Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

18. August 2016

Abwerben von Kunden mithilfe von öffentlich zugänglichem Adressmaterial

Viele Briefe vor blauem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.01.2016, Az.: 6 U 21/15

Das Abwerben von Kunden kann unlauter und damit wettbewerbswidrig sein, wenn der Werbende mit dem von der Abwerbung Betroffenen in einem Vertragsverhältnis steht, das ihn zur Loyalität verpflichtet oder wenn das Abwerben mithilfe von anvertrautem Adressmaterial erfolgt. Adressmaterial ist jedoch dann nicht vertraulich, wenn es – wie etwa bei Tankstellen – im Internet öffentlich zugänglich ist. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Adressen für einen Rundbrief nur unter gewissem Aufwand zusammengetragen werden können.

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18. August 2016

Übermittlung von Daten an Auskunftei, obwohl Schuldner Zahlungsrückstand bestreitet

Schriftzug "Schufa" in Geldschein-Puzzle
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2016, Az.: 1 W 9/16

Die Meldung an die Schufa, dass ein Kreditvertrag aus wichtigem Grund wegen rückständiger Zahlungen gekündigt wurde, ist gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG zulässig, sofern dem Schuldner die Übermittlung angekündigt wird und die Kündigungsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen. Unerheblich ist dagegen, anders als in § 28a Abs. 1 Nr. 2-4 BDSG, ob der Schuldner die Zahlungsrückstände bestreitet oder nicht.

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18. August 2016 Top-Urteil

„Freunde finden“-Funktion von Facebook ist unzulässig

Tastatur mit einer Taste auf der "Add Friend" steht, Facebook, soziales Netzwerk
Urteil des BGH vom 14.01.2016, Az.: I ZR 65/14

a) Einladungs-E-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind und in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar.

b) Der Anspruchsinhaber muss sich im Rahmen der Verjährung das geschäftlich erlangte Wissen einer Person, die er mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere mit der Betreuung und Verfolgung des in Frage stehenden Anspruchs in eigener Verantwortung betraut hat (sog. Wissensvertreter), in analoger Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.

c) Die Zurechnung privater Kenntnisse des Wissensvertreters findet nicht statt, sofern nicht ausnahmsweise der Anspruchsinhaber aus Gründen des Verkehrsschutzes zur Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustauschs verpflichtet ist, der auch privat erlangtes Wissen um-fasst.

d) Einem Verbraucherverband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist das privat erlangte Wissen seiner Mitarbeiter über Wettbewerbsverstöße Dritter nicht analog § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen.

e) Täuscht der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet die Nutzer im Rahmen des Registrierungsvorgangs über Art und Umfang der mit dem Import von Kontaktdaten verbundenen Daten-nutzung, so handelt es sich um eine im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG wettbewerblich relevante Irreführung.

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18. August 2016

Kein Lieferanspruch bei fehlerhafter Kaufpreisangabe

weißes Einkaufswagensymbol auf einer blauen Enter-Taste einer weißen Tastatur
Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.05.2016, Az.: I-16 U 72/15

Dem Kunden eines Online-Shops steht kein Anspruch auf Warenlieferung zu, wenn es sich bei dem im Verkaufsangebot angegebenen Kaufpreis offensichtlich um eine fehlerhafte Preiskalkulation in Folge eines Computerfehlers handelt. Zwar ist die per E-Mail übermittelte Auftragsbestätigung grundsätzlich als Angebotsannahme einzuordnen und folglich von einem wirksamen Vertragsschluss auszugehen, die Durchsetzung des daraus resultierenden Lieferanspruches scheidet jedoch nach den in § 242 BGB verankerten Grundsätzen von Treu und Glauben aus. Demnach kann sich der Käufer bei einem deutlich zu niedrigen Kaufpreis (hier: ein Prozent des Marktwertes) nicht auf den Vertrag berufen, wenn dieser neben der fehlerhaften Preisangabe, auch die Unzumutbarkeit einer weiteren Vertragsdurchführung für den Verkäufer erkennt. Einen zulässigen Anfechtungsgrund kann die pauschale Berufung auf einen Systemfehler hingegen nicht begründen.

