Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

18. November 2015

Telefonanschlussinhaber haftet nicht für Nutzung von Mehrwertdiensten durch seine minderjährigen Kinder

kleines Kind schreit durch ein altes, oranges Drehscheibentelefon, vor dem schwarzen Hintergrund ist ausserdem eine orange Sprechblase zu sehen
Urteil des AG Bocholt vom 13.11.2014, Az.: 4 C 26/14

Ein Telefonanschlussinhaber haftet nicht pauschal für die Nutzung eines Mehrwertdienstes und die daraus entstehenden Kosten durch seine minderjährigen Kinder, wenn er seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Dabei ist den Erziehungsberechtigten eine Sperrung sämtlicher Mehrwertdienste, sowie die ständige Überwachung der Kinder nicht zumutbar. Insbesondere ist es für die Aufklärung des Sachverhalts auch erforderlich, dass der Anbieter darlegt, welche Leistungen (hier: im Bereich der Erotik) durch ihn erbracht worden sind.

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18. November 2015

Zum Nachweis der Rechtekette und Anwendbarkeit der MFM-Tabelle bei Verletzung von Rechten an Lichtbildern

Laptop mit Anzeige "Drop Image Here"
Urteil des LG Düsseldorf vom 26.08.2015, Az.: 12 O 370/14

Bei einer unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildern muss der Verwender ein etwaiges Nutzungsrecht aufzeigen und dabei substantiiert eine Rechtekette zu seinen Gunsten darlegen, um zu beweisen, dass er nicht in die Rechte des Urhebers nach § 19a UrhG eingegriffen hat. Kommt der Verwender der ihm obliegenden Prüfungspflicht nicht nach, besteht nach § 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG ein Schadensersatzanspruch, der bei entsprechender Qualität der Lichtbilder und kommerzieller Nutzung im Wege der Lizenzanalogie mithilfe der MFM berechnet wird. Ein Streitwert in Höhe von 6.000 € pro Lichtbild ist dabei angemessen.

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18. November 2015

Werbung mit der Leistung eines anderen Unternehmens unzulässig

Schwarzes Auto auf Abschleppwagen
Urteil des LG Augsburg vom 08.09.2009, Az.: 2HK O 1630/09

Wirbt ein Parkraumüberwachungsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts mit Bildern von Dienstleistungen eines anderen, konkurrierenden Abschleppunternehmens, stellt dies eine Täuschung über wesentliche Merkmale, insbesondere der Menge und dem Umfang der Befähigung dar.

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16. November 2015

Zum Angebot fakultativer Nebenleistungen im Rahmen eines Flugbuchungsportals

Online Flugticket-Buchung per Computer
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 24.09.2015, Az.: 6 U 60/15

Werden über ein Flugbuchungsportal auch fakultative Nebenleistungen (hier: Versicherungsschutz) vermittelt, so müssen diese das „opt-in“-Erfordernis des Art. 23 I 4 der VO (EG) Nr. 1008/2008 erfüllen. Dafür ist ausreichend, dass der Kunde sich aktiv für oder gegen die Versicherung entscheiden muss, bevor er den Buchungsvorgang fortsetzen kann. Dabei sind Hinweise, die den Kunden zum Abschluss der Versicherung bewegen sollen, dann unzulässig, wenn sie den Nutzer unsachlich beeinflussen oder unrichtige Angaben enthalten. Schließlich muss bei der Buchung der Gesamtpreis der Zusatzkosten angegeben werden, die Nennung der Monatsprämie reicht bei einer Jahresversicherung nicht aus.

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16. November 2015

Kein Widerrufsrecht bei Kauf von Messeprodukten

roter Staubsauger
Urteil des LG Freiburg vom 22.10.2015, Az.: 14 O 176/15

Einem Verbraucher steht bei Erwerb von Waren auf einer Messe (hier: Staubsauger auf der „Grünen Woche 2015“) kein Widerrufsrecht zu, da der Kaufvertrag in einem beweglichen Geschäftsraum i.S.d. § 312b Abs. 2 S. 1 BGB a.F. (hier: Messestand) abgeschlossen wird.

