Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

26. Oktober 2015

Einziehung einer Rücklastschrift- und Mahnkostenpauschale kann unzulässig sein

Wippe mit € und § symbolisiert Gleichgewicht zwischen Geld und Recht
Urteil des LG Düsseldorf vom 29.07.2015, Az.: 12 O 195/15

Eine AGB-Klausel, welche die systematische Inrechnungstellung pauschalisierter Rücklastschrift- und Mahnkosten zum Inhalt hat, verstößt gegen § 309 Nr. 5 a, b BGB, sofern diese Pauschalen überhöht sind (im Fall: 5,00 EUR für die Rücklastschrift, 3,00 EUR für die Mahnung). Dabei wird als Vergleichswert nicht die branchentypische Schadenshöhe herangezogen, vielmehr ist lediglich der typische Schadensumfang des Klauselverwenders zu berücksichtigen. Wird die Klausel aus den AGB entfernt, zieht der ehemalige Verwender jedoch weiterhin die Pauschalen ein, so verstößt er damit gegen das Umgehungsverbot des § 306 a BGB.

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23. Oktober 2015

Vertrag über unbeschränkte Nutzungsrechte beinhaltet keinen Verzicht auf Namensnennung

Strichmännchen_Urheberrechtssymbol
Pressemitteilung Nr. 62/15 zum Urteil vom 24.06.2015, Az.: 142 C 11428/15

Wer Bilder eines Fotografen öffentlich auf seiner Webseite verwendet, hat grundsätzlich die Pflicht, den Namen des Fotografen zu nennen. Durch die Benutzung der Fotos ohne die Namensnennung wird gegen das Recht auf Namensnennung des Urhebers verstoßen.

Der Fotograf allein hat das Recht zu entscheiden, ob Fotos ausschließlich unter Nennung seiner Urheberbezeichnung genutzt werden dürfen oder nicht. Ein mit dem Fotografen geschlossener Vertrag, der dem Vertragspartner die unbeschränkten Nutzungsrechte der Fotos einräumt, beinhaltet keinen Verzicht auf die Namensnennung.

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23. Oktober 2015

Zur wirksamen Einbeziehung von AGB in einen Vertrag mit ausländischem Vertragspartner

Verschiedene Sprachen auf einer Tastatur und eine "translate"-Taste.
Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2015, Az.: 7 U 26/15

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr schon dann Vertragsinhalt, wenn sie im Rahmen von Vorverhandlungen übergeben werden und die ausländische Partei in der Verhandlungssprache auf diese hingewiesen wird. Der eigentliche Text der AGB muss dagegen nur dann in der Verhandlungssprache vorgelegt werden, wenn der ausländische Vertragspartner dies ausdrücklich verlangt. Dabei ist eine Erfüllungsortvereinbarung keine überraschende Klausel. Sie wirkt sich auch dann auf den Gerichtsstand aus, wenn die Formvorschrift des Art. 23 I S. 3 EuGVVO nicht beachtet wurde.

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23. Oktober 2015 Top-Urteil

Zur Zulässigkeit der „Tagesschau-App“ von ARD & NDR

Eine weibliche Hand hält ein Smartphone.
Urteil des BGH vom 30.04.2015, Az.: I ZR 13/14

a) Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) ist in Rechtsstreitigkeiten, die die Erfüllung der den Rundfunkanstalten zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben betreffen (hier die Bereitstellung eines Telemedienangebots), nicht gemäß § 50 ZPO parteifähig.

b) Die Vorschrift des § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote in Telemedien untersagt, ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.

c) Die Beurteilung eines Telemedienkonzepts als nicht presseähnlich durch das zuständige Gremium (§ 11f Abs. 4 bis 6 RStV) und die Freigabe dieses Telemedienkonzepts durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§ 11f Abs. 7 RStV) entfalten keine Tatbestandswirkung für die Beurteilung der Presseähnlichkeit eines konkreten Telemedienangebots.

d) Unter einem Angebot im Sinne von § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, dessen Presseähnlichkeit zu beurteilen ist, ist grundsätzlich das gesamte Telemedienangebot zu verstehen, das auf einem entsprechenden Telemedienkonzept beruht. Besteht ein Telemedienangebot sowohl aus nichtsendungsbezogenen als auch aus sendungsbezogenen Inhalten, ist bei der Prüfung der Presseähnlichkeit allein auf die Gesamtheit der nichtsendungsbezogenen Beiträge abzustellen. Stehen bei einem Telemedienangebot "stehende" Texte und Bilder deutlich im Vordergrund, deutet dies auf die Presseähnlichkeit des Angebots hin.

