Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

12. Mai 2016

Unterlassungserklärung bzgl. Werbebroschüre beschränkt auf Online-Bereich nicht ausreichend

mehrere Zeitschriften mit der Aufschrift "Werbung" auf einem Stape
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 25.01.2016, Az.: 6 W 1/16

Eine abgegebene Unterlassungserklärung, die ausdrücklich auf die Werbung mittels einer Broschüre im Internet beschränkt ist, reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen, da diese nicht die ebenfalls denkbare Verbreitung dieser Werbebroschüre auch als Druckwerk umfasst. Eine Verletzungshandlung begründet die Vermutung der Wiederholungsgefahr für alle Verletzungshandlungen innerhalb des gesamten Kernbereichs. Die Wiederholungsgefahr erfasst mithin auch andere Formen der Werbung als die auf einer Internetseite.

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06. Mai 2016

Nutzung von Dashcams grundsätzlich unzulässig

Dashcam
Urteil des VG Ansbach vom 12.08.2014, Az.: AN 4 K 13.01634

Das Nutzen von Dashcams im Straßenverkehr, zur Sicherung von Beweisen ist unzulässig, da sie einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht derer darstellt, die unfreiwillig aufgezeichnet werden. Diese Rechtsgutsverletzung steht dem Nutzungsinteresse entgegen. Das Landesamt für Datenschutz kann diesen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch eine Versagung verbieten. Diese muss alle relevanten Gesichtspunkte erfassen, um dem Bestimmtheitserfordernis zu genügen.

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04. Mai 2016

Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an der Einnahmenverteilung der VG Wort

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Urteil des BGH vom 21.04.2016, Az.: I ZR 198/13

Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit nach dem wesentlichen Grundgedanken des § 7 Satz 1 UrhWG ausschließlich an die Berechtigten zu verteilen, und zwar in dem Verhältnis, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen. Damit ist es unvereinbar, wenn Verlegern nach der Satzung der Verwertungsgesellschaft Wort ein ihrer verlegerischen Leistung entsprechender Anteil am Ertrag zusteht und Verlage nach dem Verteilungsplan dieser Verwertungsgesellschaft einen pauschalen Anteil der Verteilungssumme unabhängig davon erhalten, ob und inwieweit die Einnahmen der Verwertungsgesellschaft auf der Wahrnehmung der ihr von Verlegern eingeräumten Rechte oder übertragenen Ansprüche beruhen.

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04. Mai 2016

Die Bezeichnung eines pflanzlichen Produkts als „Veggie-Käse“ ist unzulässig

Käsestücke_unterschiedliche_Größe
Urteil des LG Trier vom 24.03.2016, Az.: 7 HK O 58/15

Laut Art. 78 Abs. 2 VO (EU) Nr. 1308/2013 dürfen bestimmte Begriffe und Bezeichnungen nur dann für die Vermarktung eines Erzeugnisses benutzt werden, wenn dieses den entsprechenden Anforderungen der Verordnung genügt. Demgemäß darf das Wort „Käse“ ausschließlich für Milcherzeugnisse genutzt werden. Insofern ist die Kennzeichnung eines Lebensmittels, bei dem die Milchbestandteile durch einen anderen Stoff ersetzt wurden, als „Käse“ unzulässig. An dieser Beurteilung ändern auch beschreibende Zusätze wie „Veggie“ oder „Pflanzen-Käse“ nichts.

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04. Mai 2016 Top-Urteil

Fernabsatzverträge können grundsätzlich ohne Angabe eines Grundes widerrufen werden

Widerruf im Gesetz
Urteil des BGH vom 16.03.2016, Az.: VIII ZR 146/15

a) Es ist dem freien Willen des Verbrauchers überlassen, ob und aus welchen Gründen er von einem bei einem Fernabsatzgeschäft bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht.

b) Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) kommt nur ausnahmsweise - unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers - etwa bei arglistigem oder schikanösem Verhalten des Verbrauchers in Betracht (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08, BGHZ 183, 235 Rn. 17, 20).

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04. Mai 2016

Mouse-Over-Hinweis bei Creative-Commons-Lizenz unzulässig

Mauscursor Digital
Urteil des LG München I vom 17.12.2014, Az.: 37 O 8778/14

Wird ein Lichtbild mittels einer Creative-Commons-Lizenz unter der Bedingung der Namensnennung des Urhebers und eines Verweises auf die Lizenz der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt, so genügt es zur Erfüllung dieser Lizenzbedingungen nicht, wenn der entsprechende Hinweis mit Hilfe einer sogenannten Mouse-Over-Funktion erfolgt. Die aus dem Sinn und Zweck der Bestimmung hervorgehende Wahrnehmbarkeit der erforderlichen Urheber- und Lizenznennung hänge durch die Verwendung einer solchen Funktion vom Zufall ab oder seien im Einzelfall vom Besucher der Webseite gar nicht wahrnehmbar, sofern ein Endgerät ohne Maus verwendet werde. Folglich sei zu anzunehmen, dass die Vorgaben, welche das Nutzungsrecht erst begründen von einem Teil der zu erwarteten Seitenaufrufe gar nicht erfüllt werden, wonach auch die Nutzungsberechtigung für das Lichtbild entfällt.

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02. Mai 2016

Zur Warenähnlichkeit zwischen Trennwänden und Stapelsesseln

Stühle stehen neben einer Trennwand
Beschluss des OLG Frankfurt vom 16.03.2016, Az.: 6 W 26/16

Zwischen Trennwänden im Sinne der Warenklasse 19 und Stapelsesseln bestehen keinerlei Berührungspunkte, die eine Warenähnlichkeit begründen könnten. Damit scheidet eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr selbst dann aus, wenn die Verfügungsmarke und das angegriffene Zeichen identisch sind. Trennwände sind insoweit nur Bauelemente, die unter die Oberbegriffe „Baumaterialien“ und „transportable Bauten“ fallen. Dass Stapelsessel ebenso wie Trennwände grundsätzlich in Baumärkten angeboten werden, reicht allein für die Bejahung der Warenähnlichkeit nicht aus.

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29. April 2016

Werben von LED-Leuchten durch technische Angaben kann irreführend sein

drei LED Glühbirnen
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 07.01.2016, Az.: 6 U 50/15

Technische Angaben, die zu Werbezwecken von LED-Deckenleuchten angegeben werden, sind irreführend, wenn nicht hinreichend deutlich wird, ob sich die Angabe auf die Leuchte oder auf das Leuchtmittel bezieht. Eine runde, flächig strahlende LED-Deckenleuchte mit geringer Bauhöhe fällt nicht unter den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, wenn sie keine charakteristischen Merkmale aufweist, die auf die betriebliche Herkunft hinweisen können.

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