Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

03. Januar 2013

Kostenpflichtige Kontoumstellung nur mit Zustimmung des Kunden zulässig

Urteil des LG Mönchengladbach vom 26.11.2012, Az.: 8 O 62/12 Die durch ein Kreditinstitut - ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden - erfolgte Umstellung eines bisher kostenlosen Giro-Kontos auf ein kostenpflichtiges Giro-Konto ist unzulässig. Eine solche Umstellung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden könnte ausnahmsweise dann aber entbehrlich sein, wenn es sich bei der Umstellung um ein für den Kunden rechtlich vorteilhaftes Angebot durch das Kreditinstitut handelt.
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03. Januar 2013

Berichterstattungen und Bildveröffentlichungen von Restaurantbesuchen Prominenter

Urteil des LG Köln vom 21.11.2012, Az.: 28 O 328/12 Unterhaltende Berichterstattung und Bildveröffentlichungen in Medien können vom Schutz der Pressefreiheit umfasst sein, wenn zwischen den Rechtspositionen der Pressefreiheit sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgewogen wurde und die Veröffentlichung der Meinungsbildung der Öffentlichkeit dient. Die heimliche Aufnahme und die Berichterstattung über ein privates Essen eines Fernsehmoderators und des deutschen Außenministers in einem Nobelrestaurant, ist jedoch der reinen Privatsphäre der Abgebildeten zuzuordnen und somit unzulässig.
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03. Januar 2013

Kilometerstand eines Autos in einer Internetanzeige Vertragsbestandteil?

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.11.2012, Az.: I-3 W 228/12 Zeigt der Kilometerzähler eines als Gebrauchtwagen verkauften Fahrzeugs einen gegenüber der wirklichen Laufleistung deutlich reduzierten Stand auf, liegt ein Sachmangel vor, wenn der Käufer auf die Richtigkeit des angezeigten Kilometerstandes vertrauen durfte. Die Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs durch einen Händler in einer Internetanzeige ohne einschränkenden Zusatz, kann hierbei als konkludente Beschaffenheitsvereinbarung angesehen werden, selbst wenn im späteren Kaufvertrag der in der Internetanzeige angegebene Kilometerstand nicht mehr aufgeführt ist.
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03. Januar 2013

1.845,86 € für Internetnutzung im Ausland

Urteil des AG Wiesbaden vom 03.07.2012, Az.: 91 C 1526/12 Bei Abschluss eines Handyvertrages inklusive Internet-Flatrate ist der Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, den Kunden auf mögliche hohe Zusatzkosten durch die Nutzung des Internets im Ausland hinzuweisen. Diese Hinweispflicht gilt auch für die Handynutzung außerhalb der EU. Erfolgt dieser Hinweis nicht, hat der Kunde die Kosten für die Internetnutzung nicht zu tragen. Eine Klausel, welche die Internet-Flatrate auf das Inland begrenzt und sich für die sonstige Nutzung auf die Preise des jeweiligen Roaminganbieters stützt, erfüllt diese Informationspflichten nicht.
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01. Januar 2013

Offenbarung der Onlinezugangsberechtigung für Girokonto rechtfertigt Schadensersatzanspruch

Pressemitteilung Nr. 215/2012 des BGH zum Urteil vom 19.12.2012, Az.: VIII ZR 302/11 Der Bundesgerichtshof stellt mit seiner Entscheidung vom 19.12.2012 klar, dass auch derjenige, der sein Bankkonto leichtfertig für die Abwicklung betrügerischer Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, dem durch den Betrug Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Wird die Onlinezugangsberechtigung für ein Girokonto einer unbekannten Person gegen ein monatliches Entgelt offenbart und dieser zugleich die dauerhafte Nutzung des Kontos eingeräumt, erfüllt dies den Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche.
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01. Januar 2013

Sportwettenbetrug – BGH verwirft Revision

Pressemitteilung Nr. 217/2012 des BGH zum Urteil vom 20.12.2012, Az.: 4 StR 125/12, 4 StR 55/12 Der Bundesgerichtshof bestätigte, wenn auch nur zum Teil, die Verurteilung dreier Angeklagter wegen Sportwettenbetruges. Die Angeklagten platzierten bei verschiedenen ausländischen Wettanbietern zahlreiche Wetten auf Fussballspiele im europäischen In- und Ausland. Der Clou daran: Vor der Platzierung der Wetten wurden Manipulationsabsprachen mit Schiedsrichtern und Spielern getroffen. So wurden hinsichtlich der einzelnen Spielpaarungen Wettgewinne im hohen fünfstelligen Bereich erzielt.
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01. Januar 2013

„Wir machen Kinderlachen“

Beschluss des BPatG vom 28.11.2012, Az.: 29 W (pat) 45/11 Die sloganartige Wortfolge "Wir machen Kinderlachen" ist in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen als Marke nicht eintragungsfähig, da ihr die für Marken notwendige Unterscheidungskraft fehlt. Die beanspruchten Dienstleistungen bringen Kinder zum Lachen oder verbessern die Lebenssituation von Kindern und bringen sie so zum Lachen oder es wird schlicht auf die Branche hingewiesen, in der die Dienstleistungen angeboten werden, nämlich Hilfsorganisationen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen, die Spenden sammeln, um dadurch mit Hilfsprojekten Kinder glücklich zu machen.
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28. Dezember 2012

Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keine Kostentragungspflicht

Urteil des OLG Celle vom 15.11.2012, Az.: 13 U 57/12 Unterzeichnet der Schuldner infolge einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, begründet dies nicht automatisch die Verpflichtung, dem Gegner die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Selbst wenn es zur Unterzeichnung kommt, kann dies nicht dahingehend verstanden werden, dass der Abgemahnte die Abmahnung auch für berechtigt hält und eine Kostentragungspflicht anerkennt. Eine Unterzeichnung kann auch erfolgen, obwohl sich der Schuldner sicher ist, sich rechtmäßig verhalten zu haben.
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28. Dezember 2012

„Ginger Beer“ irreführend

Urteil des KG Berlin vom 12.10.2012, Az.: 5 U 19/12 Die Bezeichnung "Ginger Beer" für ein Getränk, welches nicht wirklich Bier enthält, kann irreführend sein. Der Durchschnittsverbraucher versteht allein den Wortbestandteil "Beer" als einen Hinweis auf einen Bierbestandteil, welcher tatsächlich aber gar nicht vorhanden ist.
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28. Dezember 2012

Werbung mit Bezug auf Olympia ist zulässig

Urteil des LG Kiel vom 21.06.2012, Az.: 15 O 158/11 Die Werbung eines Online Kontaktlinsenvertriebsunternehmens "Mit unserem 10 EUR Olympia-Rabatt auf L. Maxi-Spar-Sets sind Sie ganz klar auf Siegeskurs!" und  "Olympische Preise" und "Olympia-Rabatt" ist zulässig, da diese Werbung keinen Verstoß gegen das "Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnung" darstellt und keine Verwechslungsgefahr besteht.
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