Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Unser wichtigstes Cigarettenpapier
Ist Zensus 2011 verfassungskonform?
Vodafone AGB unwirksam
Urteil des LG Düsseldorf vom 28.12.2011, Az.: 12 O 501/10
In den AGB des bundesweit bekannten Anbieters von Telekommunikations-dienstleistungen Vodafone findet sich folgende unwirksame Klausel:
„Sollte V...-Internet mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket inkl. der ausgewählten Sprach-Extras mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten.“
„DAS GESUNDE PLUS“ vs. „GESUNDHEIT PLUS+“
Urteil des OLG Köln vom 08.04.2011, Az.: 6 U 158/10
Zwischen der internationalen Wortmarke "DAS GESUNDE PLUS" – eingetragen für Gesundheitsprodukte - und dem Zeichen "GESUNDHEIT PLUS+" – unter dem nicht apothekenpflichtige Markenprodukte dritter Hersteller angeboten werden - besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Kennzeichnungskraft, Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit und die Zeichenähnlichkeit ist als durchschnittlich zu bewerten. Daher fällt die Gesamtabwägung zu Lasten der Klägerin aus, die es sich gefallen lassen muss, dass die beschreibenden und gängigen Elemente ihres Zeichens in anderer Zusammensetzung auch von Konkurrenten benutzt werden.Muss immer der Endpreis angegeben werden?
Werbung mit Gütesiegel wettbewerbswidrig
Urteil des LG Köln vom 05.01.2012, Az.: 31 O 491/11
Die Werbung der Reisevermittlung "reisen.de" mit einem sogenannten "Gütesiegel der Touristik" ist wettbewerbswidrig. Die Werbung mit einem „Gütesiegel“, das allein auf Bewertungen aus dem Internetportal www.anonym1.de beruht, täuscht die angesprochenen Verkehrskreise über die Qualität der damit verbunden Gesamtbewertung der Hotels. Der Verkehr erwartet, dass ein Gütesiegel nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen wird.„BIOFUN“
Beschluss des BPatG vom 10.01.2012, Az.: 27 W (pat) 168/10
Der angemeldeten Wortmarke "BIOFUN" fehlt nicht jegliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen. Auch wenn das hier angesprochene Publikum die Marke im Sinn von „Biospaß“ ohne weiteres übersetzen kann, vermag der Senat dieser Bedeutung bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Zeichens keinen hinreichend klaren beschreibenden Hinweis auf die beanspruchten Waren zu entnehmen. Der gegenteiligen Auffassung der Markenstelle liegt eine analysierende Betrachtungsweise zugrunde, die der Verbraucher in der Regel nicht vornimmt.„YoYo Foodworld“ ./. „YO“
Beschluss des BPatG vom 17.01.2012, Az.: 27 W (pat) 595/10
Der aufgrund der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft erforderliche durchschnittliche Markenabstand zwischen den Marken "YoYo Foodworld" und "YO" wird in klanglicher, schriftlicher sowie begrifflicher Hinsicht eingehalten.4.000 Euro Preisvorteil kann irreführend sein
Urteil des OLG Hamm vom 15.12.2011, Az.: I-4 U 31/11
Es liegt eine irreführende Werbung vor, wenn mit einer Preisersparnis geworben wird und die Bezugsgröße nicht angegeben wird.