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18. August 2016

Die Nutzung eines Lichtbilds unter Creative Commons License begründet keinen Schadensersatzanspruch

blauer Kreis mit der Aufschrift "Creative Commons"
Beschluss des OLG Köln vom 29.06.2016, Az.: 6 W 72/16

Stellt ein Fotograf seine Lichtbilder unter der Creative Commons License kostenlos jedermann zur Verfügung, so kann er bei einer öffentlichen Zugänglichmachung der Inhalte ohne seine Einwilligung keinen Schadensersatz geltend machen. Der objektive Wert der Nutzung einer solchen Fotografie ist gleich Null, da das Lichtbild für die kommerzielle und nicht-kommerzielle Nutzung frei verfügbar ist. Eine weitere entgeltliche Lizenzierung wäre daher sinnlos, damit ergibt sich auch aus einer Berechnung nach Lizenzanalogie nichts Anderes.

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18. August 2016

Verkaufspreis eines Neuwagens muss Überführungskosten beinhalten

Verbrauchswerteinformation eines Neuwagens in einem Autohaus
Urteil des EuGH vom 07.07.2016, Az.: C-476/14

Art. 3 der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Buchst. a dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass die vom Verbraucher zu tragenden Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler in dem in einer Werbung eines Gewerbetreibenden angegebenen Verkaufspreis dieses Fahrzeugs enthalten sein müssen, wenn diese Werbung unter Berücksichtigung sämtlicher ihrer Merkmale aus der Sicht des Verbrauchers als ein für dieses Fahrzeug geltendes Angebot aufzufassen ist. Es ist Aufgabe des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt sind.

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17. August 2016

Kritische wahre Online-Bewertungen von Firmen sind durch Meinungsfreiheit geschützt

Mann gibt Bewertung zu Service und Zufriedenheit ab, grüne Häkchen
Beschluss des BVerfG vom 29.06.2016, Az.: 1 BvR 3487/14

Eine negative Bewertung eines Unternehmens auf einem Online-Bewertungsportal verletzt nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung über Vorgänge aus der Sozialsphäre handelt, die keinen Persönlichkeitsschaden erwarten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht. Auch die namentliche Nennung der Firma ist dabei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein öffentliches Informationsinteresse zu bejahen ist, so dass vorliegend das allgemeine Persönlichkeitsrecht hinter der Meinungsfreiheit zurücktritt.

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17. August 2016

Werbeprospekt für Elektrogeräte muss Typenbezeichnung enthalten

Elektrogeräte, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Mirkrowelle
Urteil des LG Braunschweig vom 24.03.2016, Az.: 21 O 2104/15

Fehlen in einem Werbeprospekt für Küchen-Elektrogeräte die jeweiligen Typenbezeichnungen, liegt ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor. Die Typenbezeichnung der Geräte stellt ein wesentliches Merkmal des Produkts dar und ist für den Verbraucher erforderlich, um die Geräte zweifelsfrei identifizieren und mit anderen Produkten vergleichen zu können.

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17. August 2016

Kein Werktitelschutz für die Smartphone-App „wetter.de“

Handy in der Hand mit Wettter-App
Urteil des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 202/14

a) Titelschutzfähige Werke im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG können auch Apps für Mobilgeräte sowie Informationsangebote im Internet sein.

b) Der Bezeichnung "wetter.de" kommt keine für einen Werktitelschutz nach § 5 Abs. 1 und Abs. 3 MarkenG hinreichende originäre Unterscheidungskraft für eine App und eine Internetseite zu, auf der ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten und weitere Informationen in Bezug auf das Thema Wetter zum Abruf bereitgehalten werden.

c) Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Zeitungs- und Zeitschriftentitel geltenden geringen Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werktiteln können auf Apps für Mobilgeräte und auf Internetangebote, die nicht auch als Printversion erhältlich sind, nicht angewendet werden, weil es (bislang) an einer entsprechenden Verkehrsgewöhnung an die Benutzung von Gattungsbezeichnungen in diesen Bereichen fehlt.

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17. August 2016

Zur erfinderischen Tätigkeit bei einem Wischblatt zum Reinigen von Kfz-Scheiben

Fotolia_40682243, Windschutzscheibe mit Scheibenwischer, Auto
Beschluss des BPatG vom 30.05.2016, Az.: 9 W (pat) 32/13

Sind die Merkmale eines geltend gemachten Patentanspruchs, hier ein Wischblatt zum Reinigen von Scheiben von Kraftfahrzeugen, bereits bekannt und könnte ein Fachmann allein mit seiner Kenntnis und seinem Fachwissen von vorbekannten Erfindungen ohne erfinderische Tätigkeit zum Gegenstand des Patentanspruchs gelangen, so liegt keine erfinderische Tätigkeit vor und ein Patent wird nicht eingetragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Problematik, hier das Abheben des Wischblatts von der Fahrzeugscheibe, bereits in einer früheren Druckschrift aufgegriffen wird.

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