Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

18. Dezember 2012

Kosten für die Wartung einer Gastherme können auf Mieter umgelegt werden

Urteil des BGH vom 07.11.2012, Az.: VIII ZR 119/12

Eine Klausel in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag, die dem Mieter die anteiligen Kosten der jährlichen Wartung einer Gastherme auferlegt, benachteiligt den Mieter auch dann nicht unangemessen, wenn die Klausel eine Obergrenze für den Umlagebetrag nicht vorsieht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90, WM 1991, 1306).
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17. Dezember 2012

Traum-Kombi

Urteil des BGH vom 28.06.2012, Az.: I ZR 110/11 Ein Lieferdienst, der neben der Lieferung von Speisen, die noch zubereitet werden müssen (hier: Pizza), auch die Lieferung anderer, in Fertigpackungen verpackter Waren (hier: Bier, Wein oder Eiscreme) zu einem bestimmten Preis anbietet, muss in seinen Preislisten und in der Werbung für diese Angebote neben dem Endpreis auch den Grundpreis dieser Waren angeben.
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17. Dezember 2012

Wettbewerbsrechtliche Behinderung der Telekom

Urteil des LG Freiburg vom 02.05.2011, Az.: 12 O 118/10

Es stellt eine unzulässige, wettbewerbsrechtliche Behinderung dar, wenn ein Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist den Telefonanschluss des neuen Kunden bei seinem bisherigen Anbieter kündigt und die Rufnummer ins eigene Netz portieren lässt.
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17. Dezember 2012

5.000 Euro Schmerzensgeld für Veröffentlichung von Nacktbildern

Urteil des LG Düsseldorf vom 16.11.2011, Az.: 12 O 438/10 Die Veröffentlichung von Nacktbildern in einer Werbebroschüre des Fotografen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Eine Einwilligung des Modells in die Veröffentlichung der Bilder kann nicht schon deshalb angenommen werden, weil das Modell zu früheren Zeiten anderweitige Nacktbilder ihres Körpers öffentlich zur Schau stellte.
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17. Dezember 2012

E-Mail zur Bestätigung einer Newsletter-Bestellung schon unzulässige Werbe-E-Mail (Spam)

Urteil des OLG München vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12 Bereits die erste E-Mail im Zuge einer Anmeldung zu einem Newsletter-Abo kann nach Auffassung des OLG München gemäß seinem Urteil vom 10.02.2011 (Aktenzeichen I ZR 164/09) als Werbe-Mail verstanden werden. Eine solche E-Mail ist damit schon unzulässig, wenn diesbezüglich keine Einwilligung in ihren Empfang nachgewiesen werden kann.
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14. Dezember 2012

Urheberrechtlicher Schutz für Interviewfragen

Beschluss des LG Hamburg vom 08.11.2012, Az.: 308 O 388/12 Interviewfragen können als Sprachwerke eingestuft werden und damit dem Urheberschutz unterliegen, sofern sie einen gewissen Grad von Individualität aufweisen und somit die Schöpfungshöhe erreichen. Die streitgegenständlichen Fragen weisen eine vielfache Möglichkeit der Formulierung auf und sind aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung urheberrechtlich geschützt.
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12. Dezember 2012

Link economy

Beschluss des BGH vom 21.12.2011, Az.: I ZB 56/09

Lässt sich ein beschreibender Gehalt einer Wortfolge nur in mehreren gedanklichen Schritten ermitteln, rechtfertigt dies regelmäßig nicht den Schluss, die Wortfolge habe für das Publikum einen auf der Hand liegenden beschreibenden Inhalt und es fehle ihr deshalb jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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07. Dezember 2012

Playboy am Sonntag

Urteil des BGH vom 31.05.2012, Az.: I ZR 234/10 In der Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitung, das eine sich unbeobachtet wähnende prominente Person bei der Lektüre einer Ausgabe dieser Zeitung zeigt, kann ein zur Zahlung eines angemessenen Lizenzbetrags verpflichtender rechtswidriger Eingriff in den vermögensrechtlichen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen.
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06. Dezember 2012

Störerhaftung aufgrund der Nutzung der Filesharing – Software „RetroShare“

Beschluss des LG Hamburg vom 24.09.2012, Az.: 308 O 319/12 Wer die Filesharing-Software "RetroShare" nutzt, haftet zwar nicht als Täter oder Teilnehmer, allerdings haftet er als Störer. Er ist als Störer, da er anderen Teilnehmern des RetroShare-Netzwerkes die Nutzung seines Anschlusses zur Weiterleitung eines Titels ermöglichte und er Prüfpflichten verletzt hat; er hat bewusst eine Software eingesetzt, die es anderen Teilnehmern des RetroShare-Netzwerkes ermöglichte, rechtswidrig Dateien über seinen Anschluss öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass er dies in irgendeiner kontrollieren konnte.
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