Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Kein Markenschutz für ungenaue und lange Slogans
Längere Wortfolgen entbehren in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN
Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist
Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit
„Lanso-Q“ vs. „LANZOR“
Keine Privilegierung für Lizenzverletzer
Bei der Schätzung der Schadenshöhe sind ferner die wechselseitigen Beweisschwierigkeiten der Parteien sowie das Risiko der Rechtsbeständigkeit des verletzten Schutzrechtes zu berücksichtigen.
Anpingen kann als Betrug strafbar sein
Wer sogenannte Ping-Anrufe - also das kurzzeitige Anwählen einer Telefonnummer - tätigt und dabei eine Mehwehrtdienstenummer des Anrufers hinterlässt um dem Angerufenen zu einem Rückruf zu bewegen, kann sich wegen Betruges strafbar machen.
Haftung auch für Auftragswerbung
LG Hamburg lehnt Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube ab
Pressemitteilung des LG Hamburg vom 27.08.2010
Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube bezüglich der Veröffentlichung von insgesamt 75 Kompositionen mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen. Das Landgericht sah die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung als nicht hinreichend glaubhaft gemacht an. Ob von YouTube eine Unterlassung der Veröffentlichung von Musikstücken aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire verlangt werden kann, hat das LG Hamburg damit allerdings nicht entschieden.„infra|enterprise“ verletzt die Marke „infra“
Das Zeichen "infra" besitzt trotz seiner lateinischen Bedeutung "unterhalb" eine durchschnittliche Unterscheidungskraft und kann damit als Marke im Bereich vom Computertechnologien verwendet werden. Das fremde Zeichen "infra|enterprise" erhält dagegen durch das Suffix "enterprise" keine weitergehende Unterscheidungskraft um sich von „infra“ abzugrenzen. "infra|enterprise" kann damit gegenüber "infra" als selbstständige Marke nicht bestehen.
Mietwagen kein Jahreswagen aus erster Hand
Einen PKW, der zu gewerblichen Zwecken vermietet wurde, als „Jahreswagen erster Hand“ zu bezeichnen, stellt eine Irreführung dar. Für die Wertermittlung eines gebrauchten Kfz ist es von Bedeutung, ob es als Mietfahrzeug verwendet wurde, da ein solches nicht so sorgfältig wie ein eigenes Kfz gepflegt wird. Ein Hinweis auf die Nutzung als Mietfahrzeug ist damit zwingend erforderlich.
Fotografien zu Werbezwecken bei Kunden
Im Rahmen von Renovierungsarbeiten aufgenommene Fotos dürfen für Werbezwecke im Internet verwendet werde, wenn keine Rückschlüsse auf die Identität der Hausbewohner möglich sind; eine Persönlichkeitsrechtverletzung ist dann nicht gegeben.

