Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

28. Januar 2015

Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

Eine Online-Auktion wird durch einen Hammer, der auf einer Tastatur abgebildet ist, symbolisiert
Urteil des BGH vom 10.12.2014, Az.: VIII ZR 90/14

Wird eine eBay Auktion vorzeitig ohne rechtlichen Grund abgebrochen, ist der Anbieter dem Höchstbietenden zu Schadensersatz verpflichtet. Die vorzeitige Beendigung eines Angebotes ist nur aus einem der in den eBay-AGB genannten Gründen möglich. Aus den an § 9 Nr. 11 der eBay-AGB anknüpfenden “Weiteren Informationen” lässt sich dabei nicht entnehmen, dass ein Angebot ohne einen dazu berechtigenden Grund zurückgenommen werden darf. Das gilt auch dann, wenn die Auktion noch 12 Stunden oder länger läuft.

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28. Januar 2015

„Mir reicht‘s. Ich geh schaukeln.“ nicht als Marke eintragungsfähig

Schwarzes R mit schwarzer Umrandung.
Beschluss des Bundespatentgerichts vom 01.07.2014, Az.: 27 W (pat) 521/14

Der Wortfolge „Mir reicht’s. ich geh schaukeln.“ fehlt die für eine Eintragung als Marke notwendige Unterscheidungskraft. Das angesprochene Publikum würde die Wortfolge lediglich als „Fun-Spruch“ wahrnehmen, nicht jedoch als Herkunftshinweis der Kleidung. Auch eine Anbringung der Marke auf einem Etikett auf der Innenseite der Kleidung würde keine Unterscheidungskraft begründen.

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27. Januar 2015

K-Theory

gestapelte Zeitungen
K-Theory

a) Der Umfang der Rechtskraft eines Urteils ist in erster Linie der Urteilsformel zu entnehmen. Reicht die Urteilsformel allein nicht aus, den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, sind zur Auslegung der Urteilsformel der Tatbestand und die Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen, heranzuziehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Mai 1997- VI ZR 181/96, NJW 1997, 3447; Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05,GRUR 2008, 933 = WRP 2008, 1227 - Schmiermittel). Bei einem Anerkenntnisurteil kommt es für die Auslegung der Urteilsformel in erster Linie darauf an, was die Parteien gewollt und erklärt haben (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 1952 - I ZR 117/51, BGHZ 5, 189 - Zwilling).

b) Für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem mit der Veröffentlichung einer Zeitschrift erzielten Gewinn und den in der Zeitschrift erschienenen Beiträgen reicht es aus, dass die Bezieher der Zeitschrift bei Abschluss ihrer Verträge erwarteten, dass in den Heften derartige Beiträge erscheinen (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 122/08, GRUR 2010,1090 = WRP 2010, 1520 - Werbung des Nachrichtensenders; Urteil vom16. August 2012 - I ZR 96/09, ZUM 2013, 406).

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27. Januar 2015

Zu den erforderlichen Angaben bei der Bewerbung von Fahrzeugen mittels Videoclips

blaues Auto vor weißem Hintergrund.
Urteil des LG Wuppertal vom 31.10.2014, Az.: 12 O 25/14

Wird ein neuer Personenkraftwagen mittels eines YouTube-Films im Internet beworben, so müssen gemäß der PKW-EnVKV auch Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emmissionen gemacht werden. Dies gilt nicht nur für das konkrete Anbieten zum Kauf im Internet, sondern auch für das bloße Ausstellen des Fahrzeugs. Ein solcher Videoclip ist auch nicht den audiovisuellen Mediendiensten zuzuordnen, da er allein Werbezwecken dient.

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27. Januar 2015

Patient hat keinen Anspruch auf Privatanschrift eines angestellten Arztes

Frau in Arztkittel hält sich die Hände vor das Gesicht.
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 20.01.2015, Az.: VI ZR 137/14

Ein Patient hat gegen den Klinikträger keinen Anspruch auf Preisgabe der Privatanschrift eines angestellten Arztes. So besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Einsicht in die den Patienten betreffenden Krankenunterlagen, sowie auf Mitteilung des Namen des ihn behandelnden Arztes. Die vom Arbeitgeber für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten dürfen jedoch nicht an Dritte weitergeleitet werden. Dies bedarf vielmehr der Einwilligung des Betroffenen oder der besonderen Gestattung durch eine Rechtsvorschrift.

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27. Januar 2015

Impressumspflicht gilt auch für versehentlich online gestellte Websites

Impressum in weißen Buchstaben, umzingelt von weißen Paragraphenzeichen.
Urteil des LG Essen vom 13.11.2014, Az.: 4 O 97/14

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG gilt auch für veraltete Websites, die nur versehentlich aktiviert und dann vergessen wurden. Dem steht auch nicht entgegen, dass es aufgrund des veralteten Inhalts nicht mehr zu einem unmittelbaren Vertragsschluss über die Website kommen kann, sondern nur zu einer Kontaktaufnahme. Auch eine bloße Werbung für Waren ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit ist als Telemediendienst anzusehen.

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27. Januar 2015

Laufende eBay Auktion kann wegen nachträglich festgestelltem Mangel abgebrochen werden

Schriftzug "Storno" wird mit Stempel auf Kaufvertrag gedruckt
Urteil des LG Heidelberg vom 12.12.2014, Az.: 3 S 27/14

Stellt ein Verkäufer während einer bereits laufenden eBay Auktion nachträglich fest, dass die von ihm angebotene Kaufsache mangelhaft ist, so kann er die Auktion vorzeitig abbrechen, auch wenn der Mangel bereits beim Einstellen des Angebots vorhanden war. Eine solche Angebotsrücknahme ist nach den eBay AGB wirksam, wenn der Verkäufer sich bei Angebotseinstellung über ein Merkmal der Kaufsache irrte, welches die Gebrauchstauglichkeit derart beeinflusst, dass es sich auf den Verkehrswert auswirkt. Im Fall eines wirksamen Abbruchs der Auktion kommt kein Kaufvertrag zustande.

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26. Januar 2015

Inhaltliche Voraussetzungen einer urheberrechtlichen Abmahnung

Zwei Daumen heben eine Abmahnung in der Hand.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 11.11.2014, Az.: 11 U 73/14

Dem Wortlaut des § 97 a UrhG nach ist keine explizite Androhung gerichtlicher Maßnahmen erforderlich. Ausreichend ist vielmehr, wenn der Adressat diese Konsequenz erkennt oder mit ihr rechnet. Zudem ist der Wortlaut von § 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG auszulegen: entscheidend ist, ob das in der Abmahnung gerügte Verhalten geeignet ist, den in der vorgeschlagenen Unterlassungserklärung geforderten Anspruch auszulösen. Dies kann im Hinblick auf eine aus dem konkret gerügten Verhalten resultierende Wiederholungs- oder aber der Begründung einer Erstbegehungsgefahr der Fall sein. Sofern die gerügte Rechtsverletzung den in der Unterlassungserklärung formulierten Anspruch deckt, besteht insoweit keine Hinweispflicht.

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26. Januar 2015

Keine Beweiserleichterung bei Spitzenstellungswerbung

Drei bunte Figuren stehen vor einer gelben Treppe und einer steht auf der Treppe.
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 84/13

Auch bei einer Spitzenstellungswerbung besteht für eine Beweiserleichterung zugunsten des Klägers kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann.

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