weder zu jenem noch zu einem anderen Zeitpunkt tatsächlich eingetreten ist, so stellt dies eine unwahre Tatsachenbehauptung und damit einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Prominenten dar. Durch die Äußerungen wird nicht nur die Privatsphäre, sondern auch das Selbstbestimmungerecht des Patienten verletzt, was eine Verpflichtung zur Unterlassung der Veröffentlichung derartiger Äußerungen begründen kann. Dies erfolgt nicht zuletzt aufgrund dessen, dass ein Patient vor dem Blick in sein Krankenzimmer und dem Einblick in seine Genesungsfortschritte oder -rückschritte geschützt ist, soweit er sie nicht selbst preisgibt.

