Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

23. Mai 2016

Werbung für Nachahmungen ist in Deutschland unzulässig

Original statt Plagiat auf Schild ähnlich dem Ortsende-Schild
Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 76/11

a) Wer seine Werbung für den Erwerb von Vervielfältigungsstücken eines Werkes auf in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Mitglieder der Öffentlichkeit ausrichtet und diese Mitglieder der Öffentlichkeit durch ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungsstücke des Werkes liefern zu lassen, bringt die an diese Mitglieder der Öffentlichkeit gelieferten Vervielfältigungsstücke des Werkes in diesem Mitgliedstaat im Sinne von § 17 Abs. 1 Fall 2 UrhG in Verkehr.

b) Der Testamentsvollstrecker, dem der Urheber gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 UrhG durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts übertragen hat, bleibt neben einem Dritten, dem der Urheber ein ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, selbst Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend zu machen, soweit er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der rechtlichen Verfolgung dieser Ansprüche hat.

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23. Mai 2016

Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung mit UVP-Preis

Rote UVP-Taste auf einer weißen Tastatur.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2016, Az.: 6 U 94/14

Wird in einer Werbung mit einem durchgestrichenen UVP-Preis geworben ist dies irreführend, sofern der so bezeichnete Preis vom Anbieter selbst festgelegt worden ist und nicht vom Hersteller oder einem anderen Vorlieferanten stammt.

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17. Mai 2016 Top-Urteil

BGH – Zur Haftung und zur Berechnung des Gegenstandswertes bei Filesharing

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Pressemitteilung Nr. 87/16 zu den Urteilen des BGH vom 12.05.2016, Az.: I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 48/15, I ZR 86/15

Der BGH hat in aktuellen Urteilen entschieden, dass einen Anschlussinhaber, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft oder Gästen den Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht trifft. Eine Haftung wegen Filesharings als Störer kommt daher nicht in Betracht. Hat ein Anschlussinhaber und Familienvater jedoch nicht hinreichend konkret vorgetragen, dass seine Kinder als Täter in Betracht kommen, so haftet er für die Rechtsverletzung über seinen Anschluss als Täter, sofern die Ehefrau als Täterin ausscheide. Der Auffassung, dass der Gegenstandswert einer vorgerichtlichen Abmahnung wegen Filesharings sich stets auf das Doppelte des anzunehmenden Lizenzschadens belaufe, erteilte der BGH außerdem eine Absage. Vielmehr ist dieser nach dem Interesse des Klägers an der Unterbindung künftiger Urheberrechtsverletzungen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Die weltweite Zurverfügungstellung eines Werkes in einer Internettauschbörse bedroht nämlich die kommerzielle Auswertung insgesamt.

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13. Mai 2016

Pflicht für Onlinehändler zur Verlinkung auf OS-Plattform

Schrift mit http-www
Urteil des LG Bochum vom 31.03.2016, Az.: 14 O 21/16

Bietet ein Verkäufer über das Internet Waren zum Verkauf an, so ist er verpflichtet, eine Verlinkung auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorzuhalten. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Hinweispflicht aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013 und damit das Wettbewerbsrecht vor.

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13. Mai 2016

Kostenlose Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes stellt keine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand dar

Handy in der Hand mit Wettter-App
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.02.2016, Az.: 6 U 156/15

Das Angebot und der Vertrieb einer unentgeltlichen Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) können nicht als geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG angesehen werden, da weder ein unmittelbarer, noch ein mittelbarer Absatzförderungszusammenhang vorliegt. Die Aufgabe des DWD liege gerade nicht allein in der Erzielung von Einnahmen, vielmehr erfülle dieser mit der Beobachtung des Wetters und der Unterrichtung hierüber in erster Linie öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr, sodass ein wettbewerbswidriges Verhalten durch Verdrängung privater Anbieter von Wetterdienstleistungen nicht geltend gemacht werden kann.

