Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

25. Juni 2014

Die Standbodenbeutel-Verpackung des Getränks „Capri-Sonne“ genießt markenrechtlichen Schutz

Urteil des LG Braunschweig vom 20.12.2013, Az.: 22 O 1917/13

Dem Inhaber einer dreidimensionalen Marke (hier: "Capri-Sonne"), die allein aus der Verpackung der Waren besteht, stehen Unterlassungsansprüche wegen Verwendung der geschützten Packungsform durch einen Dritten zu, sofern die Gefahr einer Markenverwechslung besteht. Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn der geschützten Marke eine hervorgehobene Bekanntheit zukommt und der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher bereits allein die benutzte Form mit dieser Marke assoziiert.

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25. Juni 2014

Rangfolge beim Anzeigen von Apps in App-Stores

Beschluss des OLG Hamburg vom 19.06.2013, Az.: 5 W 31/13

Die Beeinflussung durch die Verwendung einer fremden Marke zur Anzeige seiner eigenen App in einem App-Store, sodass die App als Suchergebnis in der Rangfolge früher angezeigt wird, ist wettbewerbswidrig, wenn dies eine gezielte Behinderung darstellt und es anderen Wettbewerbern unmöglich gemacht wird, sich mit lauteren Methoden im Wettbewerb gegenüber ihren Kunden angemessen zu verwirklichen.

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25. Juni 2014

SIM-Karten-Pfand und Strafzahlungen bei Nichtbenutzung unzulässig

Urteil des LG Kiel vom 14.05.2014, Az.: 4 O 95/13

Die Erhebung eines SIM-Karten-Pfands durch einen Telekommunikationsanbieter benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, da dieser kein anerkennenswertes Interesse an einer Rückerlangung der SIM-Karten hat. Auch ist es unzulässig dem Kunden eine Nichtbenutzungsgebühr für den Fall aufzuerlegen, dass er seine SIM-Karte über einen bestimmten Zeitraum nicht aktiv nutzt.

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25. Juni 2014

Endpreis muss Serviceentgelt enthalten

Urteil des OLG Koblenz vom 04.06.2014, Az.: 9 U 1324/13

Der in einer Werbeanzeige angegebene Endpreis (hier: Reise bzw. Kreuzfahrt) muss gemäß der Preisangabenverordnung alle Kosten beinhalten, die auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit für den Kunden anfallen und bereits im Vorfeld konkret bezifferbar sind. Ein sog. "Sternchenhinweis", durch den auf möglicherweise weitere anfallende Kosten neben dem Endpreis aufmerksam gemacht werden soll, ist nur dann zulässig, wenn sie für beliebig zu wählende Zusatzleistung zu erbringen sind.

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25. Juni 2014

Veröffentlichung von Bildwerken in Tageszeitung und E-Paper rechtfertigt nur eine Vergütung für den Fotografen

Urteil des OLG Zweibrücken vom 03.04.2014, Az.: 4 U 208/12

Das Einverständnis eines Bildurhebers in die Veröffentlichung seiner Bildwerke gilt grundsätzlich nur insoweit, als der Urheber auch in die jeweilige Veröffentlichungsart zugestimmt hat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass ein Fotograf, der einen Nutzungsvertrag mit einer Tageszeitung über die Verwendung der von ihm gefertigten Bilder in der Zeitung abgeschlossen hat, hierbei auch stillschweigend seine Einwilligung in eine Veröffentlichung seiner Bilder in der E-Paper-Ausgabe der Tageszeitung erteilt, ohne hierfür eine weitere Vergütung zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Fotograf von beiden Veröffentlichungen weiß, diesen Umstand stillschweigend hingenommen hat und in der Vergangenheit hiefür nie eine zusätzliche Vergütung verlangt hat.

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24. Juni 2014

Irreführende Werbung mit Öko-Test Gesamturteil

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22.05.2014, Az.: 6 U 24/14

Die Werbung für ein Arzneimittel mit dem Hinweis "Öko-Test Gesamturteil sehr gut" stellt eine unzulässige Empfehlungswerbung dar, denn die Aussage ist geeignet, bei ihren Adressaten eine den Arzneimittelverbrauch anregende Wirkung zu erzeugen. Außerdem ist die Angabe irreführend, da sie auf eine umfassende Prüfung verschiedener Kriterien, insbesondere der Wirksamkeit, schließen lässt, obwohl tatsächlich nur eine sehr begrenzte Überprüfung stattgefunden hat.

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24. Juni 2014

Unbefugte Verwendung eines Bildnisses zu Werbezwecken verletzt Persönlichkeitsrecht

Urteil des OLG Köln vom 05.11.2013, Az.: 15 U 44/13

Wird ein aus einem Spielfilm stammendes Szenenbild, auf dem eine bekannte Schauspielerin zu sehen ist, ohne Einwilligung auf Fernsehbildschirmen in einem Werbekatalog abgebildet, so verletzt dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts am eigenen Bild. Die Verwendung des Bildnisses ohne Einwilligung kann jedoch dann erlaubt sein, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist.

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24. Juni 2014

Urheberrechtsvergütungen für Speicherkarten

Urteil des EuGH vom 18.06.2014, Az.: C-463/12

Bei Speicherkarten, die beispielsweise zusammen mit Tablets oder Smartphones geliefert werden, kann der Preis um eine Pauschalvergütung für zulässige Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke erhöht werden, da die Copyright-Richtlinie eine Vergütungspauschale erlaubt, wenn es dabei um einen gerechten Ausgleich der Interessen von Rechteinhabern und Nutzern geht. Ausgeschlossen wäre eine solche Vergütung nur, wenn es keine nationale Gesetzgebung mit einer vergleichbaren Urheberabgabe gäbe.

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24. Juni 2014

Verwechslungsgefahr zwischen Wort-/Bildmarken BioGourmet und GOURMET Bio

Beschluss des BPatG vom 16.04.2014, Az.: 29 W (pat) 547/13

Zwischen den Wort-/Bildmarken BioGourmet und der GOURMET Bio besteht trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der älteren Marke BioGourmet Verwechslungsgefahr, da beinahe Zeichenidentität zwischen beiden besteht und es am erforderlichen visuellen Abstand der jüngeren Marke fehlt.

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24. Juni 2014

Werbung für E-Zigaretten mit Hinweis auf gesundheitliche Unbedenklichkeit irreführend

Urteil des OLG Frankfurt vom 27.02.2014, Az.: 6 U 244/12

Werbeaussagen für E-Zigaretten, wie "Dann werden Sie schnell verstehen, warum elektrisches Rauchen die Lunge schont" oder "Eine saubere Sache: Verdampfung statt Verbrennung" sind irreführend, da sie den Eindruck vermitteln, der Konsum von E-Zigaretten sei gesundheitlich unbedenklich, obwohl dies nicht als wissenschaftlich gesichert angesehen werden kann. So sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an Richtigkeit und Klarheit der Aussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für den Einzelnen verbunden sein können.

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