Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

01. Februar 2016

Versicherungsvertreter darf nicht zeitgleich als Versicherungsmakler auftreten

Kompassnadel die in Richtung des Wortes "Versicherung" zeigt auf dunkelgrauem Grund
Urteil des LG Freiburg vom 30.12.2015, Az.: 12 O 86/15 KfH

Wer gewerbsmäßig als Versicherungsvertreter mit entsprechender Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 GewO auftritt, und zeitgleich als Handelsvertreter für eine Maklergesellschaft tätig wird, handelt wettbewerbswidrig, da eine Doppelfunktion als Versicherungsvertreter und -makler nicht zulässig ist. Denn während der Versicherungsvertreter die Interessen der Versicherungsgesellschaft wahrzunehmen hat, hat ein Versicherungsmakler im Sinne des Kunden zu handeln und muss dessen Interessen wahren.

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29. Januar 2016

Provider darf IP-Adressen unter Umständen vier Tage lang speichern

Ein LAN-Kabel steckt in einem silbernen Paragraphenzeichen auf einer schwarzen Tastatur.
Urteil des OLG Köln vom 14.12.2015, Az.: 12 U 16/13

Die Speicherung von IP-Adressen eines Anschlussinhabers durch einen Telekommunikationsanbieter über einen Zeitraum von vier Tagen kann nach § 100 TKG zulässig sein. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenspeicherung zur Abwehr von Störungen der Telekommunikationsanlage erforderlich ist, wobei auch „Hacker“-Angriffe, „Denial-of-Service“-Attacken sowie der Versand von „Spam“ oder „Trojanern“ als Störungen im Sinne des § 100 TKG zu verstehen sind. Soll durch die Speicherung sichergestellt werden, dass dadurch einer später auftretenden Störung begegnet werden kann, so ist diese gerechtfertigt. Eine abstrakte Gefahr ist dabei ausreichend. Auch eine Weitergabe der Daten kann etwa aufgrund gerichtlicher Beschlüsse rechtmäßig sein.

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29. Januar 2016 Top-Urteil

Werktitelschutz für Smartphone-Apps möglich – nicht aber für „wetter.de“

Smartphone wird in den Händen gehalten
PM Nr. 26/2016 BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 202/14

Die Bezeichnung „wetter.de“ als Domainname und Name einer App genießt keinen Werktitelschutz im Sinne von § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG.

Grundsätzlich können Domainnamen von Internetseiten sowie Apps von Mobilgeräten titelschutzfähige Werke sein. Der Bezeichnung „wetter.de“ kommt jedoch keine hinreichende originäre Unterscheidungskraft zu, da sich der Name hinsichtlich Wortwahl, Gestaltung und der vom Verkehr zugemessenen Bedeutung in einer werkbezogenen Inhaltsbeschreibung erschöpft. Die Überwindung der fehlenden Unterscheidungskraft durch die Verkehrsgeltung beim angesprochenen Verkehrskreis läuft hier ebenfalls ins Leere. Es müssten demnach mehr als die Hälfte des angesprochenen Verkehrskreises bei „wetter.de“ einen Hinweis auf eine bestimmte Internetseite mit Wetterinformationen sehen, was vorliegend nicht der Fall ist.

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28. Januar 2016

Preisangabe auf Anfrage in einem Online-Shop ist unzulässig

blaue Einkaufstüte neben einem weißen Würfel mit QR-Code
Urteil des LG München I vom 31.03.3015, Az.: 33 O 15881/14

Wird einem Kunden eines Online-Shops der Preis für ein von ihm ausgewähltes Produkt erst nach Angabe seiner persönlichen Daten auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt, so stellt dies einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar und ist wettbewerbswidrig. Ein Anbieten von Waren iSd § 1 Abs. 1 PAngV liegt vor, wenn der Kunde rechtlich unverbindlich, tatsächlich aber gezielt auf den Erwerb einer Ware angesprochen wird. Nach Sinn und Zweck der Preisangabenverordnung benötigt der Verbraucher die Angabe des Gesamtpreises bereits dann, wenn er sich näher mit dem Angebot befasst.

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28. Januar 2016

Bestimmung des Streitgegenstands bei rechtswidrigen Äußerungen

rote ZPO auf zwei anderen Büchern
Urteil des OLG Hamburg vom 01.12.2015, Az.: 7 U 68/15

Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt bestimmt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird. Unerheblich für den Streitgegenstand sind demnach etwaige Einwendungen der Gegenseite. Beruft sich die Antragsgegnerin zur Rechtfertigung ihrer Äußerungen auf die Grundsätze rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung, so ändert sich also dadurch nicht der Streitgegenstand.

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26. Januar 2016

Außerordentliche Kündigung – Herstellung von Raubkopien am Arbeitsplatz

CD mit schwarzer Edding-Aufschrift "Raubkopie"
Urteil des BAG vom 16.07.2015, Az.: 2 AZR 85/15

Das unerlaubte Anfertigen von digitalen Kopien am Arbeitsplatz stellt einen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung dar. Die Nutzung von dienstlichen Ressourcen zur Herstellung unerlaubter privater Raubkopien begründet die außerordentliche Kündigung unabhängig davon, ob diese während der Arbeitszeit angefertigt wurden und daher eine Straftat vorliegt und ob dies in Allein- oder Mittäterschaft geschah. Weiterhin stellt die Erlaubnis des Arbeitgebers, den dienstlichen PC auch privat nutzen zu dürfen keine Genehmigung zur Herstellung von unerlaubten Kopien dar.

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25. Januar 2016

Wettbewerbswidrige Werbung mit Unternehmensgeschichte

Goldenes Siegel mit der Aufschrift "Über 60 Jahre für Sie da!"
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 15.10.2015, Az.: 6 U 167/14

Wird für ein Unternehmen mit dessen jahrzehntelanger Unternehmensgeschichte geworben, kann dies irreführend sein, wenn der Betrieb zwischenzeitlich aufgespalten ist und sich die werbegegenständlichen Leistungen auf den anderen Teil des Betriebes beziehen.

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25. Januar 2016

Angabe der Sitzplatzreservierungsgebühr bei Online-Buchung von Flügen

Ein Finger drückt auf eine grüne Taste einer Tastatur mit der Aufschrift "Jetzt buchen".
Urteil des KG Berlin vom 07.10.2015, Az.: 5 U 45/14

Die Anzeige von fakultativen, zusätzlichen Sitzplatzreservierungs-Gebühren bei Online-Buchungen von Flugreisen muss nicht am Beginn der Buchung der Flugreise, sondern erst bei Beginn der Buchung der jeweiligen Zusatzleistung erfolgen. Es ist damit nicht nötig, dass diese bereits am Anfang der Buchung der Flugreise erscheinen. Dieser Zeitpunkt kann somit auch nach Auswahl der konkreten Flugreise liegen.

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25. Januar 2016 Top-Urteil

Irreführende Blickfangwerbung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig

Sternchenhinweis: Achtung vor dem Kleingedrucktem!
Urteil des BGH vom 15.10.2015, Az.: I ZR 260/14

Die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, ist nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt.

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