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13. Mai 2016

Werbung mit Testergebnissen erfordert Fundstellenangabe

Button mit der Schrift Top Ergebnis
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 24.03.2016, Az.: 6 U 182/14

Wirbt ein Online-Vergleichsportal mit einem auf einer anderen Seite veröffentlichten Testergebnis, ohne dem Nutzer mittels einer Fundstellenangabe die Möglichkeit zu geben, sich dieses Testergebnis tatsächlich auf der Quell-Seite anzusehen, so liegt eine Irreführung und damit ein Verstoß gegen § 5a UWG vor. Bei einer Werbung mit Testergebnissen im Internet kann die erforderliche Fundstellenangabe auch durch einen Link ersetzt werden, die Abbildung des Siegels in lesbarer Größe ist hingegen nicht ausreichend.

Bezieht sich das beworbene Angebot auf einen Kombinationstarif, obwohl sich der Test nur auf ein Tarif-Element alleine bezieht, so stellt auch dies eine Irreführung dar, wenn nicht verdeutlicht wird, dass nicht der Kombinationstarif an sich Gegenstand des Tests war.

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13. Mai 2016

„SPEZOOMIX“ unterliegt „Spezi“

Glas voll Cola mit Eiswürfeln und Zitronen
Urteil des EuG vom 01.03.2016, Az.: T-557/14

Zwischen der Wortmarke „SPEZOOMIX“ und der prioritätsälteren Wort-/Bildmarke „Spezi“ für colahaltige Mischgetränke besteht Kennzeichenähnlichkeit. Da „Mix“ vom Verbraucher lediglich als rein beschreibendes Wortbestandteil für „Mischung“ wahrgenommen wird, kommt es bei einer Prüfung der Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken in erster Linie auf den Bestandteil „SPEZOO“ an. Der hierbei prägende gemeinsame Anfangsbestandteil „spez“ ist identisch und in der Gesamtbetrachtung dabei klang- und bildähnlich, wodurch eine Verwechslungsgefahr begründet wird.

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13. Mai 2016

Betreiber einer Online-Verkaufsplattform haftet für Urheberrechtsverletzung seiner Zulieferer

Konzert Gitarre Mikrofon.
Urteil des BGH vom 05.11.2015, Az.: I ZR 88/13

a) Das ausschließliche Recht des ausübenden Künstlers nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 UrhG, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu verbreiten, umfasst das Recht, diesen Bild- oder Tonträger der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten und gegenüber der Öffentlichkeit gezielt für den Erwerb dieses Bild- oder Tonträgers zu werben.

b) Wer den objektiven Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung in eigener Person erfüllt, haftet als Täter auch ohne Verschulden nach § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Unterlassung.

c) Wer als bloße unselbständige Hilfsperson tätig wird, haftet nicht als Täter einer Urheberrechtsverletzung. Unselbständige Hilfsperson ist, wer aufgrund seiner untergeordneten Stellung keine eigene Entscheidungsbefugnis und keine Herrschaft über die Rechtsverletzung hat.

d) Wer eigene Angebote abgibt, ist für diese auch dann verantwortlich, wenn er sie von Dritten erstellen lässt und ihren Inhalt nicht zur Kenntnis nimmt und keiner Kontrolle unterzieht. Er kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Haftungsprivilegien eines Diensteanbieters nach §§ 8 bis 10 TMG berufen.

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13. Mai 2016

Verwechslungsgefahr zwischen „B!O“ und „bo“

Grünes Siegel für ein zertifiziertes organisches Podukt
Urteil des EuG vom 18.02.2016, Az.: T-364/14

Die Wort-/Bildmarke „B!O“ des Lebensmitteldiscounters Penny ist wegen Verletzung der Rechte der älteren Marke „bo“ nichtig. Zwischen beiden Marken besteht aufgrund überdurchschnittlich bildlicher und klanglicher Identität eine zu große Verwechslungsgefahr, da der durchschnittliche Verkehrskreis die Penny-Marke nicht als „bio“, sondern als „bo“ ausspricht und wahrnimmt.

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