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16. November 2015

Schadensersatz von 5 Cent bei Markenverletzung durch Verkauf einer Handy-Hülle

bunte Handyhüllen (Cases) stehen in einer Reihe
Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2015, Az.: I-20 U 92/14

Steht dem Inhaber einer Marke dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Markenrechtsverletzung zu, so ist bei fehlendem Vortrag zum Umfang der Zeichenverwendung ein nominaler Mindestschadensersatz anzusetzen, da nicht von einer unentgeltlichen Gewährung der Nutzung der Marke ausgegangen werden kann. Markenlizenzen bewegen sich in der Regel zwischen 1% und 3% des Verkaufspreises, so dass sich bei einem markenrechtswidrigen Verkauf einer Handy-Hülle zu einem Preis von 4,29 € ein Mindestschadensersatz in Höhe von 0,05 € ergibt.

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16. November 2015

Werbeanzeige muss Vor-und Nachname des nicht eingetragenen Einzelkaufmanns enthalten

Wort "Name" wird durch Lupe vergrößert
Beschluss des OLG Brandenburg vom 01.06.2015, Az.: 6 W 63/15

Werden Dienstleistungen eines Unternehmens mittels einer Werbeanzeige in der Form beworben, dass ein durchschnittlicher Verbraucher die Möglichkeit zum Geschäftsabschluss hat, muss bei nicht eingetragenen Einzelkaufleuten die vollständige Identität (Vor- und Zuname) des Unternehmers angegeben werden.

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13. November 2015

Werbung mit lokalen Telefonnummern kann wettbewerbswidrig sein

Hand wählt Telefonnummer auf dem Ziffernblock eines Telefons
Urteil des LG Gießen vom 14.07.2015, Az.: 6 O 54/14

Eine Werbung mit ortsnetzbezogenen Telefonnummern stellt eine wettbewerbswidrige Täuschung über betriebliche Verhältnisse dar, wenn der Werbende mittels dieser Nummern nur eine kostenlose Anrufweiterleitung an seinen Hauptsitz anbietet, jedoch selbst keine eigenen Niederlassungen in den entsprechenden Regionen betreibt. Da viele Verbraucher, nicht zuletzt wegen der schnellen Erreichbarkeit, ortsnah ansässige Firmen bevorzugen, liegt somit eine Irreführung dieser Verbraucher vor.

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13. November 2015

Keine Strafbarkeit der Datenspionage bei unzureichender Firewall

Schloss auf Tastatur symbolisiert Online-Datenschutz
Beschluss des BGH vom 21.07.2015, Az.: 1 StR 16/15

Wird zum Aufbau eines Botnetzwerks eine Schadsoftware verwendet, welche so entwickelt wurde, dass diese von einer Auswahl vorinstallierten Firewalls schlichtweg nicht erkannt wird, erfüllt dies nicht den Tatbestand des „Ausspähen von Daten“ im Sinne des § 202 a I StGB, wenn die Wirkweise der Schadsoftware nicht konkret dargelegt wird.

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13. November 2015

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch namentliche Nennung einer Schülerin in einem Buch

Junges Mädchen mit Stift in der Hand, schreibt etwas auf einen Block.
Urteil des BGH vom 15.09.2015, Az.: VI ZR 175/14

a) Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten beeinträchtigt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung.

b) Die durch die Preisgabe nicht in die Öffentlichkeit gehörender Lebenssachverhalte bewirkte Persönlichkeitsverletzung entfällt nicht dadurch, dass sich der Verletzte oder sein Erziehungsberechtigter nach der Verletzung ebenfalls zu den offenbarten Umständen äußert.

c) Zur Reichweite des Schutzbereichs der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)

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