Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

12. Februar 2015

Zum Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung bei identifizierender Textberichterstattung

Ein Mann im Anzug liest gerade Zeitung in einem Friseursalon.
Urteil des BGH vom 13.01.2015, Az.: VI ZR 386/13

Ein Promifriseur, der namentlich in Zusammenhang mit der Festnahme seines Mitarbeiters in einer Berichtserstattung erwähnt wird, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung. So ist der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zwar unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Geschäftsehre betroffen, jedoch überwiegt die Meinungs- und Medienfreiheit das Interesse des Friseurs am Schutz seiner sozialen Anerkennung, seiner Geschäftsehre und seiner persönlichen Daten. Insbesondere betrifft die Berichterstattung nur die berufliche Sphäre und es drohen weder soziale Ausgrenzung noch Stigmatisierung oder Prangerwirkung.

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11. Februar 2015

Zur Wirksamkeit einer modifizierten Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht im Text grün markiert
Urteil des LG Heidelberg vom 13.01.2015, Az.: 2 O 230/14

Eine Widerrufsbelehrung ist bei unerheblichen Abweichungen vom gesetzlichen Muster nicht fehlerhaft. Enthält die Überschrift der Belehrung eine Fußnote, die Fernabsatzgeschäfte ausschließt, führt auch dies nicht zur Fehlerhaftigkeit, da der Durchschnittsverbraucher dadurch nicht verwirrt oder unrichtig belehrt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn dem Verbraucher von dem Unternehmer in einem persönlich geführten Gespräch eine Widerrufsbelehrung erteilt wird, die sich ausdrücklich auf ihn und auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag bezieht.

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11. Februar 2015

Smartphone-App UBER wettbewerbswidrig

Navigation über das Smarphone
Pressemitteilung des LG Berlin zum Urteil vom 09.02.2015, Az.: 101 O 125/14

Das Geschäftsmodell des Betreibers der Smartphoneapplikation UBER zur Vermittlung von Fahraufträgen ist wettbewerbswidrig, sofern UBER Fahrten an kooperierenden Mietwagenunternehmen vermittelt und die Vermittlung danach erfolgt, dass das Mietwagenunternehmen mit der größten Nähe zum App-Nutzer ausgewählt wird. Zudem ist es unzulässig, dass UBER Fahrer veranlasst, sich während Veranstaltungen in der Nähe dieser Veranstaltungsorte bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen.

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10. Februar 2015

Keine missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung, wenn die Marktbeherrschung erst durch den Abschluss des Geschäfts entsteht

Geschäftsmann im Anzug steht vor einer dunklen Wand, daneben ein Säulendiagramm
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 09.12.2014, Az.: 11 U 95/13

Entsteht die Marktbeherrschung erst durch den Abschluss des Geschäfts, fehlt es an einer Kausalität zwischen Marktbeherrschung und der Forderung nach missbräuchlich überhöhten Preisen. Auf die Wettbewerbskonformität der vereinbarten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommt es nicht an. Folglich stellt die Verweigerung einer Preisreduzierung in einem langfristigen Vertrag nicht ohne weiteres einen Preismissbrauch gem. § 19 Abs. 1 GWB - sondern in erster Linie die Ausnutzung einer vertraglichen Position - dar, wenn die Marktmacht der Beklagten beim Zustandekommen eines Unternehmenskaufs für die Festsetzung der Preise keine Rolle spielte.

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09. Februar 2015 Top-Urteil

Bestätigungsmail über Kundenkontoeröffnung kann unzulässige Werbung darstellen

Zwei gegenüber stehende Platten auf denen viele Posteingangszeichen von E-Mails sowie Binärcodes dargestellt sind.
Urteil des AG Pankow-Weißensee vom 16.12.2014, Az.: 101 C 1005/14

Eine Bestätigungs-E-Mail über die Einrichtung eines Kundenkontos kann unverlangt zugesendete Werbung darstellen, wenn der Empfänger die Eröffnung des Kontos nicht veranlasst und der Zusendung nicht anderweitig ausdrücklich und nachweisbar (per "double-opt-in-Verfahren") zugestimmt hat.

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05. Februar 2015

Kein Anspruch auf Anonymität für Promikind

Person hat Karton auf dem Kopf, auf dem sich ein Fragezeichen und ein Ausrufezeichen befindet.
Urteil des BGH vom 29.04.2014, Az.: VI ZR 138/13

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Kindes, nicht als Kind eines Prominenten „geoutet“ zu werden, überwiegt nicht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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04. Februar 2015

Sondereditionen verlängern relevante Verwertungsphase nicht

rotes Siegel mit silberner Umrandung mit weißer Beschriftung "Sonderedition!"
Urteil des OLG Köln vom 23.01.2012, Az.: 6 W 13/12

Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch setzt ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus. Dies ist zu bejahen, wenn es sich entweder um ein besonders wertvolles Werk handelt oder wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Veröffentlichung von Sondereditionen verlängern die relevante Verwertungsphase nicht.

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04. Februar 2015

Zur Wettbewerbswidrigkeit von E-Mail-Werbung

grüne Newsletter-Taste auf Computertastatur
Urteil des LG Frankenthal vom 21.11.2013, Az.: 2 HK O 111/12

Unternehmen dürfen Verbrauchern, deren E-Mail-Adressen sie nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistung erhalten haben, keine Werbung per E-Mail zusenden, ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung hierfür erhalten zu haben. Haben die Unternehmen für die vorherige Einwilligung keine Beweise, so handeln sie wettbewerbswidrig, denn das Zusenden von E-Mail-Werbung gilt in diesem Fall als eine unzumutbare Belästigung.

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