Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

29. November 2016

Keine Störerhaftung bei Beibehaltung des ab Werk voreingestellten WLAN-Passworts

WLAN-Symbol und rotes geschlossenes Sicherheitsschloss
Pressemitteilung Nr. 212/2016 des BGH zum Urteil vom 24.11.2016, Az.: I ZR 220/15

Hält der Inhaber eines Internetanschlusses sein WLAN unter Beibehaltung des ursprünglich ab Werk auf dem Router vergebenen Passworts geschützt, so haftet er für über seinen Anschlusses begangene Urheberrechtsverletzungen eines unbekannten Dritten jedenfalls dann nicht, wenn dieses Passwort dem aktuellen Verschlüsselungsstandard entspricht. Zusätzlich muss es sich bei dem anfänglich vergebenen um ein individuell für dieses eine Gerät bestimmtes Passwort handeln. Ist dies der Fall, so ist ist dem Anschlussinhaber keine Verletzung von Prüfungspflichten deswegen vorzuwerfen, weil er das Passwort nicht geändert hat.

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28. November 2016

Urheberrechtsverletzung bei unberechtigter Nutzung eines Sprachwerkes zu Werbezwecken

Ordner mit Aufschrift Urherberrecht
Urteil des LG Hamburg vom 06.11.2015, Az.: 308 O 446/14

Der von einem Reisejournalisten veröffentlichte Text darf ohne dessen Einwilligung nicht auf anderen Internetseiten zum Zwecke der Werbung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei dem betreffenden Sprachwerk handelt es sich nicht um eine bloße Wiedergabe von Fakten, sondern um individuelle Gedanken, Ansichten und Darstellungen der zu beschreibenden Umgebung und ist folglich urheberrechtlich geschützt. Die persönliche geistige Schöpfung kann auch in der besonders geistvollen Form und Art der Einteilung und Anordnung des dargestellten Inhalts liegen. Es ist daher auch dann eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen, wenn einzelne Worte durch Synonyme ersetzt werden.

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28. November 2016

Keine unlautere Herabsetzung durch kritischen Blog-Beitrag

Softwarelizenz mit CD
Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.07.2016, Az.: 20 U 117/15

Ein Blog-Posting auf dem gewerblichen Internetauftritt eines Mitbewerbers, welcher vor möglichen Rechtsrisiken beim Kauf von aufgespaltenen Volumen-Lizenzen warnt, stellt keine wettbewerbswidrige Herabsetzung des betroffenen Unternehmens dar. Zwar sei die Behauptung eines mit dem Kauf solcher Lizenzen verbundenen rechtlichen Risikos grundsätzlich als Herabsetzung einzuordnen, diese ist jedoch nicht als unlauter im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 3 UWG anzusehen, da es sich bei dem Beitrag um die Darstellung einer persönlichen Rechtsansicht handelt, welche vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 I GG gedeckt ist.

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28. November 2016

Keine Privilegierung nach § 53 UrhG für einen „Online-Videorecorder“ Anbieter

Online-Videorekorder am Laptop
Urteil des LG München I vom 28.09.2016, Az.: 37 O 1930/16

Bei der Verwendung eines Online-Videorecorders sind Vervielfältigungen von Werken nach § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG zum privaten Gebrauch ohne Zustimmung der Sendeunternehmen nur dann statthaft, sofern die angefertigten Vervielfältigungen von den jeweiligen Nutzern individuell ausgewählt werden. Sofern die aufgenommenen Sendungen individuell ausgewählt werden, veranlassen allein die Nutzer durch ihre Programmierung einen Aufnahmeprozess und sind damit Hersteller der Vervielfältigungen. Ist eine individuelle Anweisung zur Herstellung eines bestimmten Vervielfältigungsstückes durch den Kunden allerdings nicht möglich, ist der Anbieter des Videorecorders als Hersteller anzusehen. Dieser kann sich aufgrund der Gewinnerzielungsabsicht nicht auf die Ausnahme des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen.

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25. November 2016

Bei Spam reicht eine Unterlassungserklärung mit einem geringen Vertragsstrafeversprechen

Dokument mit Fokus auf dem Wort "Unterlassung", Unterlassungsklage
Urteil des LG Detmold vom 12.09.2016, Az.: 10 S 30/16

Grundsätzlich stellt die Übersendung von unaufgeforderten Werbe-Emails einen Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Durch die Zusendung ohne vorherige Zustimmung wird der Betriebsablauf gestört. Ein Unterlassungsanspruch ist jedoch zu verneinen, wenn aufgrund einer abgegebenen Unterlassungserklärung und keiner weiteren werbenden Emails keine Wiederholungsgefahr besteht.

