Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

08. April 2015

Werbeaussage „TÜV-geprüft“ ist nur unter näheren Angaben zulässig

Mann im Anzug zeigt mit seinem Finger auf die Aussage "Wir sind zertifiziert!"
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.11.2014, Az.: I-20 U 208/13

Eine Versandapotheke darf mit der Aussage „TÜV-geprüft“ nur werben, wenn sie hierzu nähere Angaben macht. Andernfalls handelt es sich um eine irreführende Werbung, da für den Verbraucher nicht ersichtlich ist, auf was genau sich die Prüfung bezieht. Für eine informationsgeleitete Entscheidung benötigt der Verkehr folglich die dem Zertifikat zugrunde liegenden Unterlagen, denen er den Gegenstand der Prüfung entnehmen kann. Diese Information ist für den Verbraucher von großer Bedeutung, da Zertifizierungen neutraler Stellen großen Einfluss auf dessen geschäftliche Entscheidung haben.

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08. April 2015

Stabilisierung der Wasserqualität

Stempel mit Patent in rot auf weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 03.02.2015, Az.: X ZR 76/13

a) Ob eine Erfindung so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, ist ebenso eine Rechtsfrage wie die Frage, ob dem Gegenstand eines Patents Patentfähigkeit zukommt.

b) Die Ausführbarkeit der in einem Patentanspruch umschriebenen technischen Lehre darf nicht mit der Erreichbarkeit derjenigen Vorteile gleichgesetzt werden, die der Erfindung in der Beschreibung zugeschrieben werden.

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08. April 2015 Top-Urteil

Live-Stream von Sportveranstaltungen nicht durch EU-Recht geschützt

Laptop mit Fußballrasen Ball und Scheinwerfer auf dem Bildschirm
Urteil des EuGH vom 26.03.2015, Az.: C-279/13

Direktübertragungen von Sportveranstaltungen im Internet sind nicht durch die Urheberrechtsrichtlinie geschützt. Das EU-Recht räumt dem Rechtsinhaber lediglich das Recht ein, geschützte Werke im Wege der interaktiven Übertragung auf Abruf für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Anbringen eines anklickbaren Links auf einer Webseite stellt jedoch keine interaktive Übertragung auf Abruf dar. Einer nationalen Regelung, die das Ausschließlichkeitsrecht der Sender auch auf Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen im Internet ausdehnt, steht das EU-Recht jedoch nicht entgegen.

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07. April 2015

Öffentliches Zugänglichmachen bei Direkteingabe der Ziel-URL

Nahaufnahme der Adresszeile eines Internetbrowsers
Urteil des LG Berlin vom 06.01.2015, Az.: 15 O 412/14

Für ein öffentliches Zugänglichmachen nach § 19a UrhG ist es ausreichend, wenn der Inhalt nur über die gezielte Eingabe der betreffenden URL aufrufbar ist. Das der entsprechende Inhalt dabei nicht über Suchmechanismen im Internet oder auf der Website selbst auffindbar ist, ist unbeachtlich. Für eine Realisierung einer öffentlichen Zugänglichmachung nach §19 a UrhG kommt es nicht auf die Wahrscheinlichkeit des Seitenabrufes an, da bereits die abstrakte Möglichkeit des Abrufes genügt.

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02. April 2015 Top-Urteil

„PUMA“ schlägt „PUDEL“

Oben befindet sich ein weißer Puma auf schwarzem Untergrund. Darunter befindet sich ein schwarzer Puma auf weißem untergrund. Beide haben ihr Maul offen.
Pressemitteilung Nr. 50/2015 des BGH zum Urteil vom 02.04.2015, Az.: I ZR 59/13

Die Nachahmung des bekannten springenden PUMAs der gleichnamigen Marke in Form eines springenden PUDELs weist zwar keinen sehr hohen Grad der Ähnlichkeit auf. Die beiden Marken sind noch unterschiedlich genug, um keine Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG begründen zu können. Dennoch werden diese gedanklich derart miteinander verknüpft, dass der BGH darin eine Ausnutzung des Rufes und der Wertschätzung der älteren Marke sieht und die Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung bestätigt.

