Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

01. Oktober 2012 Top-Urteil

Pelikan

Pelikan steht am Strand bei schönem Wetter.
Urteil des BGH vom 19.04.2012, Az.: I  ZR 86/10

a) Hat der Kläger in den Tatsacheninstanzen Ansprüche aus verschiedenen Kennzeichenrechten alternativ verfolgt, ist ein gerichtlicher Hinweis auf die Notwendigkeit der Angabe der Reihenfolge der geltend gemachten Kennzeichenrechte nicht deshalb entbehrlich, weil das Gericht die Ansprüche für unbegründet hält.

b) Der Geschäftsführer einer GmbH haftet regelmäßig für eine Markenverletzung auch persönlich, die in der Verwendung der Firma der juristischen Person liegt.

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28. September 2012

Stärkung der Rechte von Autoren gegenüber Verwertungsgesellschaften

Teil-Urteil des LG München I vom 24.05.2012, Az.: 7 O 28640/11 Nach Auffassung des LG München darf die Verwertungsgesellschaft (hier die VG Wort e.V.) nicht pauschal einen Verlegeranteil abziehen. Sie muss vielmehr prüfen, ob der Verleger überhaupt Nutzungsrechte an Werken des Autors innehatte oder diese vom Autor schon vorab in einem Wahrnehmungsvertrag an sie selbst übertragen wurden. Ferner darf sie auch keine pauschalen Abzüge zugunsten von Berufsorganisationen vornehmen, sondern muss konkret im Einzelfall prüfen, wie viele Organisationsmitglieder tatsächlich publizierten und wie viele zugunsten der Berufsorganisation auf Ansprüche gegen die Verwertungsgesellschaft verzichteten.
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28. September 2012

Marktführer Sport

Urteil des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZR 202/10 Bei dem Verständnis des für die Spitzenstellung maßgeblichen Vergleichsmarkts zieht der durchschnittlich verständige Verkehrsteilnehmer erfahrungsgemäß die übrigen Marktteilnehmer nur insoweit in Betracht, als sie ihm in tatsächlicher Hinsicht mit dem die Spitzenstellung beanspruchenden Marktteilnehmer vergleichbar erscheinen.
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27. September 2012

Alles kann besser werden

Beschluss des BGH vom 19.04.2012, Az.: I ZB 80/11 a) Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung bestehende Anspruch aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben.
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27. September 2012

Werbung für unzulässige Fernbehandlung wettbewerbswidrig

Urteil des OLG München vom 02.08.2012, Az.: 29 U 1471/12 Eine Werbemaßnahme mit der Ankündigung medizinischer Auskünfte im Wege einer Beratung im Internet ist wettbewerbswidrig, wenn nur durch auf Distanz vermittelten Informationen und ohne eigene Wahrnehmung der Patienten konkrete Diagnosen erstellt werden. In diesem Falle handelt es sich um unzulässige medizinische Fernbehandlungen, die nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten sind.
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27. September 2012

Der besonders bekömmliche Wein

Urteil des EuGH vom 06.09.2012, Az.: C-544/10

Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent dürfen nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Die Bewerbung eines Weins mit besonders guter Bekömmlichkeit aufgrund eines speziellen Gärverfahrens und einem dadurch besonders niedrigen Säuregehalt, ist jedoch als Gesundheitsbezug aufzufassen und somit unzulässig.
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26. September 2012

Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor

Pressemitteilung Nr. 155/2012 des BGH vom 20.09.2012, Az.: I ZR 69/11 Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH drei Fragen betreffend die Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken zur Vorabentscheidung vorgelegt. Vorausgegangen war ein Streit eines Verlags mit der Technischen Universität Darmstadt, die ein von der Klägerin erschienenes Lehrbuch digitalisierte und den Studenten an elektronischen Leseplätzen nicht nur zur Lektüre bereitstellte sondern auch das Abspeichern und Ausdrucken des Werkes ermöglichte. Die Klägerin war der Auffassung, ein solcher Nutzungsumfang entspreche nicht mehr der Schrankenregelung des § 52b UrhG. Der EuGH soll nun über die Auslegeung des § 52b UrhG im Hinblick auf Art.5 Abs.3 n der Richtlinie 2001/29/EG und somit unter anderem über die Frage, ob es den Bibliotheksnutzern ermöglicht werden darf, die an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke auszudrucken und/oder abzuspeichern,entscheiden.
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26. September 2012

Keine Zweitgerätefreiheit für internetfähigen Personalcomputer

Urteil des VG Stade vom 22.03.2012, Az.: 4 A 85/12 Um die Befreiung der Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich in Anspruch nehmen zu können, ist Voraussetzung, dass die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere (herkömmliche), eigene Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereit gehalten werden. Solch eine Personenidentität ist jedoch zu verneinen, wenn das neuartige Rundfunkempfangsgeräte durch eine GmbH betrieben wird, das herkömmliche jedoch vom Geschäftsführer oder Alleingesellschafter.
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25. September 2012

Hinreichend deutliche Abmahnung ist grundsätzlich Pflicht!

Urteil des KG Berlin vom 20.07.2012, Az.: 5 U 90/11 In einem Abmahnschreiben muss mit „hinreichender Deutlichkeit“ zum Ausdruck kommen, für welches konkrete Verhalten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert wird. Eine Abmahnung ist auch dann wirksam, wenn das beanstandete Verhalten eine unzutreffende rechtliche Würdigung erfährt. Die erforderliche "hinreichende Deutlichkeit" ist auch dann erfüllt, wenn der Abgemahnte die missbilligte Handlung zumindest beurteilen und daraus die Folgerungen ziehen kann.
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25. September 2012

Preisverzeichnis bei Mietwagenangebot

Urteil des BGH vom 12.03.2012, Az.: I ZR 111/11 a) Die Vorschrift des § 5 PAngV stellt für in Deutschland ansässige Dienstleistungserbringer eine mit dem Unionsrecht im Einklang stehende Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar. b) Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 PAngV stellt eine Ausnahmevorschrift zu der für Dienstleistungserbringer in § 5 Abs. 1 PAngV aufgestellten Verpflichtung dar, ein Leistungsverzeichnis vor Ort auszuhängen. c) Im Rahmen des § 5 Abs. 2 PAngV spielt es keine Rolle, ob das Preisverzeichnis unmittelbar in körperlicher Form vorgelegt oder auf einem Bildschirm abgerufen werden kann. Das Verzeichnis muss dem jeweiligen Kunden auch nicht unmittelbar zugänglich sein.
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