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25. November 2016

Eintrag ins Branchenverzeichnis nach Vertragsschluss am Telefon

heat set auf laptop
Urteil des AG Aachen vom 26.07.2016, Az.: 113 C 8/16

Für eine wirksame Einbeziehung von AGB während eines Vertragsschlusses am Telefon ist im kaufmännischen Verkehr der bloße Hinweis auf die Geltung der AGB ausreichend, sofern die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht. Selbst wenn der Vertrag in wettbewerbsrechtlich unzulässiger Weise mittels eines „cold calls“ zustande gekommen ist, ist der Vertrag nicht gem. §§ 134, 138 BGB unwirksam; einerseits ordnet das UWG eine solche Rechtsfolge - Nichtigkeit der unter Verstoß hiergegen zustande gekommenen Verträge - nicht an und andererseits verstößt dieses Verhalten, zumindest im kaufmännischen Verkehr, nicht in einer derartigen Art und Weise gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, dass die Unwirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung geboten wäre.

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25. November 2016

Zur Haftung des Anschlussinhabers bei Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

Gelbe Taste mit einer Sprechblase "Filesharing", die sich innerhalb einer grauen Tastatur befindet
Urteil des BGH vom 12.05.2016, Az.: I ZR 48/15

Der Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB, der sich auf die Herausgabe des durch den rechtswidrigen Eingriff Erlangten erstreckt, kann in Fällen des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens eines urheberrechtlich geschützten Werks über eine Internettauschbörse mittels einer fiktiven Lizenz berechnet werden.

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25. November 2016

Eingeschränkte Digitalisierung bei vergriffenen Druckwerken

Buch liegt mit türkisem Buchrücken nach unten geöffnet da. Die Seiten bilden einen Fächer. Im Hintergrund befinden sich einige gestapelte Bücher
Urteil des EuGH vom 16.11.2016, Az.: C-301/15

Art. 2 Buchst. a und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende einer zugelassenen Verwertungsgesellschaft die Ausübung des Rechts überträgt, die Vervielfältigung und die öffentliche Wiedergabe sogenannter „vergriffener“ Bücher – das sind in Frankreich vor dem 1. Januar 2001 veröffentlichte Bücher, die nicht mehr gewerbsmäßig verbreitet und nicht mehr in gedruckter oder digitaler Form veröffentlicht werden – in digitaler Form zu erlauben, und es den Urhebern dieser Bücher oder deren Rechtsnachfolgern unter den von ihr festgelegten Voraussetzungen gestattet, dieser Ausübung zu widersprechen oder sie zu beenden.

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25. November 2016

Kein Schadensersatzanspruch wegen Filesharing bei Lizenz zur Verbreitung des Werkes in Tauschbörsen

ote Buchstaben "P2P", verbunden mit fünf schwarzen Kabelmäusen
Urteil des AG Kassel vom 22.03.2016, Az.: 410 C 4235/15

Umfasst die Lizenz eines Rechteträgers lediglich die Verbreitung des Werkes in Tauschbörsen und macht dieser von dem ihm eingeräumten Recht Gebrauch, stehen ihm bei Filesharing keine Schadensersatzansprüche zu. Da jegliche Folgenutzung des Werkes im Rahmen der Tauschbörse mit Wissen und Wollen des Rechteträgers geschieht und gerade der Funktionsweise eines solchen Netzwerkes entspricht, kann darin keine Urheberrechtsverletzung liegen.

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25. November 2016

Informationspflichten zur Ausgestaltung der Nutzungsrechte des Verbrauchers beim Angebot eines bloßen Produktschlüssels

Beschluss des OLG Hamburg vom 16.06.2016, Az.: 5 W 36/16

Das Angebot eines bloßen Produktschlüssels ist unlauter, wenn der Verbraucher nicht über die Ausgestaltung seiner Rechte zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software informiert wird, da diese eine wesentliche Information darstellt, die der Verbraucher benötigt um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Notwendige Informationen sind insbesondere der Eintritt der Erschöpfung des Verbreitungsrechts und der Umfang, in dem der Verbraucher zur Nutzung von Aktualisierungen und Updates des Computerprogramms berechtigt ist.

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