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01. April 2015

Die Nachforschungspflicht eines Anschlussinhabers, über dessen Zugang Filesharing betrieben wurde

rote Buchstaben "P2P", verbunden mit fünf schwarzen Kabelmäusen
Urteil des AG Bielefeld vom 05.02.2015, Az.: 42 C 1001/14

Es wird nicht vermutet, dass der Anschlussinhaber eines Internetzugangs über diesen Filesharing betrieben hat, wenn der Anschluss zum Tatzeitpunkt auch von anderen Personen genutzt wurde. Der Inhaber muss insoweit nur mitteilen, welchen anderen Nutzern bewusst die Möglichkeit zur Mitbenutzung eingeräumt wurde. Weitergehende Nachforschungen können ihm aber nicht zugemutet werden, insbesondere muss er das Nutzungsverhalten von nahestehenden Personen nicht ermitteln. Personen, die den Zugang nur kurzzeitig nutzten, scheiden von vornherein als Täter aus.

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01. April 2015

„Aktionssonnenbrille in gleicher Stärke dazu“ beim Kauf einer Brille wettbewerbswidrig

Sonnenbrille auf der Motorhaube mit Himmelhintergrund
Urteil des LG Flensburg vom 12.03.2014, Az.: 6 O 86/13

Die kostenlose Auslobung einer Sonnenbrille beim Erwerb einer Sehbrille stellt eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Produktwerbung dar. Die Zuwendung eines Medizinprodukts ist nach dem Heilmittelwerbegesetz u. a. bei einem Mengenrabatt zulässig, welcher jedoch vorliegend nicht gegeben ist. Die Aktionssonnenbrille mit weitreichender UV-Schutzfunktion ist nicht mit der Korrekturbrille zu vergleichen, so dass es sich bei den Produkten weder um austauschbare noch gleiche Waren im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWG handelt.

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01. April 2015

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Waren nach Kundenspezifikation

Beiges Zweisitzer-Sofa vor einem weißen Hintergrund.
Urteil des AG Siegburg vom 25.09.2014, Az.: 115 C 10/14

Eine Ware ist nach Kundenspezifikation individualisiert angefertigt und damit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn dem Kunden bei Bestellung 100 verschiedene Kompositionsmöglichkeiten zur Verfügung standen und erkennbar war, dass die Ware speziell gefertigt wird. Dem Unternehmer ist eine Rücknahme solch individualisierter Waren unzumutbar, wenn ihm die vom Kunden veranlasste Anfertigung nicht ohne weiteres rückgängig machbar ist und für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist.

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31. März 2015

Zur Mitwirkung eines Polizeibeamten in einer „scripted-reality“-Sendung

Eine Person hebt einer anderen Person in Uniform ein Mikrofon hin
Urteil des VG Aachen vom 12.03.2015, Az.: 1 K 1032/14

Einem Beamten, der als Kommentator in einem „scripted-reality“-Format mitwirken möchte, ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung immer dann zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit das Ansehen der öffentlichen Verwaltung nicht beeinträchtigt. Dies ist der Fall, wenn die Beiträge des Beamten sachlich korrekt und objektiv sind. Insoweit muss also eine hinreichende Abgrenzung zu dem fiktiven Teil der Sendung erfolgen. Es ist dagegen nicht nötig, dass der Beamte mithilfe seiner Nebentätigkeit die dienstlichen Interessen der Behörde explizit fördert.

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31. März 2015

Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzung entfällt nicht durch später abgeschlossenen Lizenzvertrag

Lizenz-Schriftzug inmitten von zusammenhanglosen Buchstaben
Urteil des OLG München vom 24.07.2014, Az.: 29 U 1173/14

Wer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, und im Anschluss daran einen zeitlich befristeten Lizenzvertrag abschließt lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen. Ein zeitlich begrenzter Lizenzvertrag schließt gerade nicht aus, dass nach Ablauf der Vertragsdauer eine erneute Urheberrechtsverletzung begangen wird.

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