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23. Oktober 2015

Unzutreffende Angaben über Lieferbarkeit eines Produkts im Onlineshop können unzulässige Lockwerbung darstellen

Auf-Lager-Schild
Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2015, Az.: 4 U 69/15

Produktpräsentationen in Online-Shops stellen eine sog. Lockwerbung dar, wenn keine Aufklärung darüber erfolgt, dass die Ware nicht oder nicht mehr lieferbar ist. Der Hinweis darauf, dass „nur noch wenige Exemplare auf Lager“ seien, genügt zur Aufklärung der Kunden über das Fehlen eines entsprechenden Warenvorrates nicht, da der Verkehr hierin im Gegenteil den Hinweis sieht, dass der Anbieter tatsächlich noch über entsprechende Waren verfügt.

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23. Oktober 2015

Abi-Jahrgang kann als Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften

Vier Schüler stehen vor einer Tafel und lächeln.
Urteil des LG Detmold vom 08.07.2015, Az.: 10 S 27/15

Schließen sich mehrere Schülerinnen und Schüler eines Abi-Jahrgangs zur gemeinsamen Organisation der Abiturfeier zusammen, kann darin die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks und damit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gesehen werden. Als solche stellt sie – selbst bei fehlender Registerpublizität – eine rechtsfähige Außen-GbR dar, selbst wenn möglicherweise einzelne Schülerinnen und Schüler mit der gemeinschaftlichen Organisation von Abiturfeierlichkeiten insgesamt nicht einverstanden waren.

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22. Oktober 2015

Schadensersatz nach Lizenzanalogie kann bei Filesharing entfallen, wenn lediglich Rechte für DVD-Verwertung bestehen

Tastatur mit roter Taste mit der Aufschrift "Schadensersatz"
Urteil des AG Düsseldorf vom 09.06.2015, Az.: 57 C 9732/14

Stehen einem Rechteinhaber ausschließliche Nutzungsrechte hinsichtlich eines Werkes auf DVD, nicht jedoch Rechte zur Verwertung im Internet zu, so ist zweifelhaft, ob er Schadensersatz wegen Verbreitung des Werks über ein Filesharing-Netzwerk nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie verlangen kann. Auch wenn die Anwendbarkeit dieser Berechnungsmethode bejaht wird, ist eine konkrete Darlegung des Anteils am Gesamtschaden, der auf den Rechteinhaber entfällt, erforderlich, um eine über den Gesamtschaden hinausgehenden Inanspruchnahme des Verletzers zu vermeiden.

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22. Oktober 2015 Top-Urteil

Bei Markenverletzung kann eine Bank die Auskunft über Kontodaten nicht verweigern

Kreditkarten oder andere Bankkarten liegen auf einem Stapel
Pressemitteilung Nr. 178/2015 des BGH zum Urteil vom 21.10.2015, Az.: I ZR 51/12

Wird die Veräußerung einer Markenfälschung über ein Bankkonto abgewickelt und steht dieses somit offensichtlich im Zusammenhang mit einer Markenverletzung, so kann sich die Bank nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO berufen und die Auskunft über Namen und Anschrift des Kontoinhabers nicht verweigern. Das Grundrecht der Markeninhaberin auf Schutz des geistigen Eigentums und einen wirksamen Rechtsschutz sei hier höher einzustufen als das des Kontoinhabers auf Schutz der persönlichen Daten nach Art. 8 EU-Grundrechtecharta und das Recht der Bank auf Berufsfreiheit nach Art. 15 EU-Grundrechtecharta.

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