Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Kein Gewinn ohne Investition
Urteil des EuGH vom 18.10.2012, Az.: C-428/11
Es ist als unlautere und somit unzulässige Geschäftspraktik anzuerkennen, wenn ein Verbraucher über einen Preis oder Gewinn informiert wird, er aber eine Mehrwert-Rufnummer wählen, einen Mehrwert-SMS-Dienst bedienen oder sich auf postalischem Wege erkundigen muss, was genau er gewonnen hat. Hierbei ist es unerheblich, wenn die dem Verbraucher auferlegten Kosten im Vergleich zum Gewinn nur geringfügig sind oder hierdurch dem Gewerbetreibenden kein Vorteil entsteht.Fristlose Kündigung eines Azubis wegen Beleidigung des Ausbilders bei Facebook
Wiederholte Verwendung unzulässiger AGB kann fünfstelliges Ordnungsgeld verursachen
Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Fotos auf eBay
Beschluss des OLG Hamm vom 13.09.2012, Az.: I-22 W 58/12
Für die ungenehmigte Verwendung eines Lichtbildes durch private oder kleingewerbliche Dritte ist ein Lizenzschaden in Höhe von 450 € anzusetzen. Die bisher üblicherweise angewandten Regelstreitwerte in Höhe von 6.000 € für eine ungenehmigte Verwendung, sind jedoch für die Fälle von lediglich zeitlich begrenzter Verwendung (hier: Produktbild auf eBay), nicht mehr angemessen. Vielmehr ist zur Berechnung des Streitwertes der geltend gemachte Lizenzschaden zu verdoppeln, mithin 900 €.
Internet-Domain „kredito.de“ verletzt Rechte an der Marke „Creditolo“
Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob durch die Verwendung eines bestimmten Zeichens als Second-Level-Domain eine Markenrechtsverletzung verursacht werden kann. Konkret ging es dabei im zu entscheidenden Fall um die Frage, ob durch die Domain www.kredito.de die Rechte der Inhaberin der Marke „Creditolo“ verletzt werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat sich dabei eingehend mit der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen beiden Zeichen auseinandergesetzt.
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
Pressemitteilung des BGH Nr. 178/2012 zu den Urteilen vom 18.10.2012, Az.: III ZR 196/11 & III ZR 197/11
Der bayrische Staat sowie deutsche Städte können nicht für das Verbieten von Sportwetten belangt werden, auch wenn das deutsche Sportwettenmonopol nachträglich für unvereinbar mit dem europäischen Recht und der deutschen Verfassung erklärt wurde. Da zum Zeitpunkt des Verbotes die Unrechtmäßigkeit noch nicht festgestellt worden war bzw. Übergangsfristen liefen, kann den Staatsorganen kein schuldhaftes Fehlverhalten zur Last gelegt werden.
Anschlussinhaber haftet nicht für Frau und Kind
Keine „scheiß“ Marken
Urteil des LG Köln vom 25.09.2012, Az.: 33 O 719/11
Die Bewerbung oder der Vertrieb eines Produkts mit dem Aufdruck einer Wort-/Bildmarke eines Dritten und dem Zusatz des Wortes "scheiß" ist als eine pauschale und ehrverletzende Herabwürdigung der eigentlichen Marke anzusehen und nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. In dem Zusatz ist keine satirisch-kritische oder sogar humorvolle Auseinandersetzung mit der Marke zu erkennen. Vielmehr beeinträchtigt sie in unzulässiger Weise den Werbewert der Wort-/Bildmarke.
