Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Bang & Olufsen-Lautsprecher als 3D-Gemeinschaftsmarke
Urteil des EuGH vom 06.10.2011, Az.: T-508/08
Ein Lautsprecher des Unternehmens Bang & Olufsen ist nicht als 3D-Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig, da die Marke ausschließlich aus einer Form besteht, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.Datenschutz im P2P-Netzwerk
Beschluss des HansOLG Hamburg vom 03.11.2010, Az.: 5 W 126/10
Auch wenn ein Schweizerisches Bundesgericht die Tätigkeit einer in der Schweiz ansässigen Firma, welche IP-Adressen im Rahmen von P2P-Netzwerken ermittelt, für datenschutzrechtswidrig hält, ändert dies nichts daran, dass das Ermitteln der IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtmäßig ist.„PLATIN SCHALLPLATTE“
Beschluss des BPatG vom 27.09.2011, Az.: 27 W (pat) 560/10
Der Bezeichnung „PLATIN SCHALLPLATTE“ fehlt jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen. Der Verkehr versteht unter diesen Zeichen eine Auszeichnung, die an Musiker oder Komponisten für den Verkauf einer Mindestanzahl von Ton- oder Bildträger im Inland verliehen wird. Die beanspruchten Waren und Dienstleistungen können ausnahmslos anlässlich einer Preisverleihung der „PLATIN-Schallplatte“ angeboten bzw. erbracht werden. Dass der Preis der PLATIN-Schallplatte an einen Künstler vergeben wird, ändert nichts daran, dass Waren und Dienstleistungen einen Bezug zur Preisverleihung haben können, wenn sie anlässlich der Preisverleihung angeboten bzw. erbracht werden.Kosmetika nicht im Internet vertreibbar?
Urteil des EuGH vom 13.10.2011, Az.: C-439/09
Die Firma Pierre Fabre Dermo-Cosmétique verwendet in ihren Verträgen eine Klausel, welche den Verkauf von Kosmetika auf einen physischen Raum und die Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten beschränkt und dadurch den Vertrieb über das Internet de facto verbietet. Dies stellt eine bezweckte Beschränkung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV dar, wenn eine Inhaltsprüfung ergibt, dass die Klausel in Anbetracht der Eigenschaften der Kosmetika nicht objektiv gerechtfertigt ist.„Schaumstoff Lübke“
Urteil des BGH vom 12.05.2011, Az.: I ZR 20/10
a) Ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.b) Ist dem Klagevorbringen zu entnehmen, dass der Kläger das auf ein Markenrecht gestützte Klagebegehren entgegen der Fassung des Klageantrags nicht auf einen rein firmenmäßigen Gebrauch des angegriffenen Zeichens beschränken, sondern sich (auch) gegen eine Verwendung des angegriffenen Zeichens für Waren oder Dienstleistungen wenden will, muss das Gericht nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO auf einen sachdienlichen Antrag hinwirken.
Haftstrafe für Vorstand des Bundes für Kinderhilfe e.V. (BfK) Augsburg
Keine Pauschalpreiswerbung für Zahnimplantate!
Urteil des LG Bonn vom 21.04.2011, Az.: 14 O 184/10
Wird auf reißerische Art für Zahnimplantate zu einem Pauschalpreis geworben, ist dies wettbewerbswidrig, da die Zahlung eines Pauschalhonorars nicht den Anforderungen der GOZ entspricht.Impressumspflicht gilt auch in Facebook
Auch Nutzer von "Social Media" wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt.

