Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

22. September 2011

„Nur Mir“ beklaut „Metall auf Metall“

Urteil des HansOLG Hamburg vom 17.08.2011, Az.: 5 U 48/05

Der Titel „Nur Mir“ - komponiert von Pelham/Haas, gesungen von Sabrina Setlur – enthält eine zweisekündige fortlaufend wiederholte Rhythmussequenz (Sample) des Titels „Metall auf Metall“ der Künstlergruppe Kraftwerk. Hierdurch wird in das das Tonträgerherstellungsrecht eingegriffen, da bereits die Übernahme kleinster Tonpartikel genügen. Eine freie Benutzung liegt nicht vor, da die entnommene Sequenz auch selbst hergestellt werden könnte und deshalb keine Notwendigkeit besteht, die fremde Rhythmussequenz schlicht zu übernehmen.

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22. September 2011

„weiss von schwarz“ vs. „schwarz-weiss“

Beschluss des BPatG vom 10.08.2011, Az.: 26 W (pat) 111/10 Zwischen der Marke „weiss von schwarz“ und der Marke „schwarz-weiss“  besteht keine Verwechslungsgefahr. Im Besonderen besteht keine Gefahr einer Verwechslung in Folge einer unbewussten Rotation der Wortbestandteile, da dem Verkehr die verwendete Reihenfolge der Wortbestandteile „schwarz- weiß“ als feststehender Ausdruck aus einer Vielzahl von Formulierungen bekannt ist („Schwarz-Weiß-Foto, Schwarz-Weiß-Fernseher“ und „Schwarz-Weiß-Aufnahme“, „Schwarz auf Weiß“).
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21. September 2011

TÜV II

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 108/09 Findet sich mit einer gewissen Häufigkeit die beschreibende Verwendung einer Marke (hier: die Bezeichnung "TÜV"), rechtfertigt dies für sich genommen nicht schon die Annahme, das Zeichen habe sich zu einer gebräuchlichen Bezeichnung im Sinne von § 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG entwickelt. Allein der Umstand, dass eine bekannte Marke nicht mit der angegriffenen Bezeichnung verwechselt wird, kann die Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der bekannten Marke im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nicht rechtfertigen.
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21. September 2011

TÜV I

Beschluss des BGH vom 24.03.2011, Az.: I ZR 108/09

Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen. Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen.
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21. September 2011

Versand von Defekturarzneimitteln

Urteil des BGH vom 14.04.2011, Az.: I ZR 129/09 Ein Apotheker, der eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln hat, darf auch die von ihm hergestellten Defekturarzneimittel aufgrund dieser Erlaubnis bundesweit versenden.
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21. September 2011

„Syltsilber“ – kein Silber auf Sylt

Beschluss des BPatG vom 05.08.2011, Az.: 28 W (pat) 72/10 Der Wortmarke "Syltsilber" fehlt in Bezug auf die angemeldeten Waren nicht jegliche Unterscheidungskraft. Es kommt nicht darauf an, ob die Originalität der Aussage als besonders hoch anzusehen ist. Maßgeblich ist nur, ob die Wortmarke (auch) als betriebsbezogener Hinweis wahrgenommen werden kann.
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21. September 2011

Sharehoster haften für Urheberrechtsverletzungen

Urteil des LG Hamburg vom 14.06.2011, Az.: 310 O 225/10

Der Betreiber einer Sharehosting-Plattform ist als Störer für die über seinen Dienst begangenen Urheberrechtsverletzungen haftbar. Der Betreiber hatte durch eine Abmahnung Kenntnis von den Urheberrechtsverletzungen, so dass eine besondere Vorsorge getroffen werden musste, um weitere Rechtsverletzungen möglichst zu verhindern. Ausreichende Maßnahmen sind insbesondere nicht der Einsatz eines Hash-Filters und eines unzureichend eingestellten Wortfilters.
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21. September 2011

RevierAdvokaten aus Papier

Beschluss des BPatG vom 01.09.2011, Az.: 30 W (pat) 50/10

Der Begriff RevierAdvokaten, in Verbindung mit einer Grafik in Form des Ruhrgebiets, fehlt im Hinblick auf die angemeldeten Waren- und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft.  Der relevante Verkehrskreis versteht das Zeichen im Zusammenhang mit den angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen – mit Ausnahme der Waren „[Papier, Pappe (Karton)] – lediglich als Hinweis auf die geografische Herkunft bzw. das Einsatzgebiet (Ruhrgebiet) sowie den Berufsstand (Rechtsanwalt).

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21. September 2011

„BEAUTY WALKER“

Beschluss des BPatG vom 05.07.2011, Az.: 27 W (pat) 67/10 "BEAUTY WALKER" besitzt im Hinblick auf die eingetragenen Waren - Schuhwaren – ausreichende Unterscheidungskraft. Eine Löschung kann nur erfolgen, wenn das Eintragungshindernis sowohl im Zeitpunkt der Registrierung einer Marke als auch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag besteht. Jedenfalls für den Zeitpunkt der Registrierung im Jahre 2000 wurde nicht nachgewissen, dass das Zeichen „Walker" mit "Schuh; Treter" übersetzt wurde.  Im Übrigen kann der wörtlichen Übersetzung "Schönheits Wanderer" kein beschreibender Sinngehalt entnommen werden.
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21. September 2011

Vervielfältigung im Arbeitsspeicher

Urteil des BGH vom 22.06.2011, Az.: I ZR 159/10 Vervielfältigen mehrere Nutzer nach Art und Umfang für sich genommen jeweils unwesentliche Teile einer Datenbank, die aber in ihrer Gesamtheit einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der Datenbank bilden, liegt ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Datenbankherstellers aus § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG nur vor, wenn diese Nutzer die Vervielfältigungen in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken vorgenommen haben.
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